3.416 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
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Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
Dr. Manuela Sonnenschein, Tiergartenstr. 101, 47533 Kleve 6579.1784947693 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 36 Bewertungen Fr. Dr. Sonnenschein hat mich durch eine anstrengende Scheidung begleitet. Sie ist kompetent, zuverlässig, einfühlsam … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hermann
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Rechtsanwalt Jens Hermann
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Hermann
aus 106 Bewertungen Herr RA Hermann hat mich in einer Mietstreitigkeit als Vermieter hervorragend beraten und auch gerichtlich vertreten. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schiebusch
Rechtsanwalt Joachim Schiebusch
Rechtsanwälte Rosenheim Christian Wachter, Dr. Markus Frank, Wolfgang Müller, Joachim Schiebusch, Kufsteiner Straße 14, 83022 Rosenheim 7170.7919002449 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schiebusch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(11.05.2023) Kompetent und engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Moeck
Kanzlei Dr. Moeck, Konrad-Adenauer-Ufer 33, 50668 Köln 6674.9610768259 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Moeck
(20.08.2019) Sehr geehrter Herr Möck, vielen Dank für die tolle Vertretung und Unterstützung gegen Krankenkasse! Sie hatten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Kohl
Rechtsanwalt Erwin Kohl
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Erwin Kohl
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff
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Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff
aus 12 Bewertungen Frau Brockerhoff hat mich in meiner Scheidungssache begleitet sie ist sehr professionell ich kann sie wirklich zu … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Kanzlei Eckart Jakob, Walsroder Str. 65, 30851 Langenhagen 6764.2364802221 km
Erfahrung, fachliche Kompetenz und gute Erreichbarkeit sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(21.10.2020) Gut
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz
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Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz, Schillerstraße 73-75, 46535 Dinslaken 6628.8809818541 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Dubbratz
aus 14 Bewertungen Spitzen Anwalt und weiterhin Anwalt meines Vertrauens. (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Kanzlei Joachim Schönbeck, Bahnhofstraße 24, 32545 Bad Oeynhausen 6721.1410782044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
aus 9 Bewertungen In unserer Strafsache erwies sich RA Schönbeck als äußerst engagiert, effizient und erfolgreich. Ihm gilt unser … (11.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alican Yildirim
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Rechtsanwalt Alican Yildirim
Rechtsanwaltskanzlei Alican Yildirim in Bürogemeinschaft mit RAe Schmidt-Brücken, Laumann, Luisenstraße 10, 64283 Darmstadt 6837.2361961493 km
Recht haben und Recht bekommen
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Alican Yildirim
aus 61 Bewertungen Herr Yildirim hat unser Anliegen schnell und unkompliziert gelöst. Wir werden, wenn wir mal wieder ein Anliegen haben … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Asche
Rechtsanwalt Frank Asche
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft, Erftstr. 78, 41460 Neuss 6645.0521757109 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Asche für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
(22.03.2022) Ich war von A-Z mit Herrn Asche sehr zufrieden. Zudem ist es ein Anwalt, den man "versteht", wenn er etwas …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rieder
Kanzlei Markus Rieder, Hohenzollernstr. 112, 80796 München 7117.5993316963 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Rieder
aus 7 Bewertungen Bei Rückgabe einer Mietwohnung hatte der Vermieter deutlich abweichende Vorstellungen zu den nötigen … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Schleicher
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Rechtsanwältin Barbara Schleicher
Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen, Ziegelstr. 43, 73033 Göppingen 6964.9280579171 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Barbara Schleicher
aus 13 Bewertungen Wir haben uns bei der Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen stets gut aufgehoben gefühlt. Vom Empfang bis hin zur … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Höhne
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Rechtsanwalt Christian Höhne
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Höhne ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 51 Bewertungen - von Anfang transparent die ggf. anfallenden Kosten betreffend - ich fühlte mich in meinem Anliegen sofort ernst … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Crombach
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Rechtsanwalt Sven Crombach
Crombach & Schirmer Rechtsanwälte PartGmbB | Notar, Borkener Str. 65, 48653 Coesfeld 6635.1664102544 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Crombach unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Kompetent beraten, erfolgreich nachgefasst. Vielen Dank! (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Remmers
Rechtsanwältin Katja Remmers
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Remmers gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt York Riedel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei Riedel hat mich verwaltungsrechtlich im Bereich Prüfungsrecht vertreten. Die … (13.06.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Ahlers
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Rechtsanwalt Patrick Ahlers
Dorn, Ahlers & Lehmann Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Jessenstraße 4, 22767 Hamburg 6717.1881077557 km
ahlersbaurecht.com
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Ahlers ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Herr Ahlers war sehr zugewandt und half mir zügig bei meinem Problem. Ich würde seine Hilfe jederzeit wieder gerne in … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Strothmann
Rechtsanwalt Holger Strothmann
Holger Strothmann Rechtsanwalt, Prinz-Albert-Str. 3, 53113 Bonn 6694.7735795016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Holger Strothmann
aus 7 Bewertungen Leider sei der Anwalt zeitlich mit Mandanten überlastet,deswegen erhielten wir leider keinen Termin in dieser Kanzlei/ … (28.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Steiner
Rechtsanwalt Florian Steiner
Rechtsanwaltskanzlei Hampel & Steiner GbR, Vilsendorferstr. 2, 33739 Bielefeld 9231.3165002466 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Steiner
(17.02.2023) Ein sehr erfahrener, aber nicht eingefahrener Rechtsanwalt, der den Blick über den Tellerrand wagt. Mir wurde immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Krull
Rechtsanwalt Stefan Krull, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3029900506 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Krull ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Herr Krull begleitet uns juristisch nun seit über einem Jahr in einer Mietrechtsache, die sehr komplex und … (12.11.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Rath
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Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt Rath, Rebstöcker Str. 16, 60326 Frankfurt am Main 6823.5575295175 km
Persönliche, kompetente und individuell zugeschnittene Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz, bei Scheidungen, sowie im Miet- und Verkehrsrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Rath
aus 129 Bewertungen Herr Rath hat sich bei meinem Abstandsvergehen von Beginn an: 1. Freundlich: In der Korrespondenz als sehr freundlich, … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Leski
Rechtsanwalt Hermann Leski Kanzlei Leski, Herrenstraße 25, 86911 Dießen am Ammersee 7100.2699477025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Leski
(27.07.2021) Wirkt besonnen mit viel“ Expertenintuition“
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Kliemann
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Rechtsanwalt Kilian Kliemann
Kanzlei Kilian Kliemann, Theuerstadt 3a, 96050 Bamberg 6975.0361252717 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kilian Kliemann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 24 Bewertungen Kompetent und freundlich, sehr zu empfehlen. (18.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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