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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Menschenrecht
Fragen und Antworten
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Menschenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Menschenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Menschenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Menschenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Menschenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Menschenrechte sind universelle Rechte, die nach allgemeiner Auffassung jedem Menschen zustehen. Die meisten Staaten erkennen das Bestehen von Menschenrechten grundsätzlich an, wobei Umfang, Auslegung und Anwendung durchaus unterschiedlich sind. So kommt es leider auch immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen. Eine verbindliche abschließende Aufzählung von Menschenrechten gibt es nicht. Regelmäßig werden aber folgende Bereiche erfasst:
- das Recht auf Leben; Folterverbot
- keine Sklaverei, keine willkürliche Inhaftierung
- Freiheit und Gleichheit; keine Diskriminierung
- ein faires Verfahren vor Gericht oder sonstigen Behörden
- unschuldig bis zum Beweis der Schuld
- Freiheit von Ehe und Familie
Eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", auch Menschenrechts-Charta genannt, wurde am 10.12.1948 von der Generalversammlung der UNO verkündet. Auch ist der 10.12. der Tag der Menschenrechte beziehungsweise Human Rights Day. Die UN-Charta ist allerdings kein verbindliches Völkerrecht oder internationales Recht, da die Vereinten Nationen kein Gesetzgeber sind und über die Charta kein verbindlicher Vertrag aller Staaten geschlossen wurde.
Dafür baut die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf. Ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der EMRK.
Auch die jeweilige Verfassung einzelner Staaten enthält regelmäßig Menschenrechte. In Deutschland gilt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten. Hier findet sich beispielsweise in Artikel 1 GG die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, in Artikel 2 GG das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder in Artikel 19 Abs. 4 GG die Rechtsweggarantie.
Viele andere Gesetze schützen ebenfalls direkt oder indirekt die Menschenrechte. Das Recht auf Leben beispielsweise ist im Strafgesetzbuch (StGB) durch die Sanktionierung von Mord bzw. Totschlag gesichert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern.
Insbesondere kann in Deutschland jedermann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen, der sich in seinen Grundrechten, die zumindest teilweise auch Menschenrechte sind, verletzt fühlt.
(ADS)
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