3.372 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 68

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sascia Pahlow
Kanzlei Pahlow, Dorfstrasse 38, 24640 Schmalfeld 6702.0362831119 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sascia Pahlow ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ein schneller Termin, der auch ernst genommen wurde (21.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
Rechtsanwälte Hölzl, Düsseldorfer Str. 58, 41749 Viersen 6621.1730067618 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
aus 40 Bewertungen Herr Hölzl hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten, es wurde alles verständlich Erläutert, es wurden auch … (23.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilir Maliqi
Rechtsanwalt Ilir Maliqi
KANZLEI IM GRÜNEN QUARTIER, Mexikoring 9a, 22297 Hamburg 6719.0162116791 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ilir Maliqi
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Kurzke
sehr gut
Kanzlei Martina Kurzke, Steubenplatz 9, 64293 Darmstadt 6836.6544757401 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke
aus 35 Bewertungen Wir schätzen Frau Kurzke sehr als kompetente und persönlich zugewandte Anwältin. Unser Fall wurde von ihr … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
MH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg 6865.6213783015 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reber
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Wir kämpfen für Ihr Recht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Reber
aus 74 Bewertungen Herr Reber hat mich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten und für mich eine Forderung eingeklagt. Mit der … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwälte Büsges, Kallen, Roth, Breite Straße 67-69, 41460 Neuss 6645.093722171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Kallen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(23.01.2023) - kompetente Beratung - sehr nettes und hilfsbereites Team - E-Mails werden schnell beantwortet Ich freue mich auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kanzlei Stefan Ullrich, Kaiserstraße 14, 97070 Würzburg 6921.1774536697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Ullrich
(20.11.2020) Ich bin sehr zufrieden. Nimmt sich Zeit und kümmert sich gut und kompetent um mein Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwaltskanzlei Münzenmaier, Am Dreiländereck 9, 66706 Perl 6715.0319299391 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Münzenmaier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(14.09.2020) Alles gutes Gespräch viele Ratschläge ein super netter Mann nur empfehlenswert. Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer
(26.05.2022) Habe vollstes Vertrauen in Jutta Leitherer
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Berner
Rechtsanwältin Helena Berner
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Berner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Eiden
LBC Zahn Rechtsanwälte, Friedrichstraße 132, 10117 Berlin 6973.7286920361 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stephan Eiden
(29.06.2022) Sehr sachlich, abgeklärt ohne Chi chi. Nimmt sich die nötige Zeit um alle Fragen zu klären und zeigt auch mögliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.6665718011 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
aus 15 Bewertungen Ich erhielt während einer langandauernden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit meinem AG eine sehr kompetente und … (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Michaela S. Henoch für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(28.06.2023) Es war alles super. Werde ich weiter empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Schmid
Kanzlei Reinhold Schmid, Panoramastraße 29, 70174 Stuttgart 6930.2908156822 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Reinhold Schmid
(18.07.2020) 1. schnelle Antwort 2. kompetente Auskünfte 3. Zuverlässigkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
Rechtsanwalt Andreas Gruschinski, Kirchstr. 40C, 52499 Baesweiler 6628.6775661183 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Gruschinski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Er hat mir bei meinem Wohnrecht sehr geholfen, und würde jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Ein sehr guter Anwalt (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wagner
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wagner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 39 Bewertungen Sehr kompetente und unkomplizierte Abwicklung. Alles zur vollsten Zufriedenheit. Klare Weiterempfehlung. (26.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern
Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern
Anwaltskanzlei Graf-van Geldern, Westwall 155, 47798 Krefeld 6629.8641451841 km
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Albert Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Albert Bauer
Anwaltskanzlei Bauer, Yorckstraße 22, 93049 Regensburg 7098.0705709334 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Albert Bauer
aus 39 Bewertungen Hr. Bauer würden wir jederzeit empfehlen. Er hat uns sehr gut und ausreichend beraten und ausgezeichnet vertreten mit … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Kanzlei Frank Gromnitza, Wilhelmstr. 2, 45699 Herten 6652.4906383964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Gromnitza gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen "Kleiner Streit" mit einem Energiekonzern: Sehr gute Kompetenz. Gute Beratung und sehr effizient, … (25.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Moye
Hesselnfeld-Jost & Moye, Lange Str. 23, 49685 Emstek 6649.8044403259 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Moye ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt René Haupt
Rechtsanwalt René Haupt
Dietz Pierner Melchner Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kilianstr. 142, 90425 Nürnberg 7010.9611210043 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt René Haupt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hintze, Bahnstraße 8, 65205 Wiesbaden 6805.2052103217 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Zügige Terminvergabe. Sehr informatives Beratungsgespräch. Danach kam sehr schnell eine ausführliche schriftliche … (18.02.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.