1.880 Anwälte für Hypothek | Seite 79

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
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Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hypothek
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
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Dein ADVOGADOS, Rua Castilho 1 5º Esq., 1250-066 Lissabon, Portugal 6157.3088500872 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cristina Dein für Rechtsfragen rund um den Bereich Hypothek
(11.04.2024) Übersichtliche Beratung am Telefon
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Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
Anwaltskanzlei Habel & Klostermeier, Hofmannstraße 32, 91052 Erlangen 6999.6453718323 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klostermeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Hypothek
aus 31 Bewertungen Herr Klostermeier ist ein TOPP-ANWALT! Jederzeit erreichbar mit kompetenten und ehrlichen Antworten. Er ist sehr … (06.03.2024)
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Rechtsanwalt Markus Ehrmann
Rechtsanwälte Gerhard Ehrmann & Markus Ehrmann, Christian-Bürkert-Str. 4, 74653 Ingelfingen 6931.7103756854 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ehrmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Hypothek
aus 7 Bewertungen Hallo Herr ehrmann Hit ist Frau stankovic Hab sie vergessen zu fragen was ist mit den Schönheitsreparaturen was auf … (17.07.2023)
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Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hypothek unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
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Rechtsanwalt Jan Waßerfall
Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall, Langhansstr. 63, 13086 Berlin 6974.7223033967 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
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Herr Rechtsanwalt Jan Waßerfall ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Hypothek
aus 302 Bewertungen In einem Verfahren mit Auslandsbezug konnte Herr Wasserfall mich schnell und fachlich qualifiziert so beraten, dass … (18.04.2024)
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Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6772.1752092692 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
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Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hypothek
aus 18 Bewertungen Wir wurden sehr gut beraten. Herr Martin ist ein netter und kompetenter Notar. Können wir aufjedenfall empfehlen. … (20.05.2024)
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Rechtsanwalt Jens Urban
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Urban – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Hypothek

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hypothek

Fragen und Antworten

  • Hypothek: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hypothek sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hypothek: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hypothek umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hypothek und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Eine Hypothek ermöglicht es einem Gläubiger, sich wegen einer fälligen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem Grundstück und den darauf befindlichen Gegenständen zu befriedigen. Aus diesem Grund ergibt sich eine Verbindung zum Zwangsvollstreckungsrecht und Grundstücksrecht.

Grundpfandrecht

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Hypothek um ein Pfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie stellt damit eine Belastung eines Grundstücks dar. An dessen Stelle lässt sich aber auch ein Erbbaurecht oder Wohnungseigentum mit einer Hypothek belasten. Da die durch Hypothek gesicherte Forderung aus dem Grundstück bzw. Erbbaurecht zu zahlen ist, wird die Hypothek auch als Grundpfandrecht bezeichnet. Weitere Grundpfandrechte bilden die Grundschuld und die Rentenschuld. Sie gehören dabei wie das Erbbaurecht, Dienstbarkeiten und das Vorkaufsrecht zu den sogenannten dinglichen Rechten.

Umfang der Hypothek

Die Hypothek betrifft dabei nicht nur fest mit dem Grundstück verbundene Bestandteile, wie darauf befindliche Gebäude. Neben Immobilien erfasst die Hypothek auch deren Zubehör. Als Zubehör gelten Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen. Bei einem Betriebsgelände sind das beispielsweise darauf eingesetzte Maschinen. Da es auf die Beziehung zum Grundstück ankommt, gilt das für den Fuhrpark einer Spedition wiederum nicht.

Duldung der Zwangsvollstreckung

Die Hypothek führt dazu, dass derjenige, in dessen Eigentum sich das hypothekenbelastete Grundstück befindet, gemäß § 1147 BGB die Zwangsvollstreckung in dieses dulden muss. Aufgrund der damit verbundenen Vollstreckung in unbewegliches Vermögen droht konkret die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Das gilt auch dann, wenn jemand fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Akzessorietät zur Forderung

Anders als bei einer Grundschuld besteht bei einer Hypothek eine Akzessorietät zu einer bestimmten Forderung, bei einer Sicherungshypothek sogar eine strenge Akzessorietät. Das heißt, die Hypothek kann ohne Forderung erst gar nicht entstehen. Wird die Forderung beglichen, erlischt die Hypothek und verwandelt sich in eine Eigentümergrundschuld. Die Zwangsvollstreckung ist bei einer Hypothek zudem nicht wegen einer beliebigen Forderung möglich. Diese Bindung erschwert den Austausch einer Forderung. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass Banken, wenn sie einen Kredit vergeben, andere Sicherungsmittel wie die Grundschuld der Hypothek vorziehen.

Arten von Hypotheken

Fremdhypothek

Der Eigentümer muss nicht mit dem Schuldner identisch sein. Die dadurch eröffnete Möglichkeit einer Fremdhypothek ist gewissermaßen mit der Bürgschaft vergleichbar, da sich auch hier jemand zur Erfüllung der Schuld eines anderen verpflichtet. Befriedigt dabei der Eigentümer den Gläubiger erwirbt er die Forderung und kann seinerseits gegen den Schuldner vorgehen. Die Befriedigung ist dabei auch durch Hinterlegung und Aufrechnung möglich. Gleichzeitig geht die Hypothek auf den Eigentümer über. Die Fremdhypothek wird dadurch zur Eigentümerhypothek.

Andererseits ist auch die Abtretung der Forderung durch den alten Gläubiger an einen neuen Gläubiger möglich. Eine bestehende Einwendung kann der Eigentümer dann auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten.

Gesamthypothek

Bei einer Gesamthypothek besteht für eine Forderung eine Hypothek an mehreren Grundstücken. Jedes Grundstück haftet dabei für die ganze Forderung, wobei der Gläubiger die Wahl hat.

Mehrere Hypotheken und Rangwirkung

Andererseits lassen sich auch mehrere Hypotheken für ein Grundstück eintragen. Entgegenstehende Vereinbarungen mit einem Gläubiger sind unwirksam. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Eintragung bestimmen jedoch über die Reihenfolge, in welcher Gläubiger den Erlös bei einer Verwertung des Grundstücks erhalten. Insbesondere Banken verlangen aufgrunddessen, bevor sie ein Darlehen vergeben, eine erstrangige Hypothek. Spätere Rangänderungen sind möglich, bedürfen jedoch der notariellen Beurkundung.

Abwehrmöglichkeiten

Unterlassungsklage

Der Gläubiger kann mittels Klage verlangen, dass Eigentümer oder ein Dritter es unterlassen, durch ihr Verhalten das Grundstück oder Zubehör zu verschlechtern oder Letzteres vom Grundstück zu entfernen.

Briefhypothek

Bei einer Briefhypothek ist ein Widerspruch des Eigentümers möglich, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung nicht der Brief vorgelegt wird.

Mögliche Einwendungen

Der Eigentümer kann zum einen einwenden, dass die Forderung nicht mehr bestehe oder gar nicht entstanden sei. Auch der Verweis auf eine fehlerhafte Grundbucheintragung oder Einigung ist möglich.

Des Weiteren kann er auch Einwendungen des persönlichen Schuldners gegen die Forderung geltend machen. Er hat dabei insbesondere die Möglichkeit der Anfechtung und der Aufrechnung. Falls der persönliche Schuldner verstorben ist, ist das Entgegenhalten einer begrenzten Erbenhaftung gegenüber dem Gläubiger jedoch ausgeschlossen. Ebenso gilt das im Rahmen der Hypothek für die Einrede der Verjährung.

Bei fehlendem Ausschluss der Vorausklage kann der Eigentümer darauf verweisen, zunächst den Schuldner in Anspruch zu nehmen. Auch eine vereinbarte Stundung kann der Eigentümer der Inanspruchnahme aus der Hypothek entgegen halten.

(GUE)

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