3.412 Anwälte für Mietnomade | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Zivny
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Zivny
Kanzlei Anja Zivny, Bahnhof Str. 16, 12555 Berlin 6988.6265009703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Zivny im Bereich Mietnomade bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Frau Zivny hat mich über Jahre in einer Nachbarschaftsstreitigkeit zum Thema Baumschnitt sehr kompetent und … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilbrand Krone
sehr gut
Rechtsanwalt Wilbrand Krone
KANZLEI KRONE - Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Wilbrand Krone, Bahnhofstr. 20, 34346 Hann. Münden 6814.7740173437 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wilbrand Krone ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietnomade
aus 51 Bewertungen 一个字,牛逼。卧槽太牛逼了,非常热情,五星好评 (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner
Kanzlei Hans-Martin Hayner, Brandgasse 1, 41460 Neuss 6644.9187651971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietnomade bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner
aus 63 Bewertungen Wir hatten eine ausgezeichnete und sehr detaillierte Beratung. Wir werden Herrn Hayner immer gerne weiter Empfehlen! (22.02.2024)
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Rechtsanwalt Erik Cegielka
Anwaltskanzlei Häußler & Cegielka, Paracelsusstr. 10, 09114 Chemnitz 7041.300038859 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Cegielka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietnomade

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietnomade

Fragen und Antworten

  • Mietnomade: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietnomade sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietnomade: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietnomade umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietnomade und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Jeder Vermieter einer Immobilie fürchtet, dass sich sein neuer Mieter irgendwann als Mietnomade herausstellt. Denn bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, zeigt sich der Mietinteressent noch von seiner besten Seite. Doch spätestens, wenn der Mietrückstand immer größer wird, besteht die Gefahr, dass man einen Mietnomaden in der vermieteten Eigentumswohnung sitzen hat. Für viele Vermieter eine Katastrophe, denn mit der Miete zahlen sie meistens den Kredit für den Immobilienkauf ab.

Zwar kann der Vermieter nach dem deutschen Mietrecht den Mietvertrag kündigen, wenn sich der Mieter für insgesamt zwei Monate im Mietrückstand befindet, § 543 II Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Mietnomade zieht dann aber zumeist nicht aus der Immobilie aus, sodass der Vermieter bei Gericht erst eine Räumungsklage einreichen muss. Hat er das Räumungsurteil erstritten, kann er einen Gerichtsvollzieher mit der sog. Zwangsräumung beauftragen. Bis der erzwungene Umzug des Mietnomaden jedoch durchgeführt wurde, kann sehr viel Zeit vergehen, in der der Vermieter keine Miete erhält. Außerdem kommen häufig zusätzliche Kosten für die Renovierung auf den Vermieter zu, weil die Wohnung nach dem Auszug eines Mietnomaden zumeist einer Müllhalde gleicht.

Um sich diesen Stress zu ersparen, könnte man bereits vor Abschluss des Mietvertrages Originalüberweisungen oder Kontoauszüge vom zukünftigen Mieter verlangen. Daraus wäre ersichtlich, ob regelmäßig Miete gezahlt wurde oder nicht. Außerdem kann man sich beim früheren Vermieter über den Zustand der Wohnung und das Verhalten des potenziellen Mieters erkundigen. Außerdem kann man eine Versicherung - wie etwa eine Mietausfallversicherung oder eine Mietnomadenversicherung - abschließen, die im Schadensfall zumindest einen Großteil der Mietausfälle bzw. Sachschäden übernimmt.

Im Übrigen sollte der Vermieter immer eine Kaution von seinem Mieter verlangen, die jedoch nicht mehr als drei Monatsmieten betragen darf. Anstatt einer Mietkaution ist aber auch eine Bürgschaft in Höhe von drei Monatsmieten möglich. Zahlt der Mietnomade keine Miete und können die Schulden auch mittels Zwangsvollstreckung nicht beigetrieben werden, muss der Bürge zahlen.

(VOI)

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