3.902 Anwälte für Erbrecht | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Thomas
Rechtsanwältin Natascha Thomas
Kanzlei Thomas, Darmstädter Str. 12, 64367 Mühltal 6842.1059058168 km
Erbrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Natascha Thomas gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen :-) (18.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heribert Wallesch
Rechtsanwalt Heribert Wallesch
Rechtsanwälte Wallesch & Kollegen, Senefelder Str. 8, 73760 Ostfildern 6937.7063391163 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Heribert Wallesch
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wienberg
sehr gut
Anwaltskanzlei Wienberg, Hauptstr. 61, 63477 Maintal 6833.2086330654 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Wienberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Durchführung meines Anliegens. Es wurden verschiedene Optionen der Herangehensweise … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Karin Nerlich, Chemnitzer Str. 86, 38226 Salzgitter 6814.7419696761 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr gute Beratung. Super schnelle Abwicklung. (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Abogada Raquel Cerezo Ramirez
Kanzlei Raquel Cerezo Ramirez, Huntestr. 6-7, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.6004717059 km
Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Abogada Raquel Cerezo Ramirez ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Frau Cerezo kann man mit absolute Sicherheit weiter empfehlen. Sie ist Immer erreichbar. Sehr freundlich und geduldig. … (09.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Rieck
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Bezler Rieck Rechtsanwälte, Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen 6985.2468770555 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rieck - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Herr Rieck hat mich in meiner Arbeitsrechtssache sehr umfassend und kompetent beraten. Er hat nicht nur das Beste für … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Segl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen Vom ersten Tag an musste ich mich um fast nichts kümmern. Ich wurde über jeden Schritt über jedes Dokument stets … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Anselm Ruscher
Rechtsanwalt Dr. Anselm Ruscher
Ruscher & Nölke Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Kaiser-Wilhelm-Ring 4-6, 48145 Münster 6663.9741288376 km
Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Anselm Ruscher
(04.10.2022) Hervorragende Beratung und persönliche Aufklärung über das Erbrecht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eitel
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Eitel
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Michael Eitel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 36 Bewertungen Herr Eitel hat mich bei meiner Scheidung sehr kompetent und zuverlässig vertreten. Ich kann ihn nur empfehlen. Herr … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
STAHL Rechtsanwälte & Steuerberater, Bornheimer Str. 24, 53111 Bonn 6694.0023620759 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(08.08.2023) Herr Hovemeyer ist ein sehr Sympathischer Mensch, der sich in erster Linie um das Wohl seiner Mandanten kümmert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Heß
Rechtsanwalt Ulrich Heß
Kanzlei Heß, Kurze-Geismar-Str. 41, 37073 Göttingen 6825.4162399197 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Heß ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(19.07.2021) Vielen Dank für die erfolgreiche Behandlung unserer Fälle gegen Eurowings mit Durchsetzung unserer Forderungen. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Adam
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Adam
Adam & Adam, Königsallee 31, 44789 Bochum 6663.4563318454 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Adam ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 15 Bewertungen Kompetent, erfahren und sehr gut. Nebenbei ist die Kanzlei sehr zentral in Bochum gelegen. Empfehlenswert (11.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 94 Bewertungen Fachlich und menschlich auf ganzer Linie überzeugt (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regine Rang ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(16.02.2021) Sehr ruhige und konstruktive Einschätzung der Situation. Ruhige Zuhörerin. Hat bereits bei der Schilderung des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter
Kanzlei Jörn Wolter, Museumstr. 8, 38100 Braunschweig 6821.0213124201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Hiermit möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen und Ihrer Mitarbeiterin der Kanzlei für die vertrauensvolle,fachlich … (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus
Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus
Gruska-Theus & Weber Rechtsanwälte, Thälmannstr. 32, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6875.7038465549 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus
(26.11.2023) Herr Gruska-Theus hat mich sehr gut vertreten bei einer schwierigen Erbsache in der nahen Verwandtschaft. Trotz der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
sehr gut
Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 269 Bewertungen Frau Pirko Silke Lehmitz ist sehr kompetent und hat mich super schnell aus verschiedenen teils unfairen Verträgen … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inken Kronenbitter
sehr gut
Rechtsanwältin Inken Kronenbitter
Pusch & Kronenbitter Bürogemeinschaft am Schelztor, Schelztorstr. 1, 73728 Esslingen am Neckar 6940.9915286189 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Inken Kronenbitter
aus 16 Bewertungen Eine wirklich tolle Anwältin! Sie hat uns über Monate super begleitet und wir haben durch sie einen guten Abschluss … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wagner
advomeda Rechtsberatung, Hans-Thoma-Str. 26, 76593 Gernsbach 6877.48738597 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Wagner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 28 Bewertungen Herr Wagner vertrat mich in einer mehrmonatigen sozialrechtlichen Streitsache, die jetzt zu einem positiven Abschluss … (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Scholz
Rechtsanwältin Petra Scholz
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3304146518 km
Fachanwältin Erbrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Petra Scholz
(07.03.2024) Frau Scholz hat mich sachlich, kompetent und sehr freundlich beraten. Komplexe Sachverhalte erläuterte Sie mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Schuster
Rechtsanwältin Doris Schuster
Kanzlei Doris Schuster, Gartenstraße 3, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3955924798 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Schuster bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Freundliche und gute Beratung sowie schnelle Bearbeitung, absolut zum empfehlen. (28.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46282 Dorsten 6638.4891615952 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Winkelmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick M. Zagni
sehr gut
Zagni Rechtsanwälte, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart 6936.2277408875 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 37 Bewertungen Großartige Beratung und neue Perspektiven. Ein sehr guter und fundierter Anwalt. (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mehr
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Mehr
Anwaltskanzlei Bernhard Mehr, Kirchenstrasse 13, 86956 Schongau 7095.2988706655 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Danke Ihnen für alles .Sie haben mir sehr gut geholfen.Ich vergieße es nicht.Der macht alles was er versprochen … (29.03.2020)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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