3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 11

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Reulein
sehr gut
Rechtsanwalt Siegfried Reulein
KSR Rechtsanwaltskanzlei, Gutenstetter Str. 2, 90449 Nürnberg 7008.1162370118 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache! Entschlossener Einsatz, langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz sind die Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Siegfried Reulein
aus 25 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung, sehr unkompliziert. Verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, verständlich. (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Dr. Rainer Hildebrand, Prinzenstr. 9, 44135 Dortmund 6676.4493532349 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Lingnau
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Lingnau
Lingnau Rechtsanwälte, Witzlebenstr. 31, 14057 Berlin 6969.1880918738 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Lingnau vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 95 Bewertungen Herr Lingnau ist ein sehr zuverlässiger und kompetenter Anwalt. Ich war sehr zufrieden mit seiner Verteidigung und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9363259991 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Nowack ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Kohnen
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Kohnen
Kohnen & Krag Rechtsanwälte, Bergstraße 26, 20095 Hamburg 6720.0842459382 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Lars Kohnen für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Kanzlei machte von A bis Z einen sehr professionellen und netten Eindruck. Umgehend einen Rückruf erhalten und … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski
aus 35 Bewertungen Freundliche und gute Beratung. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Frey
Rechtsanwalt Holger Frey
Kanzlei Holger Frey, Seestraße 5, 01445 Radebeul 7074.6849529284 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Frey gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Rasche Bearbeitung des Falles. Diskrete und freundliche telefonische Betreuung. Wohlfühlfaktor 👍 (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Lindner
Rechtsanwaltskanzlei Christiane Lindner, August-Bebel-Str. 26/53, 14482 Potsdam 6965.8904424779 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane Lindner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(26.10.2016) Frau Lindner, Sie sind klasse! Ich habe Ihre Hilfe erneut beansprucht und bin sehr froh darüber. Sie sind immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Javitz
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Javitz
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Straße 5, 70180 Stuttgart 6931.3506835025 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Javitz gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen 5 Sterne von mir. Herr Javitz hat uns super beraten, hat immer geantwortet und schnell reagiert. Immer wieder gerne👌👍 (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Wendt
Kanzlei Wendt, Sand 19, 21073 Hamburg 6724.0681803534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Wendt – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(31.07.2021) Gute Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die für mich als Mieterin eines Gewerbe Mietvertrages als problematisch …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timucin Dagli gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ivan Todorovic
Rechtsanwalt Dr. Ivan Todorovic
Zajednicka advokatska kancelarija Todorovic, Zmaj-Jovina 8-10, 11000 Belgrad, Serbien 7887.978046267 km
Migrationsrecht • Sportrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Ivan Todorovic hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hampel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Hampel
Rechtsanwaltskanzlei Hampel & Steiner GbR, Vilsendorferstr. 2, 33739 Bielefeld 6709.8714194003 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hampel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt für Nachbarschaftsrecht, habe ich mit RA Hampel telefoniert. Um die Sache einschätzen … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke
sehr gut
Warnke -Rechtsanwaltskanzlei -, Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald 6883.1807733722 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Herr Warnke hat mir von Anfang ein Gefühl gegeben, dass ich kompetent beraten werde. Auf meine Fragen antwortete er … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Anett Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Gerichtsstraße 3, 65185 Wiesbaden 6800.448809671 km
Erbrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anett Hoffmann gerne zur Verfügung
aus 105 Bewertungen Frau Hoffmann ist eine sehr zuverlässige und kompetente Anwältin. Sie kümmert sich umfassend um alle Belange in der … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Kanzlei Hans-Joachim Reiß, Wilhelmstr. 62, 53721 Siegburg 6697.7546983879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3762906805 km
Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Albrecht
Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht, Pfarrstrasse 43, 30459 Hannover 6768.4202730301 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ursula Albrecht
aus 48 Bewertungen Frau Albrecht hat mich so gut vertreten, dass ich mir keine Sorgen mehr machen muss, ob ich meine Arbeit behalten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model
Kanzlei Euent & Model, Bahnhofstraße 47, 27612 Loxstedt 6645.8067644329 km
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model
aus 23 Bewertungen Verkehrsunfall unverschuldet. Ohne Anwalt funktioniert heutzutage leider nichts mehr! Nachdem ich Frau Model das … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Brüggemann
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstrasse 10, 47441 Moers 6628.2658091631 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Brüggemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
Rechtsanwalt Norbert Müller
Kanzlei Müller & Coll, Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.803644201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(14.12.2020) Ein sehr kompetenter Anwalt der mich excellent vertreten hat und sich auch Zeit genommen hat .Es ist zwar schon einige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
BBT Dr. Lingenberg & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Herzogspitalstr. 8, 80331 München 7118.7913695029 km
Die Beratung aus einer Hand, in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, ist unsere große Passion und Stärke.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
(17.05.2024) Hervorragend und sachkundig beraten durch Dr. Lingenberg......hat mich mit grossem Engagement bei meiner …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.