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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierhaltung
Fragen und Antworten
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Tierhaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Tierhaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierhaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Tierhaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierhaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Unter Tierhaltung versteht man die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Tiere, die in menschlicher Obhut leben. Die Tierhaltung wird grundsätzlich nach Heim-, Nutz- und Wildtierhaltung unterschieden. Eingeteilt wird in diesem Zusammenhang nach den Motiven, Zielen sowie der Form der entsprechenden Tierhaltung. Wildtierhaltung betrifft lediglich undomestizierte Tiere wohingegen sowohl die gehaltenen Heimtiere als auch die gehaltenen Nutztiere domestiziert sind. Besonders wichtig ist allerdings in jedem Fall eine artgerechte Tierhaltung.
Nutztierhaltung
Unter Nutztierhaltung versteht man die Haltung von domestizierten Nutztieren aus ökonomischen Gründen, z.B. zur Nahrungsversorgung, als Rohstoffquelle, als Transport- oder Fortbewegungsmittel. Sie dürfte die geschichtlich älteste Form der Tierhaltung sein.
Zur Nutztierhaltung gehören:
- die Rindviehhaltung: zur Erzeugung von Milch und Fleisch
- die Schweinehaltung: zur Erzeugung von Fleisch
- die Schafhaltung: zur Erzeugung von Fleisch, Milch und Wolle
- die Geflügelhaltung: zur Erzeugung von Eiern und Geflügelfleisch
- die Pferdehaltung: heute lediglich noch Freizeitbegleiter
Es gibt zwei völlig unterschiedliche Arten der Nutztierhaltung. Die ökologische Nutztierhaltung versucht die genannten Nutztierarten möglichst naturnah und artgerecht zu halten. Demgegenüber sieht die Massentierhaltung, besonders die Käfighaltung von Legehennen und Masthähnchen, vor, möglichst ökonomisch die Tiere zu nutzen - teilweise auf Kosten der Lebensqualität der Tiere. Die EU hat deshalb inzwischen Richtlinien zur Begrenzung dieser Tierhaltungsform beschlossen.
Heimtierhaltung
Die Geschichte der Heimtierhaltung reicht zeitlich weit zurück. Tiere wurden aus persönlichen aber auch aus religiösen Gründen domestiziert, um in der Gesellschaft des Menschen zu leben. Bei der Heimtierhaltung ist es im Gegensatz zur Nutztierhaltung so, dass das gehaltene Tier keinem speziellen ökonomischen Zweck wie zum Beispiel als Nahrung, Rohstofflieferant oder zum Schutz vor anderen Tieren dient. Die Heimtierhaltung ist aber nicht gleichzusetzen mit der Haustierhaltung. Das entscheidende Kriterium ist, ob das Tier ausschließlich zur Freude des Menschen (als Ansprechpartner, als Spielgefährte, als Statussymbol o.a.) in unmittelbarer enger Gemeinschaft gehalten wird oder nicht. Ist dies der Fall, so können auch normalerweise als Nutztier gehaltene Tiere oder Wildtiere als Heimtier gelten. Beispiele: In der Wohnung gehaltene Schweine, Gänse, Affen, Spinnen, Schlangen, Koalas u.v.m.
Das früheste bekannte Heimtier ist nach historischen Quellen die Katze, die im alten Ägypten domestiziert und schließlich als Gottheit verehrt wurde. Die Heimtierhaltung war auf allen Kontinenten und in den meisten Kulturen verbreitet. Heute ist die Heimtierhaltung ein bedeutendes gesellschaftliches Phänomen, vor allem in westlichen Gesellschaften. Am häufigsten werden in Deutschland Hunde, Katzen, Vögel und Nagetiere gehalten, zu denen die Besitzer in der Regel eine persönliche Bindung aufbauen. Welche außergewöhnlichen und evtl. exotischen Tiere gehalten werden dürfen entscheiden die einzelnen Bundesländer.
Rechtlich besteht gerade in der Heimtierhaltung die sogenannte Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach wird grundsätzlich der Tierhalter für die Schäden haftbar gemacht, die sein Tier anrichtet. Diese Haftung ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet und greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters.
Wildtierhaltung
Die Wildtierhaltung ist die Haltung wilder, nicht domestizierter Tiere.
Hauptsächlich kommen folgende Arten der Wildtierhaltung vor:
- Zootierhaltung
- Aquaristik
- Wildgehege
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland und in der Europäischen Union rechtliche Bestimmungen, die eine Vielzahl von Wildtierhaltungen regelt. Seit 1999 besteht in der EU eine Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos. In Deutschland regelt § 51 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) alle Angelegenheiten, welche die Tierhaltung in zoologischen Gärten betreffen. Daneben gelten auch noch die Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Durch diese Regelungen müssen Zoos bei Verstößen z.B. einzelne Tierarten abgeben oder können sogar geschlossen werden.
Artgerechte Tierhaltung
Die artgerechte Tierhaltung ist eine möglichst an den ursprünglichen Verhaltensweisen und Lebensraumbedingungen der domestizierten Tiere orientierte Form der Tierhaltung. Allerdings ist der Begriff artgerechte Tierhaltung nicht sonderlich aussagekräftig, da er für jede Tierart neu definiert werden muss. Daraus folgt, dass dieser Begriff als Kategorisierung einer bestimmten Haltungsform nicht ausreicht. Der Begriff der artgerechten Tierhaltung wird darüber hinaus durch neue Erkenntnisse über die jeweilige Tierart trotz feststehender Kriterien ständig neu festgelegt. Artgerechte Haltung ist folglich stark zeitabhängig. Daher eignet sich in der Nutztierhaltung der Begriff der ökologischen Landwirtschaft bzw. ökologischen Nutztierhaltung als Gegenbegriff zur Massentierhaltung besser als der Begriff der artgerechten Tierhaltung.
Allgemeine Anforderungen an die Haltung und Behandlung von Tieren beinhaltet das Tierschutzgesetz (TierSchG). Jede Person, die ein Tier hält oder betreut, ist verpflichtet, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, pflegen und unterzubringen. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder Schäden zugefügt werden.
Rechtsnormen
Zur Tierhaltung existiert eine Fülle von unterschiedlichen Rechtsnormen. Die wichtigsten sind hier aufgeführt:
- TierSchG
- RL 98/58 zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
- Verordnung über das Halten von Hunden im Freien (HundeVO)
- Verordnung über die Haltung von Nutztieren (TierSchNutztVO)
- Tierschutznutztier-Haltungsverordnung
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrVO)
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (TierSchlVO)
- Lebensmittel- Bedarfgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Ahndung von Verstößen
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind teilweise lediglich Ordnungswidrigkeiten und können bei entsprechender Schwere aber auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Andere Verstöße gegen Rechte von Tieren sind sogar Straftaten und werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft.
(WEI)
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