5.473 Anwälte für Kündigungsschutz | Seite 229

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Lasse Thoma
sehr gut
Kanzlei Thoma, Lochtobel 3, 73655 Plüderhausen 6956.502216212 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Lasse Thoma ist Ihr Ansprechpartner für Kündigungsschutz
aus 17 Bewertungen Herr Thoma ist ein sehr sympathischer und engagierter Anwalt. Mit seiner ruhigen und gleichzeitig eloquenten Art und … (23.08.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kündigungsschutz

Fragen und Antworten

  • Kündigungsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kündigungsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kündigungsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kündigungsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kündigungsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
ᐅ Rechtsanwalt Kündigungsschutz ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Allgemein versteht man unter dem Kündigungsschutz alle Vorschriften, die den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung seines Arbeitsvertrages schützen. Grundlage ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seiner gegenüber dem Arbeitgeber meist wirtschaftlich unterlegenen Position und seiner finanziellen Abhängigkeit ihm gegenüber. Denn grundsätzlich ist das Arbeitseinkommen die Grundlage für das Bestreiten der Lebenshaltungskosten. Um dieses Ungleichgewicht abzuschwächen, gibt es zahlreiche Schutzgesetze zugunsten von Arbeitnehmern. Das bekannteste heute ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das gemäß § 23 seinen Schutzbereich derzeit auf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern erstreckt. Neben gesetzlichen Regelungen können Schutzbestimmungen zugunsten des Arbeitnehmers auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden.
 
Aufgrund des Kündigungsschutzes bedarf die Kündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und ist an bestimmte Fristen gebunden. Einerseits gelten bestimmte Fristen bis wann der Arbeitgeber die Kündigung erklären kann, so etwa die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der Pflichtverletzung bei der fristlosen Kündigung. Andererseits sind gesetzliche Mindestfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erklärung der Kündigung vorgesehen, z.B. in § 622 BGB.
Die Besonderheit des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht liegt außerdem darin, dass jede Kündigung "sozial gerechtfertigt" sein muss. Das heißt der Arbeitgeber muss die Kündigung auf bestimmte zulässige Kündigungsgründe stützen, die etwa im KschG verankert sind.
Es genügt also nie der bloße Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu beenden. Zusätzlich muss die Kündigung durch einen zulässiger Kündigungsgrund sozial gerechtfertigt sein.
Der Kündigungsschutz unterscheidet drei Fallgruppen für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim Arbeitsgericht die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben, stellt das notwendige Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er gegen eine zu unrecht ergangenen Kündigung vorgehen kann.
 
Ausfluss des Kündigungsschutzes sind ferner das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer Kündigung gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Sozialauswahl-Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen und insbesondere auch der Sonderkündigungsschutz für einzelne Personengruppen, zum Beispiel für Frauen vor und während der Schwangerschaft (Mutterschutz) oder für schwerbehinderte Menschen, basieren ebenfalls auf dem Kündigungsschutz.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Kündigungsschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Kündigungsschutz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.