3.407 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Becker
Michael Becker, Schützenstr. 117, 49084 Osnabrück 6673.3141011417 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Becker gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Gut das ich mir auch einen Anwalt genommen habe, und gut das es der richtige war... Danke Herr Becker (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Oberschelp
Rechtsanwältin Anke Oberschelp
Kanzlei Anke Oberschelp, Amtsstraße 21, 33739 Bielefeld 6709.6231659516 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anke Oberschelp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(07.10.2020) ... meinen Ausführungen nach, hat Frau Oberschelp die Inhalte zur Vertretung vollumfänglich verstanden. Auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Uwe Jorczik
Rechtsanwalt Hans-Uwe Jorczik
Kanzlei Hans-Uwe Jorczik, Mühlenstraße 52, 25421 Pinneberg 6702.1293901669 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Uwe Jorczik ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent Hat sich mein Rechtsproblem angehört und professionell Termine für den weiteren Verlauf gesetzt (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Dahm
Rechtsanwalt Harald Dahm
Kanzlei Harald Dahm, Wielandstr. 14, 38124 Braunschweig 6823.1731115554 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Dahm bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(11.12.2023) Herr Dahm hat mir geholfen, einen absoluten Fehlkauf eines Autos voll mit Mängeln rückabzuwickeln. Er war stets …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Schnabel
Rechtsanwalt Werner Schnabel
Kanzlei Werner Schnabel, Hoher Rain 10, 74193 Schwaigern 6899.7708710101 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Schnabel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Schnabel hat mir sehr geholfen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Zingler
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth Zingler
Kanzlei Ruth Zingler, Stuttgarter Str. 107 A, 72622 Nürtingen 6948.1514181223 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ruth Zingler
aus 19 Bewertungen Ich habe mich bei der Frau Zingler sehr kurzfristig mit einem Veriensanliegen gemeldet. Mir wurde sehr schnell ein … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georgios Fragkos
sehr gut
Rechtsanwalt Georgios Fragkos
Anwaltskanzlei Fragkos, Bahnhofstraße 39, 70734 Fellbach 6935.2221014313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Georgios Fragkos
aus 50 Bewertungen War und bin sehr zufrieden mit Anwalt Fragkos hat mich immer überall rausgeholt Kostet etwas aber dafür draußen … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Grossek
Rechtsanwalt Andreas Grossek
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6914606205 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Grossek gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Fouquet
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Fouquet
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2519336973 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Fouquet
aus 29 Bewertungen Herr RA Fouquet hat sehr kompetent beraten und mich souverän bis hin zur Klage/Vergleich erfolgreich vertreten. Alles … (03.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schindler
Rechtsanwalt Joachim Schindler, Konrad-Adenauer-Str. 14, 42651 Solingen 6670.5867501001 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schindler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(06.05.2024) Super Anwalt,sehr zu empfehlen macht echt eine sehr gute Arbeit 👏 Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Gülich
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Gülich
MANFRED GÜLICH - Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.0766378087 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Gülich gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Meine Pflichtteils-Angelegenheit wurde von Herrn Gülich sehr gut und mit sehr guter Umsicht bearbeitet. Schnell hat … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Traub
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Traub
Rechtsanwalt Andreas Traub, Goethestr. 21, 73760 Ostfildern 6942.4761533237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Traub unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 48 Bewertungen Da es gerichtlich sich nicht gelohnt hat , hat mir Herr Traub trotzdem geholfen und sich zu 100% Mühe gegeben da ich … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Uta Schreiber
KANZLEI BERGRATH, Waidmannstr. 2, 60596 Frankfurt am Main 6826.2985813417 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Uta Schreiber
aus 13 Bewertungen Frau Schreiber hat uns sehr kompetent beraten und in Klärung unseren Angelegten sehr gut und erfolgreich geholfen! Sie … (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Wilde
Rechtsanwältin Dagmar Wilde
Anwaltskanzlei Kühner & Löffler, Prinzregentenstr. 51, 67063 Ludwigshafen am Rhein 6844.8383474827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Wilde – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Detring
Rechtsanwalt Jörg Detring
Rechtsanwaltskanzlei Abke | Hoffmann-Gallhoff, Herforder Str. 18, 32257 Bünde 6708.8346418261 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Detring gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen sind seht zufrieden ein gutes und umfangreiches Gespräch sehr freundlich und zuvorkommend hat uns bis dato sehr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Vogt & Reiners Rechtsanwälte, Schloßstr. 92, 22041 Hamburg 6723.4744353234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Pätzmann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(08.04.2021) Seit vielen Jahren hat er mich in einer komplexen Auseinandersetzung als Mieter sehr gut und erfolgreich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova
Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova
Hammelstein Rechtsanwälte, Thomasstrasse 21, 47906 Kempen 6619.8890994952 km
Verkehrsrecht • Kaufrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Stephan Kuletzki
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Stephan Kuletzki
Rechtsanwaltskanzlei Kuletzki, Kavalierstraße 8, 13187 Berlin 6972.3260338644 km
Probleme analysieren und erkennen, kompetente Problemlösung, Konflikte beenden, Eskalationen vermeiden, Durchsetzung von Ansprüchen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Stephan Kuletzki
aus 98 Bewertungen Was ich Frau Mnich sehr hoch anrechne ist, das sie sich bei unseren ersten Telefonat sehr viel Zeit genommen hat über … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Heinz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Heinz
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4050275896 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Heinz
aus 22 Bewertungen Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen, Herr Heinz hat sich hervorragend um mein Anliegen gekümmert. Er beriet mich … (20.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Kanzlei Hans-Jürgen Spilling, Oeggstr. 2, 97070 Würzburg 6921.5894901821 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sollten wir mal wieder einen Anwalt benötigen, würden wir immer zu Rechtsanwalt Dr. Spilling gehen. Diese Kanzlei ist … (27.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Simon
rbi Baurecht Immobilienrecht, Wellingsbüttler Weg 160, 22391 Hamburg 6720.3439027163 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Simon
aus 5 Bewertungen Fundierte Antwort erhalten (30.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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