4.683 Anwälte für Unterhalt | Seite 93

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Pfleger
Rechtsanwalt-Kanzlei Pfleger & Kollegen , Rechtsanwälte & Fachanwälte & Mediation, Leopoldstr. 17, 95615 Marktredwitz 7042.0527941651 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Pfleger
(26.02.2021) Sehr kompetente ruhige Beratung, mal sehen was am Ende raus kommt. Der Anfang war sehr gut, er weis wovon er spricht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Botz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Botz
Kanzlei Jana Botz, Pohlhausenstr. 12, 53332 Bornheim 6686.1954259276 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Jana Botz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Jana Botz und ihr Team haben uns bereits in zwei Fällen im Bereich Verkehrsrecht vertreten. Vor etwa einem Jahr war es … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Stiel
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Stiel
Kanzlei für Arbeits- und Familienrecht Britta Stiel Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus 6811.7614662098 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Britta Stiel
aus 14 Bewertungen Frau Stiel hat mich souverän durch alle Widrigkeiten der Scheidung gebracht. Sie ist der Beistand, den man sich … (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Kanzlei Marcus Seltzsam, Mühlsteingasse 8, 94315 Straubing 7137.7744112028 km
Die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens ist unsere Motivation!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Seltzsam ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek
Kanzlei Dr. Gacek, Schumannstr. 18, 10117 Berlin 6973.3113317788 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek
aus 6 Bewertungen Frau Dr. Gacek hat mich in meinem langwierigen und sehr komplexen Scheidungsverfahren hervorragend und enorm kompetent … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner
aus 125 Bewertungen Seit fast 2 Jahren vertritt mich Hr. Mauthner im Rechtsstreit zum Thema Umgangsrecht (2 Kinder) und Klärung … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Armin Holtus
sehr gut
Kanzlei Armin Holtus, Hasporter Damm 59, 27749 Delmenhorst 6667.695302038 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Armin Holtus hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Herr Dr. Holtus vertrat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit und mit Erfolg einige Jahre in einem sehr stressigen … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Keller
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Keller
Anwaltskanzlei am Rösertor, Sülbecker Weg 1, 31683 Obernkirchen 6737.1315789566 km
Gut Recht bedarf guter Hilfe. (Deutsches Sprichwort)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Keller
aus 11 Bewertungen Gute Beratung und Vertretung, war immer freundlich und hat alles verständlich erklärt. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Häusling
Rechtsanwältin Sarah Häusling
Kanzlei Gudrun Meyer | Rechtsanwältin Fachanwältin, Königstor 23, 34117 Kassel 6810.0181193852 km
Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Häusling hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Mund
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Mund
MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg 6921.6770597973 km
Persönliche Betreuung verbunden mit fachlicher Kompetenz ist unser Anspruch.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Mund bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 57 Bewertungen Klare Empfehlung dieser Kanzlei! Ob Erbrecht oder Familienrecht- einfach ausgezeichnet! (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rendelsmann
Rechtsanwaltskanzlei Achim Rendelsmann, Bahnhofstraße 22, 47647 Kerken 6615.7776155457 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Rendelsmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Kanzlei Rath, Heinsestr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.445857003 km
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
(12.01.2023) Very Attentive, good English skills , positive soul ,intelligent through her I won to cases i can recommend everyone …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Weber
Rechtsanwalt Jörg Weber
Gruska-Theus & Weber Rechtsanwälte, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen 6825.9909650521 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Weber – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
(16.01.2023) Zeitnaher Termin bei RA Weber, gute und verständliche Beratung in unserer Grundstücksangelegenheit. Die Kanzlei ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kraas und Teiser, Breiter Weg 12, 59872 Meschede 6726.9573533967 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bienstein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(18.12.2023) Ich benötigte Infos zu einer Inkasse Sache gegen meine Mutter. Anfrage per Mail bezüglich Information und Termin. Den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Schmetzer Rechtsanwaltskanzlei, Talstr. 3, 74321 Bietigheim-Bissingen 6917.7241074994 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Astrid Schmetzer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Sehr gut 👍 (22.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
Regina Schwager-Feger, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0778566335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
aus 40 Bewertungen Sehr schnell, freundlich und kompetent (19.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Czerwenka
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Czerwenka
Bürogemeinschaft Schubert & Czerwenka, Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz 7044.4394318455 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Czerwenka - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen Von Anfang an sehr freundlich,bei vielen Fragen. Kurzfristig Termin möglich.ansonten auch gut über Email erreichbar. … (25.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn
Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn
Rechtsanwaltskanzlei Peter Schmidt-Hahn, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Welzenbacher
Rechtsanwältin Martina Welzenbacher
Anwaltskanzlei Martina Welzenbacher, Damm 33, 25421 Pinneberg 6703.2024671227 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Martina Welzenbacher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorckstr. 5, 27755 Delmenhorst 6666.8159751546 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich für eine sehr kompetente und hilfreiche Rechtsberatung. (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Linten
Rechtsanwalt Florian Linten
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Florian Linten
(22.05.2024) Er ist einfach ein gut antwahl
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1228504761 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weber LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 81 Bewertungen Eigentlich schreibe ich nie Bewertungen, aber hier muss ich eine Ausnahme machen: Was Herr Rechtsanwalt Weber für mich … (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.