50 Anwälte für Menschenwürde
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"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen." (Albert Einstein)
Vertrauen verbindet
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel!
"Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" Dies gilt besonders für das Strafrecht. Wir kämpfen für Sie, damit Sie Ihr Recht auf einen fairen Prozess und somit "Waffengleichheit" bekommen.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Menschenwürde
Fragen und Antworten
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Menschenwürde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Menschenwürde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Menschenwürde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Menschenwürde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Menschenwürde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Die Menschenwürde ist als Grundrecht in Art. 1 Grundgesetz (GG) geschützt. Danach ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gegenteiliges Handeln ist verfassungswidrig.
Der Mensch darf nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns werden. Das betrifft nicht nur die Verfassungsorgane, sondern ist auch von jeder sonstigen Behörde zu beachten. Gleichzeitig soll der Staat die Menschenwürde aktiv schützen, beispielsweise durch die Aufklärung von Verbrechen durch die Polizei beziehungsweise gerichtliche Hilfe.
Insgesamt ist die Menschenwürde ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Konkretisiert wird die Menschenwürde durch Menschenrecht, weitere Grundrechte, wie beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auch sonstige Gesetze.
Auch die Sicherung eines Existenzminimums durch ALG II oder andere Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld etc. sollen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und betreffen so die Menschenwürde aus Art. 1 GG. Unmittelbar verletzt werden kann die Menschenwürde beispielsweise durch Rassismus bzw. Diskriminierung, ungerechte und entwürdigende Strafen, Folter oder Sklaverei.
Im Europarecht soll insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch im internationalen Recht die Menschenwürde geschützt werden. Im weiteren Asylrecht & Ausländerrecht muss die Menschenwürde ebenfalls Beachtung finden. Sie steht jedem Menschen durch seine bloße Existenz zu, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Einzelheiten zum Asylrecht für Ausländer beispielsweise ergeben sich aber nicht direkt aus Art. 1 GG, sondern aus dem eigenen Grundrecht auf Asyl und dem Asylgesetz.
Letztlich müssen sich aber alle Gesetze auch an der Menschenwürde messen lassen. Der einzelne kann seine Menschenwürde nicht verlieren, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit oder auch Entmündigung. Nach Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt die Menschenwürde der Ewigkeitsgarantie. Zukünftige Änderungen im Verfassungsrecht dürfen ihren Schutz nicht beseitigen.
(ADS)
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