Mietpreisbremse: Was müssen Mieter und Vermieter jetzt wissen?
- 3 Minuten Lesezeit
Der Wohnungsmarkt ist nicht nur in Berlin angespannt – auch in anderen Bundesländern steigen die Mieten rasant an. Am 01. Juni 2015 wurde deshalb die Mietpreisbremse beschlossen.
Was ist die Mietpreisbremse?
Im Gegensatz zum inzwischen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Berliner Mietendeckel, der auf Landesebene beschlossen wurde und nur in Berlin gelten sollte, ist die Mietpreisbremse ein Bundesgesetz, das ins Bürgerliche Gesetzbuch eingeflossen ist. Es gilt für Gebiete mit angespanntem Wohnmarkt, wobei das jeweilige Land wiederum entscheidet, welche Gebiete das sind.
Das Gesetz regelt, dass die Miete bei der Wiedervermietung einer bereits erbauten Wohnung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Beispiel: In einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, für das deshalb die Mietpreisbremse gilt, betrug die Miete für Wohnung A bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter.
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6 Euro pro Quadratmeter, vergleichbare Wohnungen zu Wohnung A werden inzwischen aber zu 9 Euro pro Quadratmeter weitervermietet.
Soll Wohnung A jetzt weitervermietet werden, darf die Miete höchstens 6,60 Euro pro Quadratmeter betragen (= ortsübliche Vergleichsmiete von 6 Euro pro Quadratmeter + 10 Prozent).
Die Mietpreisbremse sollte zunächst für fünf Jahre gelten. Am 14. Februar 2020 wurde sie um weitere fünf Jahre verlängert, bis spätestens 31. Dezember 2025. Die Verlängerung ist seit dem 01. April 2020 in Kraft. Länder haben so weiterhin die Möglichkeit, den Mietenanstieg zu verlangsamen und die Spannung aus dem Wohnungsmarkt zu nehmen.
Für wen gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, in denen die Mieten aufgrund Wohnungsmangels stark gestiegen sind. Welche Gebiete das sind, bestimmt das jeweilige Bundesland durch Verordnung.
Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt, sind das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Hat ein Bundesland die Mietpreisbremse für ein bestimmtes Gebiet festgelegt, betrifft sie alle bereits erbauten Wohnungen bei einer Wiedervermietung. Ausnahmen sind
- Wohnungen, für die der Vormieter bereits eine Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen musste,
- Wohnungen, an denen bestimmte Sanierungen vorgenommen wurden,
- Wohnungen, die erstmalig vermietet werden sowie
- Neubauten.
Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist in § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Als Grundlage ist der Mietspiegel gesetzlich festgelegt. Er bezieht sich auf eine Stadt oder Gemeinde. Eine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, gibt es nicht.
Merkmale, aus denen sich die ortsübliche Vergleichsmiete errechnet, sind die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung.
Es ist außerdem zwischen dem sogenannten einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel zu unterscheiden. Ersterer gibt lediglich eine Momentaufnahme der ortsüblichen Vergleichsmiete wieder, während letzterer mit deutlich mehr Detail von mehreren beteiligten Interessenvertretungen nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird. Er hat damit mehr Aussagekraft, kann mithin auch alle zwei Jahre erneuert und angepasst werden.
Wie sollten Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorgehen?
- Für den Mieter ist zunächst wichtig, ob die Mietpreisbremse in seinem Gebiet gilt und ob seine Wohnung nicht unter eine Ausnahmeregelung der Mietpreisbremse fällt.
- Danach kann er anhand seiner Miete prüfen, ob sie mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt: Er schlägt 10 Prozent zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf und vergleicht die Summe dann mit der eigenen Nettokaltmiete.
- Wenn die Miete zu hoch ausfällt, kann der den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und die zu viel verlangte Miete einbehalten.
- Sehr viel besser beraten sind Mieter jedoch, sich an einen Anwalt im Mietrecht zu wenden – er ist mit der Mietpreisbremse am besten vertraut und bewahrt Mieter vor folgenreichen Fehlern.
Berliner Mietendeckel – Wichtiges für Mieter und Vermieter
Was das Mietendeckel-Gesetz nach seinem Scheitern für Sie als Mieter oder Vermieter bedeutet, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Die Mietpreisbremse wurde verschärft – was hat sich geändert?
- Seit dem 1. Januar 2019 müssen Vermieter unaufgefordert schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde. Zuvor wurde angeprangert, dass für Wohnungssuchende kaum herauszufinden sei, wie viel der Vormieter tatsächlich gezahlt hätte.
- Ein Gesetzesentwurf vom Oktober 2019 sieht außerdem vor, dass Mieter bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse die zu viel gezahlte Miete rückwirkend geltend machen können, und zwar für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses.
- Bisher wurde der Mietspiegel anhand des Vergleichszeitraums der letzten vier Jahre bestimmt. Möglicherweise bestimmt er sich künftig anhand der letzten sechs Jahre, um Mietpreiserhöhungen stärker einzudämmen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mietpreisbremse?
Rechtstipps zu "Mietpreisbremse"
-
11.10.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… Das Gericht entschied, dass die Räumungsklage unbegründet war, da die tatsächliche zulässige Miete weit unter der geforderten Staffelmiete lag. Die Miethöhe sei gemäß den Regelungen zur Mietpreisbremse …“ Weiterlesen
-
07.10.2024 Rechtsanwältin Katja Werner„… , die die Miete regelmäßig erhöhen? Wurde eine Mietpreisbremse eingehalten? Und existieren eventuell Kündigungsausschlüsse oder langfristige Mietverträge? Diese Details beeinflussen nicht nur das zukünftige …“ Weiterlesen
-
03.10.2024 Rechtsanwältin Janina Werner„… auch dies gesetzlichen Beschränkungen, wie zum Beispiel der Mietpreisbremse in bestimmten Regionen. Betriebskostenabrechnungen und Rückstände Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie sollten Käufer …“ Weiterlesen
-
04.08.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Erfahren Sie, wann die Mietpreisbremse greift und wie Sie sich als Mieter gegen überhöhte Mieten und unberechtigte Auskunftsforderungen des Vermieters wehren können. Lassen Sie sich rechtlich beraten …“ Weiterlesen
-
30.07.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„💡 Mietpreisbremse bei vorübergehender Vermietung – AG Berlin-Mitte entschied, dass eine Mietpreisbremse nur bei echtem Sonderanlass und kurzer Mietdauer ausgeschlossen ist. Mieter haben klare Rechte …“ Weiterlesen
-
06.08.2024 Rechtsanwältin Jasmina Hamdi„… im Anwendungsgebiet einer Mietpreisbremse, können es sogar bis zu 10 Jahre sein (§ 577a Abs. 2 BGB). 3. Rückausnahme bei Erwerb durch „Familie“ (§ 577a Abs. 1a S. 2 BGB) Dieses Verbot der Eigenbedarfskündigung gilt …“ Weiterlesen
-
10.07.2024 Rechtsanwalt Finn Streich„… Regelung. Gilt in der jeweiligen Stadt die Mietpreisbremse, ist bei der Ausgangsmiete, als auch bei den einzelnen Mietstaffeln diese zu beachten, § 557a Abs. 4 BGB . Die Ausgangsmiete, als auch die einzelnen …“ Weiterlesen
-
09.07.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Modernisierungen eine Mieterhöhung rechtfertigen können und wann die Mietpreisbremse greift. Wann gilt eine Modernisierung als „umfassend“ und was bedeutet …“ Weiterlesen
-
02.06.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Das Landgericht Berlin betont die Wichtigkeit der Mietpreisbremse bei der Untervermietung. Verstöße können Ihren Anspruch gefährden. Lassen Sie sich fachgerecht beraten! In einem aktuellen Urteil …“ Weiterlesen
-
29.05.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… , ist durch das Zweckentfremdungsverbot in Berlin untersagt, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor. Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb können die Mietpreisbremse und andere Mieterschutzregelungen …“ Weiterlesen
-
10.05.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… 2023 in einem richtungsweisenden Urteil (Az: 64 S 270/22) die Rechte von Mietern bei der Untervermietung ihrer Wohnungen präzisiert und dabei wichtige Aspekte der Mietpreisbremse …“ Weiterlesen
-
08.08.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„Die Mietpreisbremse ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen soll. Doch viele Mieter sind sich nicht bewusst, dass sie unter bestimmten Umständen Geld …“ Weiterlesen
-
08.05.2024 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„Verstöße gegen die Mietpreisbremse (Mieterhöhungen) und mögliche Ansprüche von Mietern erkennen Jüngst hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung gefällt, die die Durchsetzung …“ Weiterlesen
-
29.04.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juli 2023 (AZ VIII ZR 8/22) hat wichtige Klarstellungen zum Auskunftsanspruch von Mietern im Kontext der Mietpreisbremse getroffen. Dieses Urteil bietet …“ Weiterlesen
-
08.08.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den Anstieg der Mietkosten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. In Deutschland sollen Mieter vor überhöhten Mieten geschützt werden. Doch wie können …“ Weiterlesen
-
07.08.2024 Rechtsanwältin Christina Bender„Die Mietpreisbremse, eingeführt in Deutschland im Jahr 2015, hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Mieten, sondern bringt auch rechtliche Verpflichtungen für Vermieter …“ Weiterlesen
-
18.04.2024 Rechtsanwalt Julian Tietze„Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen Ländern eingeführt wurde, um exzessive Mietpreisanstiege zu begrenzen und die bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. In Deutschland wurde …“ Weiterlesen
-
07.08.2024 Rechtsanwältin Christina Bender„Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen Ländern eingeführt wurde, um exzessive Mietpreissteigerungen zu begrenzen und die Wohnkosten für Mieter zu stabilisieren. Ihr Ziel …“ Weiterlesen
-
10.04.2024 Rechtsanwalt Julian Tietze„Die Koalition berät darüber noch, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Es scheint nunmehr gewiss zu sein, dass die Koalition die Mietpreisbremse verlängern wird. Damit wird es sich für Mieter …“ Weiterlesen
-
08.04.2024 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… ://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mietpreisbremse-mieterhoehung-wegen-modernisierung https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mieter-kuendigen …“ Weiterlesen
-
25.03.2024 Rechtsanwalt Julian Tietze„Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, die darauf abzielt, exzessive Mietsteigerungen in bestehenden Wohngebäuden zu begrenzen, indem festgelegt wird, dass die Miete bei Neuvermietungen …“ Weiterlesen
-
08.08.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„Die Mietpreisbremse 🏠💰😲 ist ein heiß diskutiertes Thema, das Millionen von Mietern betrifft. Die Wohnungsnot ist in aller Munde. Doch was genau bedeutet die Mietpreisbremse und wie können Mieter …“ Weiterlesen
-
19.03.2024 Rechtsanwalt Julian Tietze„… und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Besonders relevant sind dabei Verträge ab dem Kalenderjahr 2020, die in Großstädten abgeschlossen wurden. Die Mietpreisbremse legt fest …“ Weiterlesen
-
19.09.2024 RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar„… abgeschafft). Dies verursacht wiederum unverhältnismäßige Mieten (Nebenfolgen diese Novellierung sind noch spürbar). Vermieter, die diese Mietpreisbremse umgehen wollen, sollten sich mit Mieter einigen …“ Weiterlesen