467 Anwälte für Markenanmeldung | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais
Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais für Rechtsfragen rund um den Bereich Markenanmeldung
(05.10.2019) Alles perfekt, gerne wieder
Profil-Bild Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck
Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck
Patentmanufaktur - Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg, Rennweg 60-62, 90489 Nürnberg 7012.3904832255 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck - Ihr juristischer Beistand im Bereich Markenanmeldung
(30.10.2022) Vielen Dank für die ausführliche und zielgerichtete Beratung zum oben genannten Thema in einem sehr angenehmen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung gerne behilflich
aus 140 Bewertungen Ich habe mich schon mehrfach von Herrn Muffert vertreten lassen und war bisher immer zufrieden, ohne Ausnahme. Ich … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück, Kollegienwall 5, 49074 Osnabrück 6672.4051139329 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Markenanmeldung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Kanzlei Dr. John Riecken, Fahltskamp 1, 25421 Pinneberg 6702.9637220508 km
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." (Friedrich Nietzsche)
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Markenanmeldung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
sehr gut
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
Renz-Recht, Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken 6763.2025117959 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Markenanmeldung bietet Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
aus 15 Bewertungen Konnte meine Interessen aufgrund der fundierten und detailverliebten Beratung durch Frau RAin Renz im ersten Anlauf … (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Breyer
Rechtsanwalt Jonas Breyer
BREYER LEGAL Rechtsanwaltskanzlei, Klagenfurter Ring 2FA, 65187 Wiesbaden 6800.3506412195 km
Ich bin für Sie als Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig. Schwerpunktmäßig berate ich im Wirtschaftsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht.
IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Markenanmeldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonas Breyer
(20.05.2024) RA Breyer hat mich nicht nur schnell, sondern auch sehr professionell im Rahmen einer Vertragsprüfung beraten. Dank …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt Wolfgang Riegger
Kanzlei Riegger, Osterholzallee 76/1, 71636 Ludwigsburg 6923.8635467259 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Sportrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Riegger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Markenanmeldung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort und Beratung (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rilling
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Rilling
Rechtsanwaltskanzlei Frank Rilling, Gustav-Werner-Str. 15, 72762 Reutlingen 6948.7569599152 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Markenanmeldung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Rilling gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Herr Rilling hat unsere Fragen gründlich beantwortet und ausführlich erläutert und uns gut und verständlich beraten. … (17.03.2024)
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Rechtsanwalt Jens Leiers
Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL GbR, Kirchherrngasse 14, 48143 Münster 6663.0363398592 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Leiers
aus 8 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Leiers war außerordentlich professionell und effektiv. Durch seine ausgezeichnete … (18.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Markenanmeldung

Fragen und Antworten

  • Markenanmeldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Markenanmeldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Markenanmeldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Markenanmeldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Markenanmeldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ohne eine Markenanmeldung und darauffolgende Markeneintragung in das Markenregister läuft man Gefahr, dass die eigene Ware bzw. Dienstleistung von anderen kopiert wird, ohne etwas gegen die Nachahmung unternehmen zu können.

Eine Marke steigert den Unternehmenswert

Das Markenbewusstsein der Menschen wird heutzutage immer stärker, wird doch mit einer Marke die Qualität der jeweiligen Ware oder Dienstleistung verbunden. Kaufen Verbraucher dagegen eine Fälschung, könnte das für den Markeninhaber zu Problemen im Wettbewerb führen. Erstens entgeht ihm der Gewinn, den er bei Veräußerung seiner eigenen Ware gehabt hätte. Zweitens könnte das Plagiat den Ruf des Unternehmens schädigen, wenn seine Qualität schlechter ist und die Verbraucher an der Fälschung einen Mangel entdecken und Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Auch eine drohende Herstellerhaftung im Rahmen der Produkthaftung kann imageschädigend sein. Schließlich wissen Verbraucher oft gar nicht, dass sie in Wahrheit kein Originalprodukt vom Hersteller bzw. Markeninhaber erworben haben, sondern Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer der Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie geworden sind und ihnen damit nur Eigentum an einer Raubkopie oder einer Fälschung übertragen worden ist.

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, wird dort regelmäßig befragt, ob es zugunsten des Unternehmens einen Markenschutz an Waren oder Dienstleistungen gibt. Marken spielen nämlich bei der Unternehmensbewertung - etwa im Rahmen von einem Firmenverkauf - eine wichtige Rolle. Je mehr eingetragene Marken ein Unternehmen vorweisen kann, umso mehr ist es wert. Wer eine Firmengründung beabsichtigt, sollte ebenfalls seine Waren bzw. Dienstleistungen absichern und so schnell wie möglich eine Markenanmeldung vornehmen.

Ablauf der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist vor allem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Der Antrag muss unter anderem stets den Anmelder der Marke erkennen lassen. Ist etwa ein Verein, der nicht ins Vereinsregister eingetragen wurde, der Anmelder, so müssen Name und Anschrift aller Mitglieder in der Markenanmeldung niedergeschrieben werden. Bei einer GmbH in Gründung als Anmelder genügt es dagegen, der Markenanmeldung den Gesellschaftsvertrag in Form einer unbeglaubigten Abschrift beizufügen. Fehler bei der Markenanmeldung können übrigens zu einem Formmangel führen, was wiederum zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung führen kann. Übrigens: Ein rechtsfähiger Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann eine sog. Kollektivmarke anmelden.

Produktbezeichnungen

Bevor man den Antrag beim DPMA stellt, sollte man sich aber die Produktbezeichnung genau überlegen. Damit kann nicht nur der Wiedererkennungswert des Unternehmens erhöht werden, die Verbraucher können sich die Marke dann auch leichter merken und damit einen gewissen Qualitätsstandard verbinden. Ferner sollte man sich nun die Markenarten genauer ansehen und für eine entscheiden. Markenarten sind etwa die Bildmarke, die Wortmarke oder auch eine Kombination, die sog. Wort/Bildmarke. Das Zeichen muss in der Markenanmeldung genau beschrieben werden, ansonsten ist ein ausreichender Schutz nicht möglich. So muss der Markenanmeldung etwa bei einer Hörmarke die Musik auf einem Datenträger beigefügt werden.

Waren- bzw. Dienstleistungsklassen

Neben der genauen Bezeichnung der Marke muss man eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben, für die man die Marke nutzen möchte, z. B. Fahrzeuge oder Telekommunikation. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass bzgl. der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen einen Benutzungszwang besteht. Das bedeutet, wer sie nicht nutzt, verliert diesbezüglich den Markenschutz.

Nationaler, europäischer oder internationaler Markenschutz?

Auch sollte man sich vor der Markenanmeldung Gedanken darüber machen, ob man einen nationalen oder internationalen Markenschutz anstrebt und je nachdem eine Deutsche Marke, eine Europäische Marke oder eine Internationale Marke anmelden. Da das Markenamt nicht überprüft, ob die Marke unter Umständen schon ins Markenregister eingetragen wurde oder sonst ein Markenschutz nach § 4 Markengesetz existiert, trägt jedoch der Antragsteller das Risiko, dass seine Marke bereits zuvor von einem Dritten angemeldet worden ist. Ihn trifft damit die Pflicht, rechtzeitig eine Markenrecherche zu betreiben, z. B. über das Internet.

Stehen Schutzhindernisse einer Markeneintragung entgegen?

Sofern das Marken- und Patentamt im Rahmen der Markenanmeldung ein absolutes Schutzhindernis feststellt, ergeht zunächst der sog. Beanstandungsbescheid. Kann eine Stellungnahme des Antragstellers das Schutzhindernis nicht beseitigen, folgt auf den Bescheid der sog. Zurückweisungsbeschluss, den ein Beamter des höheren bzw. gehobenen Dienstes oder ein vergleichbarer Angestellter erlässt und gegen den die Rechtsbehelfe der Erinnerung und der Beschwerde zulässig sind. Sowohl die Erinnerung als auch die Beschwerde müssen innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses eingelegt werden.

Sofern keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich sind und auch die Markenanmeldung formalrichtig abgelaufen ist, erfolgt als Nächstes die Veröffentlichung der Marke im elektronischen Markenblatt. Der Markeninhaber bekommt diesbezüglich unter anderem eine Urkunde überreicht. Daneben können die Inhaber älterer Marken nun noch innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt einem Markeninhaber schließlich noch die Möglichkeit, Klage einzureichen, um eine jüngere und identische Marke aus dem Register entfernen zu lassen, sog. Löschungsklage.

Was kostet die Markenanmeldung?

Die Kosten für die Markenanmeldung und Eintragung belaufen sich grundsätzlich auf 300 Euro, können sich aber erhöhen, wenn etwa ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt wurde. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, kann aber verlängert werden, sofern man rechtzeitig die Verlängerungsgebühr zahlt.

Rechte des Markeninhabers

Nach der Markenanmeldung bzw. der Eintragung ins Markenregister hat der Markeninhaber für die Dauer des Markenschutzes das alleinige Nutzungsrecht. Das Markenrecht bestimmt etwa, dass der Markeninhaber daher gegenüber dem Fälscher eine Abmahnung aussprechen kann. Dieser wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im Übrigen kann der Rechteinhaber Unterlassungsklage erheben und unter Umständen - wenn er etwa einen Vermögensschaden erlitten hat - Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Zu beachten ist auch, dass Fälscher nicht nur gegen das Markenrecht verstoßen - in ihrem Verhalten ist häufig auch unlauterer Wettbewerb zu sehen. Wird darüber hinaus etwa an Landesgrenzen eine Ladung gefälschter Waren entdeckt, kann der Transport gestoppt und auf Antrag des Rechteinhabers die Beschlagnahme sowie Zerstörung der Produkte durch den Zoll erfolgen.

(VOI)

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