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Menschenrechte - was Sie wissen und beachten müssen!

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Menschenrechte - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Menschenrechte gelten für jeden Menschen aufgrund seines Menschseins und sind unveräußerlich.
  • Es gibt bürgerlich-politische Teilhaberechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte.
  • Für Staaten ergeben sich aus den Menschenrechtsabkommen die Achtungspflicht, die Schutzpflicht und die Gewährleistungspflicht. Staaten sind dadurch hauptverantwortlich für die Achtung der Menschenrechte.
  • Menschenrechte können zur Aufrechterhaltung der nationalen oder internationalen Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden.
  • Mit einer Individualbeschwerde können Sie Menschenrechtsverletzungen beim Hochkommissariat für Menschenrechte anzeigen.

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind Rechte, die nicht durch den Staat verliehen werden, sondern die jeder Mensch von Geburt an hat. Sie gelten universell und sind unveräußerlich. Das bedeutet, dass sie jedem Menschen weltweit aufgrund seines Menschseins zustehen und niemand seine Menschenrechte verlieren kann.

Die verschiedenen Menschenrechte bilden zusammen ein komplexes Rechtssystem und schützen insgesamt die Freiheit und die Würde des Einzelnen. Deswegen werden sie auch Individualrechte genannt.

Die Menschenrechte wurden in internationalen Menschenrechtsabkommen bestimmt und in Deutschland in den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes aufgenommen. Der Ausgangspunkt der modernen, universellen Menschenrechte ist die Charta der Vereinten Nationen von 1948. Sie soll dazu beitragen, die Achtung der Menschenwürde zu fördern und zu festigen.

Für wen gelten Menschenrechte?

Menschenrechte gelten für jeden Menschen gleich, sie sind also universell und egalitär. Damit jeder Einzelne durch Menschenrechte geschützt werden kann, benötigt es einen Prozess der „Universalisierung“ der Menschenrechte. Dieser Universalisierungsprozess vollzieht sich auf zwei Ebenen:

  • moralisch: Hierbei geht es um die Suche nach Rechtfertigungsgründen, die man weltweit verallgemeinern kann. Jeder Staat der Welt soll sich dazu verpflichten können, Menschenrechte zu wahren, ohne z. B. gegen kulturelle Werte zu verstoßen.
  • rechtlich: Die Kodifizierung, Anerkennung und die Möglichkeit, als Individuum die eigenen Rechte einklagen zu können, steht hier im Vordergrund. Durch nationale Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden menschenrechtliche Standards in Deutschland umgesetzt.

 

Umstrittener ist es, ob auch Völker eine Art Menschenrecht besitzen bzw. ob sich aus den Menschenrechtsabkommen auch ein Selbstbestimmungsrecht der Völker ergibt.

Welche Menschenrechte gibt es?

Im Entwicklungsprozess der Menschenrechte unterscheidet man zwischen drei „Generationen“ von Menschenrechten.

Rechte der ersten Generation

Rechte der ersten Generation bezeichnen die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte. Diese sind zum Beispiel:

  • Recht auf Leben
  • Verbot der Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Freiheit der Gedanken, Religion und Meinung
  • Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit

 

Durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, auch UN Menschenrechts-Charta genannt, und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind die nationalen und internationalen Schutzsysteme für bürgerlich-politische Rechte bislang am stärksten ausgebaut. Diese werden außerdem in sogenannten Zusatzprotokollen immer wieder erweitert.

Rechte der zweiten Generation

Die Rechte der zweiten Generation umfassen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte. Diese sind sowohl im UN-Zivilpakt und in der UN-Sozialcharta niedergeschrieben als auch in der Europäischen Sozialcharta. Dazu gehören zum Beispiel die Rechte auf:

  • Arbeit
  • soziale Sicherheit
  • Ernährung
  • Wohnen
  • trinkbares Wasser
  • Gesundheit
  • Bildung

Rechte der dritten Generation

Am jüngsten sind die Rechte der dritten Generation. Sie bezeichnen allgemeine, sehr abstrakte Rechte, die noch kaum in Verträgen konkretisiert wurden, wie zum Beispiel das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt.

Wer muss die Menschenrechte umsetzen?

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte tragen die einzelnen Staaten für ihr eigenes Hoheitsgebiet. Dementsprechend ist die Bundesrepublik Deutschland dafür verantwortlich, dass innerhalb der deutschen Grenzen Menschenrechte geachtet werden.

Indem Staaten Menschenrechtsübereinkommen ratifizieren, also offiziell unterzeichnen und zustimmen, bürden sich Staaten bestimmte Pflichten auf:

PflichtenBedeutung
AchtungspflichtStaatliche Organe sind dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu wahren und nicht selbst durch staatliches Handeln gegen sie zu verstoßen. Staaten dürfen also nicht willkürlich Andersdenkende inhaftieren oder foltern.
SchutzpflichtStaaten haben gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Dies geschieht in Deutschland zum Beispiel durch Arbeitsschutzgesetze oder die Sicherung des Existenzminimums durch Sozialgesetzgebungen.
GewährleistungspflichtDurch nationale Gesetzgebung müssen außerdem sogenannte positive Leistungen für Menschen zugänglich gemacht werden. Zum Beispiel durch sogenannte Bildungsgutscheine oder Essensmarken und Obdachlosenhilfen können Staaten ihre Gewährleistungspflichten erfüllen.

Zudem gibt es Bemühungen, internationale Organisationen, private Akteure und vor allem Wirtschaftsunternehmen direkt auf die Wahrung der Menschenrechte zu verpflichten.

Können Menschenrechte eingeschränkt werden?

Es gibt einige Menschenrechte, die unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürfen, auch nicht in staatlichen Notlagen wie etwa während eines Bürgerkriegs. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot der Folter oder der Sklaverei.

Bei anderen Menschenrechten ist eine Einschränkung unter sachlich qualifizierten, legitimen Gründen zulässig. Beispiele hierfür sind:

  • Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung
  • Verhinderung von strafbaren Handlungen
  • Schutz der Gesundheit oder der Rechte und Freiheiten anderer

 

Diese Eingriffe dürfen allerdings nicht willkürlich sein. Sie müssen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, gut begründet sein und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten.

Wie können Sie sich gegen Menschenrechtsverletzungen wehren?

Die erste Anlaufstelle für Menschen, die sich in ihren Menschenrechten verletzt sehen, sind zunächst immer die nationalen Gerichte, die sich in ihrer Rechtsprechung an Regelungen der vereinbarten Menschenrechtsabkommen halten müssen. In Deutschland ist dafür das Bundesverfassungsgericht zuständig, bei dem Sie als Privatperson eine Verfassungsbeschwerde einlegen können.

Sollten die nationalen Gerichte keinen ausreichenden Schutz gewährleisten, kann sich jede Person Hilfe auf internationaler Ebene holen – allerdings nur, wenn die Verletzung der Menschenrechte durch den Staat geschehen ist und nicht durch Unternehmen oder Privatpersonen. Hierfür sind wiederum die nationalen Gerichte zuständig.

Überdies darf man sich nur ein Mal pro Fall an einen UN-Ausschuss oder ein europäisches Gericht wenden und kann danach nicht noch einmal gegen das Urteil vorgehen. Außerdem muss der Staat den jeweiligen Menschenrechtsvertrag mit Beschwerdemöglichkeit vollständig angenommen haben.

Eine Beschwerde muss per Post an das Sekretariat des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf geschickt werden:

Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR)

Petitions Team

United Nations Office

1211 Geneva 10, Switzerland

Foto(s): Pexels/Yan Krukov

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