76 Anwälte für Patentrecht | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Patentanwalt Dr. Lars Hoppe
Patentanwalt Dr. Lars Hoppe
VKK Patentanwälte PartG mbB, Edisonstraße 2, 87437 Kempten (Allgäu) 7062.6591608464 km
Ideen verändern - Patente schützen!
Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Herr Patentanwalt Dr. Lars Hoppe bietet im Bereich Patentrecht Rechtsberatung und Vertretung
(05.02.2024) Ich kann Dr. Lars Hoppe und sein Team nur weiterempfehlen. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht und bereits …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück, Kollegienwall 5, 49074 Osnabrück 6672.4051139329 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Patentrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Profil-Bild Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck
Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck
Patentmanufaktur - Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg, Rennweg 60-62, 90489 Nürnberg 7012.3904832255 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Patentrecht steht Ihnen Herr Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck gerne zur Verfügung
(30.10.2022) Vielen Dank für die ausführliche und zielgerichtete Beratung zum oben genannten Thema in einem sehr angenehmen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kiphuth ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Patentrecht
(20.04.2024) Herr Kiphuth hat mich in einem Rechtsstreit zur Rückerstattung von Flugkosten mit vollem Erfolg vertreten. In den …

Rechtstipps von Anwälten für Patentrecht

Fragen und Antworten

  • Patentrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Patentrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Patentrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Patentrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Patentrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Patentrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Patentrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Patentrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Patentrecht ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Das Patentrecht umfasst alle Vorschriften, die mit dem Patent als Schutzform für geistiges Eigentum gegen Nachahmung zusammenhängen. Neben dem Gebrauchsmuster, dem Geschmacksmuster und der Marke, ist das Patent ein wichtiges Gewerbliches Schutzrecht. Im Mittelpunkt der Patent-Regelungen steht das Patentgesetz (PatG), dessen Vorschriften inzwischen auch auf europäischer Ebene weitgehend im Europäischen Patentübereinkommen (EÜP) umgesetzt wurden.

Mithilfe eines Patents wird eine Erfindung geschützt, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Gegenstand kann ein Verfahren oder ein Produkt sein. Die Erfindung als solche verleiht ihrem Erfinder bereits selbst das sogenannte Erfinderrecht, aus dem sich dann auch das Patentrecht des Erfinders ergibt. Für dieses Erfinderrecht und das abgeleitete Patentrecht bedarf es keiner Handlung, Anmeldung o.Ä.. Es entsteht automatisch mit der Erfindung. Doch für den Patentschutz ist eine Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erforderlich.

Patentschutz genießen jedoch nur Erfindungen, die neu sind. Zum Zeitpunkt der Patentanmeldung darf die Erfindung nicht dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und auch nicht bereits in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt sein. Eine Erfindung die bereits patentiert ist, kann ebenfalls nicht mehr als Patent angemeldet werden. Hier gilt das Prioritätsprinzip, das die Inhaber älterer Patente schützt. Weiter muss sich die Erfindung auch gewerblich nutzen lassen. Etwa achtzehn Monate nach der Anmeldung des Patents wird die Patentanmeldung in der Offenlegungsschrift veröffentlicht und kann nun von jedermann eingesehen werden.

Außerdem kann beim Patentamt zusätzlich eine Überprüfung der Patentfähigkeit der Erfindung beantragt werden. Kommt die Prüfstelle zu dem Ergebnis, dass die Erfindung alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt sie zur Erteilung des Patents ihre Zustimmung. Dieser sogenannte Erteilungsbeschluss wird dann nebst Patentschrift im Patentblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung steht das Patent dann unter dem Schutz des Gesetzes. Der Patentschutz für die Erfindung besteht dann für zwanzig Jahre. Eine zeitliche Verlängerung ist nicht möglich.

Erfindungen können auch mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Vergleich zum Patent werden an seine Erfindungshöhe, d.h. seine Neuartigkeit und Einmaligkeit weniger Anforderungen gestellt. Zudem ist es kostengünstiger und wird schneller erteilt. Die Schutzfrist des Gebrauchsmusters beträgt grundsätzlich 3 Jahre, kann sich durch mehrmalige Verlängerung jedoch auf höchstens zehn Jahre verlängern. Um den größtmöglichen Rechtsschutz zu erzielen, empfiehlt es sich oft, für Erfindungen beide Schutzformen mit einer Doppelanmeldung zu erwirken. Denn die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt bereits nach drei Monaten ab Anmeldung. So kann die Zeitspanne bis zur Patenteintragung überbrückt werden. Darüber hinaus ist die Erfindung immerhin als Gebrauchsmuster geschützt, selbst wenn sie nicht die Anforderungen eines Patents erfüllen sollte und das Patent abgelehnt wird.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Patentrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Patentrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.