4.684 Anwälte für Unterhalt | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gläser
Rechtsanwalt Holger Gläser
GLÄSER RECHTSANWÄLTE, Bahnhofstraße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8138396312 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gläser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Ich bin von Herrn Gläser sehr begeistert. Auf meinen Hilferuf via E- Mail kam wenig später gleich der Rückruf und am … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Bieber
Rechtsanwalt Stefan Bieber, Scheffelstr. 6, 98693 Ilmenau 6931.4755965508 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Stefan Bieber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Lesch-Lasaridis
Rechtsanwältin Bettina Lesch-Lasaridis
Kanzlei Lesch, Judengasse 18a, 96450 Coburg 6958.6217690049 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Lesch-Lasaridis
aus 8 Bewertungen Frau Lesch-Lasaridis hat mich in meiner Scheidung kompetent vertreten. Sie war immer gut erreichbar und ich konnte … (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Nitschke
Rechtsanwältin Alexa Nitschke Kanzlei Nitschke, Glockenstr 47, 90765 Fürth 7006.1728740351 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(18.09.2019) Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke ist nach meiner Erfahrung eine absolut vertrauenswürdige, engagierte Anwältin. Sie …
Profil-Bild Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
sehr gut
Kanzlei Vera Krug von Einem, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen 6824.8392201417 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mediation • Pferderecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Rechtsanwältin Frau Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
aus 34 Bewertungen Klar im Kopf, fokussiert auf die gestellte Frage, ohne das Umfeld der Problematik auszublenden, kein Blatt vor'm … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Schwartz
Rechtsanwalt Heinz Schwartz
Kanzlei Heinz Schwartz, Mater-Rosalie-Weg 61, 91074 Herzogenaurach 6993.7735704115 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Heinz Schwartz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Gesierich
Rechtsanwalt Stephan Gesierich
Piehler | Gesierich | Hammerl - Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bahnhofstr. 8, 92648 Vohenstrauß 7079.4892624162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Gesierich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(27.05.2020) Beratung und Service sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Wolfgang Scholz
Rechtsanwalt Scholz, Adolfstraße 1, 38102 Braunschweig 6821.2596537738 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Ronald Wolfgang Scholz
aus 9 Bewertungen Ein sehr einfühlsamer und netter Rechtsanwalt. Ich fühlte mich gut beraten und aufgehoben. Würde immer wieder dorthin … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing
Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing
Kanzlei Schumacher & Lipsius, Hemelinger Bahnhofstr. 15, 28309 Bremen 6681.0475988268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • IT-Recht • Mediation • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing
(21.07.2021) Hallo, bisher habe ich noch kein Termin für eine Persönliche Rechtsberatung erhalten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sperling
Rechtsanwalt Roland Sperling
Anwaltskanzlei Roland Sperling, Rathausufer 10, 40213 Düsseldorf 6648.6275292688 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Sperling gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
(10.11.2023) Top Anwältin, die zuhört und sich sehr viel Zeit für ihre Mandanten nimmt
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Westermann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Westermann
Kanzlei Sabine Westermann, Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 6979.3922370105 km
Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Westermann
aus 47 Bewertungen Frau Westermann hat mich bei meiner Scheidung ausführlich beraten und gut betreut. Ich bin ihr für ihre Hilfe sehr … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
aus 9 Bewertungen Kanzlei Alonso begleitete unsere Familie in einem sehr schwierigen Prozess bezüglich einer Vermieterstreitigkeit mit … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Pietrzik
Rechtsanwältin Sandra Pietrzik
Anwaltskanzlei Pietrzik, Am Nahehard 7, 88697 Bermatingen 7000.9966642879 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Pietrzik
aus 8 Bewertungen Gab eine positive Antwort . (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Böhm
Rechtsanwältin Katrin Böhm
Anwaltskanzlei Katrin Böhm, Elisabethenstr. 20, 63165 Mühlheim am Main 6836.3119881738 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Böhm im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Nach meinem Wechsel von einer anderen Anwältin, welche eher phlegmatisch und zurückhaltend agierte, erlebte ich bei … (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Symnik
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Symnik
Kanzlei Susanne Symnik, Unterstr. 91, 44892 Bochum 6669.0126917477 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Symnik
aus 23 Bewertungen Frau symnik ist sehr kompetent sehr freundlich hilfsbereit hat immer ein offenes Ohr egal bei welchen Problemen. … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Haller
Rechtsanwältin Doreen Haller
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2473357526 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Doreen Haller
(04.08.2020) Ausgesprochen nette, schnelle und kompetente Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Dickebohm
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Dickebohm
Rechtsanwälte Dickebohm und Kahl GbR, Lingener Str. 71, 49716 Meppen 6605.7903166252 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Johannes Dickebohm
aus 40 Bewertungen Sehr freundlich und ermutigend für die Sache zusammen kämpfen. Schauen wie der Rechtsstreit ausgeht dann kann ich mehr … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer
sehr gut
Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer
Kanzlei für Familienrecht & Arzthaftungsrecht, Willibald-Alexis-Straße 15, 10965 Berlin 6976.0652970215 km
Individueller Rechtsbeistand, maßgeschneidert für Sie. Das bedeutet: Einzigartige Strategien, persönliche Lösungen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 59 Bewertungen Sehr zuverlässig schnelle Bearbeitung meines Problems (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Linda Schwarzer, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3048341296 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Linda Schwarzer gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Ich fand die Beratung sehr kompetent und hat mir bei meinen Anlegen sehr geholfen . (07.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Kinga Bertram
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Kinga Bertram
Kanzlei Niederelbe, Bahnhofstr. 35a, 21614 Buxtehude 6706.711592387 km
Recht kennt keine Grenzen.
Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Kinga Bertram
aus 73 Bewertungen Frau Bertram hat meinen Fall sehr präzise berarbeitet mit Erfolg. Auf sie kann man sich 100 % verlassen!!!! Mit bestem … (27.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Conrad
Rechtsanwalt Carsten Conrad
Anwaltskanzlei Conrad, Konrad-Adenauer-Promenade 18, 35578 Wetzlar 6791.1584411062 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Conrad
(18.04.2022) Sehr angenehmer und kompetenter Rückruf

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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