4.705 Anwälte für Lebensgemeinschaft | Seite 197

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang, Hafenstr. 2a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9747551567 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Pferderecht
Im Bereich Lebensgemeinschaft bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
aus 9 Bewertungen Hat mir bisher sehr geholfen hoffe dass wir es auch positiv Abschließen können. (25.07.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebensgemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Lebensgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebensgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebensgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebensgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebensgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei der Lebensgemeinschaft ist zu unterscheiden zwischen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Heutzutage leben immer mehr Menschen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hierbei leben Personen nicht nur als Wohngemeinschaft unter einem Dach, sondern in einer dauerhaften intimen Beziehung, in der die Lebensgefährten füreinander einstehen wollen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren möglich. Da zwischen den Lebensgefährten aber kein Vertrag - nämlich die Ehe - geschlossen wurde, kann eine Trennung relativ schnell vollzogen werden. Probleme können aber auftauchen, wenn das Paar z. B. gemeinsam Immobilien oder Hausrat erworben hat und diese Vermögenswerte nun aufgeteilt werden müssen. Denn es besteht Gütertrennung. Das bedeutet, die Lebensgefährten bilden eine Bruchteilsgemeinschaft, wonach jedem an gemeinsamen Vermögensgegenständen wie z. B. dem Gemeinschaftskonto bei der Bank oder dem Auto in der Regel 50 Prozent zusteht. Zu beachten ist auch, dass die Lebensgefährten nicht Erben ihres Partners sind. Nach dem deutschen Erbrecht steht den Lebensgefährten nicht einmal ein Pflichtteil zu. Es ist aber möglich, diesen in einem Testament oder Erbvertrag als Erben einzusetzen. Sollte ein Lebensgefährte schwer erkranken und nicht mehr in der Lage sein, die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten selbst zu klären, kann eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass vom Gericht ein Betreuer bestellt wird.

Bei der Lebensgemeinschaft „Ehe" gemäß der §§ 1353 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dagegen haben sich Paare unter anderem dazu verpflichtet, einander treu zu sein und gegenseitig Unterhalt zu leisten. Im Übrigen hat eine Heirat auch steuerrechtliche Vorteile. So erhöht sich der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer erheblich. Außerdem steht einem Ehepartner - im Gegensatz zu Lebensgefährten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ein Zeugnisverweigerungsrecht und nach dem Tod seines Ehegatten ein Erbrecht bzw. Pflichtteilsrecht zu. Eine Trennung bzw. Scheidung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Wichtige Voraussetzung ist vielmehr, dass die Ehe gescheitert ist. Danach muss geklärt werden, wie hoch der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, der Ehegattenunterhalt und gegebenenfalls der Kindesunterhalt ausfällt. Oft entbrennt auch Streit über das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern oder sogar mit dem Haustier. Daneben muss sich das frühere Ehepaar entscheiden, wer z. B. die bisherige Ehewohnung übernimmt, also etwa alleiniger Mieter der Räumlichkeiten wird. Wichtig bei der Ehe ist jedoch, dass sie - zumindest in Deutschland - nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden darf. Die sog. Homo-Ehe ist somit nicht möglich.

Schwule oder lesbische Paare können jedoch eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach den §§ 1 ff. LPartG (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) erklären die Partner vor einem Standesbeamten bzw. einem Notar ihren Willen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Eine Lebenspartnerschaft ist der Ehe in vielerlei Hinsicht gleichgestellt. So leben z. B. auch Lebenspartner im Zweifel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem gelten nach § 20 LPartG für Lebenspartner wie für Eheleute dieselben Vorschriften der Hinterbliebenenversorgung in der Rentenversicherung.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Lebensgemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Lebensgemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.