Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
Artikel teilen:
![](https://www.anwalt.de/img/article/article-teaser.png)
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema BGB?
Rechtstipps zu "BGB" | Seite 398
-
13.09.2018 Rechtsanwältin Susan Beaucamp„… . Der Kläger unterstellt dem Beklagten Arglist und verlangt Schadensersatz . Die Entscheidung Das Gericht entschied, dass das Pferd einen Sachmangel aufweise, weil es entgegen § 434 Abs. 1 S. 1 BGB …“ Weiterlesen
-
13.09.2018 Rechtsanwältin Franziska Speth„… als eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung angesehen (OLG München, Urteil vom 30. Mai 2001 – 21 U 1997/00 ‑, juris). Nach dem BGB wird die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen unterschieden. Gemäß …“ Weiterlesen
-
13.09.2018 Rechtsanwalt Sirous Vafi„… wird auch in diesen Fällen seitens der Beteiligten teilweise eine Klärung durch der Bestellung eines Betreuers gesucht. I. Eine wesentliche Voraussetzung der Betreuerbestellung ist gemäß § 1896 Abs. 2, S.1 BGB …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwältin Katharina Modawell„… sonstiger Räume wie Garagen, Stellplätze, Kellerräume oder Gärten unterliegt für sich betrachtet nicht den gesetzlichen Spezialregelungen für Wohnraummietverhältnisse (§§ 549 bis 577a BGB), die unter …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… unwirksam sei. Wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB Zwar waren die Richter der Auffassung, dass die gegenüber der Arbeitnehmerin erhobenen Vorwürfe, die Arbeitszeit an vier Tagen vorsätzlich falsch …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep„… BGB setzt für eine zulässige freiheitsentziehende Maßnahme voraus, dass diese zum Wohl des Patienten aufgrund akuter Selbstgefährdung oder zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn„Nach § 626 Abs. 1 BGB besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wirksam zu beenden. Voraussetzung für eine derartige fristlose Kündigung ist jedoch …“ Weiterlesen
-
05.08.2022 Rechtsanwalt Torsten Jannack„… gemeint. Vielmehr gilt schon die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Kündigung als Zugang. Schriftform der Kündigung Das BGB sieht zwingend vor, dass eine Kündigung schriftlich ausgesprochen …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwalt Jan Finke„… von Bausparverträgen, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, durch die Bausparkasse gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB wirksam ist. Dies entspreche nach Auffassung der Richter auch dem Sinn und Zweck …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel„Das OLG Frankfurt hat in seiner am 15.06.2018 ergangenen Entscheidung herausgestellt, dass ein Gericht nicht im Rahmen eines Verfahrens gem. § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung einfach Auflagen …“ Weiterlesen
-
12.09.2018 Rechtsanwalt Dr. iur Jan Rädecke LL.M.„… abzustellen. Dieser Anforderung genügt die von der beklagten Sparda-Bank verwendete Widerrufsbelehrung nicht. Nach Ansicht des OLG Frankfurt war die Widerrufsbelehrung entgegen § 360 Abs. 1 Satz 1 BGB a …“ Weiterlesen
-
11.09.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… die Geltendmachung im Gesetz geregelt Im BGB ist geregelt unter welchen restriktiven Voraussetzungen Unterhalt für die Vergangenheit begehrt werden kann. Der Unterhaltsberechtigte kann dann erfolgreich Unterhalt für …“ Weiterlesen
-
11.09.2018 Rechtsanwalt Alexander Jahn„… sind nicht nur die Reisebüros, sondern auch die Reiseveranstalter betroffen. Reiseveranstalter Die Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 BGB für die Geltendmachung von Mängelansprüchen von Reisenden von einem Monat …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… (§ 2353 BGB). Darin enthalten sind die folgenden Angaben: Person des Erblassers (inklusive Todestag und letztem Wohnsitz) Person des Erben Umfang des Erbrechts (sog. Erbquote) Etwaige Nacherbschaft …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwältin Katharina Modawell„Nach der gesetzlichen Grundlage des § 535 Abs. 1 S. 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten (Kosten) zu tragen. Er hat jedoch gemäß § 556 Abs. 1 BGB die Möglichkeit …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Fachanwalt Arbeitsrecht Carsten Fleischer„… . Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines solchen ergibt sich sowohl aus § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als auch aus § 109 GewO (Gewerbeordnung). Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung …“ Weiterlesen
-
17.09.2018 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… = Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoße, soweit durch eine berufliche Tätigkeit des Schädigers verursachte Schäden …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… zurück und erhielt in der Folgezeit die Rechnung für die Eintragung, die er jedoch nicht bezahlte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine solche Entgeltklausel gegen § 305 c Abs. 1 BGB …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… -Bank verwendete Widerrufsbelehrung für rechtswidrig. Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Entgegen § 360 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. war diese nicht deutlich gestaltet und hat dem Darlehensnehmer …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwalt Sebastian Koch„… auch der Effektivzinssatz falsch berechnet. Die Quelle möglicher Fehler ist groß. Nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten …“ Weiterlesen
-
10.09.2018 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach„… sich eine Sittenwidrigkeit des Ehevertrages (§ 138 BGB). Dies führe dazu, dass der Ehevertrag unwirksam sei. Daraus folge, dass die gesetzlichen Regelungen Anwendung fänden. Der Ehefrau stehe also der erhöhte …“ Weiterlesen
-
07.09.2018 Rechtsanwalt Oliver Busch„… die Gesellschaft selbst als auch die Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die in die SEG Smart Energy Group AG Kapital zur Verfügung gestellt haben. Stand: 07.09.2018“ Weiterlesen
-
07.09.2018 Rechtsanwältin Susan Beaucamp„… gegen die Beklagte, eine Rechtsanwältin , Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages aus § 280 Abs. 1 BGB iVm § 675 Abs. 1 BGB geltend. Die Klägerin vereinbarte …“ Weiterlesen
-
07.09.2018 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Recht unter Hinweis auf § 312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 EGBGB das Gegenteil angenommen: Eine vorhandene geschäftlich genutzte Telefonnummer sollte daher …“ Weiterlesen