3.893 Anwälte für Testament | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
STAHL Rechtsanwälte & Steuerberater, Bornheimer Str. 24, 53111 Bonn 6694.0023620759 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
(08.08.2023) Herr Hovemeyer ist ein sehr Sympathischer Mensch, der sich in erster Linie um das Wohl seiner Mandanten kümmert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Gründlich ist effizient!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 107 Bewertungen Recht haben und Recht bekommen im Verkehrsrecht ist immer die eine Sache, welche hier aber sehr Ernst genommen. Es … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Anwaltskanzlei Dr. Jorzik, Breite Gasse 5, 71032 Böblingen 6925.8776779009 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
aus 163 Bewertungen Sehr kompentent, in der Sache mal abwartend oder forcierend so dass bei der Gesamtkonstellation das Beste heraus … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG
Höchstetter & Koll., Kobellstr. 10, 80336 München 7118.3208660753 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Testament
(12.07.2017) Die Kanzlei Höchstetter begleitet mich und meinen Bruder jetzt schon seit 2 Jahren. Eine sehr kompetente Beratung …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl
Kanzlei Thomas Schröcksnadl, Römerstr. 27, 82205 Gilching 7103.5725228036 km
Ich höre ihnen zu, ich helfe ihnen weiter, ich setze ihr Recht durch
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther M. Bitzer
Rechtsanwältin Esther M. Bitzer
Bitzer & Coll. Rechtsanwälte, Lippertsreuter Str. 17, 88662 Überlingen 6987.4764433318 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Esther M. Bitzer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
aus 5 Bewertungen Frau RA Bitzer hat die 5 ***** verdient, weil Sie eine hoch motivierte Anwältin ist und mich seit mehr als einem Jahr … (18.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Neuendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Neuendorf
Kanzlei am Torhaus, Königstraße 53, 25335 Elmshorn 6689.6677947641 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Niklas Neuendorf
aus 20 Bewertungen Ein wirklich sehr netter und kompetent Fachanwalt der auf menschliche Ebene gute Lösungen findet und ans Ziel … (06.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Schwennen
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Manuela Schwennen, Hermann-Stöber-Strasse 17, 38350 Helmstedt 6851.3997898463 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Schwennen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 162 Bewertungen Ausgezeichnete und mitfühlende Beratung und eine gute Vorbereitung für den Gütetermin. Sehr ausführliche Darstellung … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
(16.05.2024) Fachlich kompetente Beratung sowie gute Einschätzung des vorliegenden Falles. Zugleich eine gute Kommunikation …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanwehr, Burgstraße 10, 59755 Arnsberg 6709.6535830747 km
Persönliche und individuelle Rechtsberatung im Bereich des Erbrechts, Immobilienrechts und des Vorsorgerechts. Umfassende Erfahrung in diesen Bereichen und mit den dahinterstehenden Problemen.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 20 Bewertungen Wir haben Frau Dr. Lanwehr als als sehr engagierte Anwältin erlebt. Sie hat stets ruhig und konzentriert zugehört. Auf … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa
Erbrechtskanzlei Dr. Nicole Kampa, Littenstraße 108, 10179 Berlin 6975.7533932748 km
Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
aus 18 Bewertungen Ich bedanke mich herzlich für Ihre Hilfe. Sehr nett, professionell, freundlich, für Ihre Geduld. Bedanke mich auch bei … (06.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Anne Stüber
Kanzlei Diana Anne Stüber, Rudolf-Breitscheidstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.271855968 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Anne Stüber bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(02.10.2023) Schneller Rückruf, sehr geduldig, sehr kompetent. Ich weiß jetzt, wie ich weiter vorgehen kann. Vielen herzlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Kanzlei Andrea Kreitmaier-Kallert, Hauptstr. 4, 90592 Schwarzenbruck 7027.5154227048 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(18.11.2020) Hat eine hervorragende Abfindungsvereinbarung für mich ausgehandelt. Kennt sich sich mit den speziellen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
sehr gut
Kanzlei Kai Fischer, Brüningstr. 27, 21614 Buxtehude 6706.5096459865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 22 Bewertungen Hr. Dr. Fischer überzeugt durch seine ruhige, kompetente und freundliche Art. Er hat uns bei unserer einvernehmlichen … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Kanzlei Quahl-Rux & Pelzer, Salomon-Goldschmidt-Str. 10, 16225 Eberswalde 6980.9804219405 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(06.02.2023) Präzise Erklärungen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Zander
Kanzlei Dieter Zander, Kanalstr. 21, 41460 Neuss 6645.002736735 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Zander - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Constroffer
Kanzlei Judith Constroffer, Bahnhofstr. 15, 75417 Mühlacker 6900.1499997344 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Judith Constroffer
aus 5 Bewertungen Frau Constroffer hat sehr gut und umfassend Auskunft zum Erbnachweis gegeben. Sie hat sich hervorragend auf unser … (02.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Raudenkolb
Rechtsanwalt Tobias Raudenkolb
Anwaltssozietät Dr. Becker, Goldstraße 5, 33602 Bielefeld 6714.4098265788 km
Ein guter Rechtsanwalt erspart häufig schlechte Nachrichten oder Schlimmeres. Mit Kompetenz, Erfahrung und einem stets offenen Ohr setze ich mich für Ihre rechtlichen Anliegen ein.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Raudenkolb
(11.03.2024) Reibungslose, unkomplizierte und kompetente Abwicklung. Freundliche Mitarbeiter.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Haas
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2338540124 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Haas gerne zur Verfügung
aus 77 Bewertungen Alles bestens geklappt. Vielen Dank für ihre Mühe !!! Gerne wieder! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siebers
gut
Anwaltskooperation Deuker & Siebers, Korbacher Str. 5, 34270 Schauenburg 6806.0666950811 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Siebers
aus 10 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Rieder unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
(09.01.2021) Sehr schnelle, sehr kompetente Bearbeitung. Unkomplizierter Schriftverkehr mit der Kanzlei.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Habig
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Habig
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9206029121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Habig bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
aus 34 Bewertungen Herr Habig hatte mich in einer Strafsache vertreten, da viele Vollstreckungsbeamte gegen mich aussagten, konnte man im … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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