3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Kurzke
sehr gut
Kanzlei Martina Kurzke, Steubenplatz 9, 64293 Darmstadt 6836.6544757401 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 35 Bewertungen Wir schätzen Frau Kurzke sehr als kompetente und persönlich zugewandte Anwältin. Unser Fall wurde von ihr … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Leuchter
Rechtsanwalt Helmut Leuchter
Neft & Leuchter, Afdener Str. 24a, 52134 Herzogenrath 6625.2375447423 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Leuchter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(14.05.2024) Vielen Dank für die professionelle Beratung und Vertretung vor Gericht. Es war sehr unkompliziert und mir wurde alles …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph, Am Kreuzstein 11a, 95326 Kulmbach 6996.5946632789 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Maschke geb. Walterscheidt
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Maschke geb. Walterscheidt
Rechtsanwälte Rolf Schumacher und Anke Maschke, Nikolaus-Groß-Str. 14, 51377 Leverkusen 6674.2724740673 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Maschke geb. Walterscheidt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 144 Bewertungen Freundliche und Professionelle Abwicklung meiner Angelegenheit. Bin sehr zufrieden. (24.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer
Dr. Niemeyer Wrzodek & Kollegen, Marktstr. 5, 73765 Neuhausen auf den Fildern 6942.6794560473 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Kerner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Kerner
Anwaltskanzlei Joachim Kerner, Saarlandstr. 90, 44139 Dortmund 6676.7337642868 km
Probleme sind zum Lösen da!
Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Kerner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Ich kann Herrn Kerner uneingeschränkt empfehlen: - schnelle Terminfindung zum persönlichen Gespräch - verständliche … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Baur
sehr gut
Kanzlei Eva-Maria Baur, August-Ruf-Strasse 5a, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.6403585357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Baur gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Frau Baur, hat mich erfahren beraten zu meiner Situation. Sie konnte mir jetzt auch keine Lösung verschaffen, da ich … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Göller
Rechtsanwalt Christian Göller
Kanzlei Christian Göller, Maximilianstr. 29-31, 86150 Augsburg 7063.1580706386 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Göller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Uli Zinser
sehr gut
Rechtsanwalt Uli Zinser
Kanzlei Zinser, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Uli Zinser
aus 11 Bewertungen Es war an und für sich eine "kleine" Erbrechtssache weshalb ich mich an Herrn Zinser wandte. Aber von A bis … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Iven Lorke
sehr gut
Rechtsanwalt Iven Lorke
Kanzlei Kislat Rechtsanwälte, Braunschweiger Straße 26, 27321 Thedinghausen 6694.3027349752 km
GEDULDIGE ZUHÖRER ANSTATT PARAGRAPHEN REITER
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Iven Lorke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Vielen Dank! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Huebenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Huebenthal
MH Kanzlei, Schulstraße 7, 64521 Groß-Gerau 6824.2064245544 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Huebenthal hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 111 Bewertungen Bisher habe kann ich nur Gutes über Herr Hübenthal berichten. (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
Kanzlei Kerstin Reddemann, Marktplatz 2, 83527 Haag in Oberbayern 7156.1168316595 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Reddemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Sehr nette und kompetente Anwältin, alle meine Fragen wurden beantwortet und ich fühle mich bestens aufgehoben. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker
Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker
Becker und Hörstemeier, Obernstr. 38-42, 28195 Bremen 6675.3572754221 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker
(26.05.2020) Herr Rechtsanwalt Becker hat die von mir in Auftrag gegebenen Mandate zu meiner meiner vollsten Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Barein
Rechtsanwalt Marcus Barein
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcus Barein
(24.10.2022) Bis jetzt bin ich zufrieden.Mein Fall wurde gerade erst eröffnet
Profil-Bild Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht
Kanzlei Dr. Holger Godknecht, Uferpromenade 18, 16515 Oranienburg 6953.7434280771 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Dito (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lara Wisocki
Rechtsanwältin Lara Wisocki
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7748498509 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Lara Wisocki gerne zur Verfügung
(02.05.2024) sehr freundliche kompetente Rechtsanwältin schnelle Bearbeitung kann ich nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gottfried Reitz
Kanzlei G .Reitz, Mainzer Str. 16, 56154 Boppard 6752.4734844714 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Gottfried Reitz
(30.10.2023) Kompetent und Überzeugend
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde
sehr gut
Kanzlei von Pezold und Leyde | Rechtsanwälte Fachanwälte, Obere Anlage 2, 96450 Coburg 6959.0366654182 km
Praktikable Lösungen finden, Zeit nutzen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde
aus 16 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Leyde kann man wirklich sehr empfehlen! (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Brandl
sehr gut
Kanzlei Holger Brandl, Obere Königsstr. 1, 34117 Kassel 6810.4775969633 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Brandl ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 77 Bewertungen Höflich, kompetent und sehr schnell. VielenDank. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Reiner Pilz Kanzlei Pilz, Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main 6826.8318860913 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Reiner Pilz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 49 Bewertungen Herr Pilz hat vor Ort einen Guten Beistand geleistet und mir alle Sachverhalte gut erklärt. Er hat das best mögliche … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Pointner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Hervorragende Beratung zu einem transparenten, fairen Preis (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Rosenschon
Rechtsanwalt Alexander Rosenschon
Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger - Advotas, Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg 7098.5803648619 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Rosenschon ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(26.03.2021) Schnelle Kontaktaufnahme,gute Beratung und Betreuung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
gut
Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
Kanzlei Stefan-Alois Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main 6818.1510158247 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Herr Becker hat einen Unfall für mich abgewickelt, ich habe beste Erfahrungen mit ihm und kann nur jedem raten, zu ihm … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Eckert
Kanzlei Doris Eckert, Spitalstr. 3-5, 97421 Schweinfurt 6925.965471376 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Doris Eckert

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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