3.866 Anwälte für Erbrecht | Seite 19

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Profil-Bild Rechtsanwalt André Höhne
sehr gut
Rechtsanwalt André Höhne
Rechtsanwaltskanzlei André Höhne, Lindenstr. 10, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9310751019 km
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein guter Anwalt macht den Unterschied.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Höhne - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Sehr kompetent immer freundlich und sachlich (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte, Bergstr. 9, 41334 Nettetal 6612.9935434318 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
aus 20 Bewertungen ..... bin heilfroh mit Frau RA die testamentarische Regelung durchgesprochen zu haben - hat uns viiiiiel Geld erspart … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero
Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero
Kanzlei Maria Dolores Arroyo-Masero, Römerstr. 16a, 80801 München 7118.0494159638 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Vorab sehr nette telefonische Beratung. (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Kalweit
Rechtsanwalt Enrico Kalweit
Dringenberg Rechtsanwälte GbR, Ulmenstr. 16, 09112 Chemnitz 7043.1616648062 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Enrico Kalweit
aus 8 Bewertungen Von Anfang an wurde ich durch die Kanzlei DINGENBERG Rechtsanwälte, insbesondere durch RA Enrico Kalweit kompetent, … (18.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Große
Rechtsanwalt Stefan Große
Kanzlei Stefan Große, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt 6925.3507719089 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Große – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(10.11.2022) Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und vertreten, wurde stets über den Stand der Dinge informiert, von Anfang …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig
Dr. Böse & Partner mbB, Seelhorststraße 24, 30175 Hannover 6768.9417247872 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 47 Bewertungen Herr Hatwig hat den übernommenen Fall zu dem bestmöglichen Ergebnis geführt. Ich hatte keinerlei Bedenken und fühlte … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Dehnhardt
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Dehnhardt
Kanzlei Dehnhardt, Textorstraße 72, 60594 Frankfurt am Main 6826.794987634 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Dehnhardt
aus 61 Bewertungen Frau Dehnhardt hat mir schnell und sehr effektiv mit hoher Kompetenz bei meiner Angelegenheit im Familienrecht … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Kühne
sehr gut
Rechtsanwalt Boris Kühne
KÜHNE Rechtsanwälte, Gustav-Adolf-Str. 10, 01219 Dresden 7082.5476339601 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Boris Kühne
aus 20 Bewertungen Ich bin so dankbar, dass Herr Kühne mich anwaltlich vertreten hat und weiterhin auch vertritt. Vom ersten Anruf in der … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)
Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Bahnhofstraße 14, 38442 Wolfsburg 6823.3905934763 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)
aus 106 Bewertungen Frau Biek hat mich als Anwältin bei meinem Scheidungsprozess vertreten. Sie hat mich gut beraten, immer aktuell … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Baier
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Baier
Anwaltskanzlei Baier, Gustav-Freytag-Straße 12, 35039 Marburg 6795.3960349521 km
** Detaillierte Kontakdaten finden Sie im Anwaltsprofil ganz unten **
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Baier bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 54 Bewertungen Guter Mann. Schnell, Freundlich und Kompetent. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Muffler
Rechtsanwalt Hermann Muffler
Kanzlei Muffler, Nußdorfer Str. 38f, 88662 Überlingen 6988.285682804 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Muffler
(11.05.2023) Sehr kompetent, zuverlässig und freundlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Buchloh
Rechtsanwältin Claudia Buchloh
Kanzlei Claudia Buchloh, Ferdinantenstr. 9, 47475 Kamp-Lintfort 6620.2053458608 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Buchloh bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(22.09.2021) Eine tolle Anwältin. Sehr nett. Erklärt alles ausführlich und gibt Tipps sowie Aussichten. Ich hatte nie das Gefühl, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Anwaltskanzlei Clobes, Oberanger 30, 80331 München 7119.0958687751 km
In jeder Lage das Beste für meinen Mandanten erreichen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gudrun Clobes unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Liebe Frau Clobes, herzlichen Dank für Ihre kompetente und menschlich zugewandte Unterstützung! (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klose
Rechtsanwalt Andreas Klose
CHK Clever, Hoffmann & Klose GbR, Freiheitstr. 27, 58791 Werdohl 6708.084494512 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Klose
(16.05.2023) Herr RA Klose sehr freundlich und kompetent! Ging präzise meiner Frage nach und beantwortete alle meine Fragen zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Sandhas
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Sandhas
Kanzlei Sandhas, Waldstraße 36, 30163 Hannover 6767.7363245055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monica Sandhas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Hallo, ich bin umfassend beraten worden. Meine Angelegenheit und Fragen sind verständlich behandelt und beantwortet. … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
aus 5 Bewertungen Ich hatte die Anfrage abgesendet und schon am nächsten Tag bekam ich einen Rückruf mit einem Termin in den folgenden … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwaltskanzlei TAIBER & MÜLLER, Bahnhofstr. 23, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4753536761 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Müller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(07.09.2021) Sehr ausführliche und konkrete Beratung und Durchführung von Erbrechtsvorgängen und Testamenten. Außerdem gute …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
PUNK & PARTNER Rechtsanwälte, Kreuzstraße 31-33, 55543 Bad Kreuznach 6789.3073462742 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Der erste Konak war sehr genau wie auch Schnell. Kann Mann nur empfehlen (05.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca
aus 56 Bewertungen Lo recomiendo 100% (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuck
befriedigend
Rechtsanwalt Andreas Schuck
Anwaltskanzlei Schuck, Marktplatz 2, 63500 Seligenstadt 6848.0806722184 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Schuck
aus 11 Bewertungen Hat mich aber sehr gut beraten und mir geholfen. Ich kann die negativen Bewertungen nicht verstehen. Wahrscheinlich … (06.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jovanka Worner
Rechtsanwältin Jovanka Worner
Kanzlei Worner, Turmstr. 33, 10551 Berlin 6970.8359718495 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jovanka Worner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(15.07.2022) Wir haben uns als Unternehmen an Frau Worner gewendet. Die Beratung und alle weitere Vertretungen durch Frau Worner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 36 Bewertungen Sehr Kompetent und Erfahren. Stand mir bei allem immer zur Seite.Kann ich nur weiterempfehlen.Sehr gute … (26.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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