3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Anwaltskanzlei Bettecken, Wall 29, 42103 Wuppertal 6670.1747176516 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
aus 7 Bewertungen Ich habe über viele Jahre ab und an Rechtsberatung zu verschiedenen Themen benötigt, sei es Familienrecht, Erbrecht, … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwaltskanzlei Burgmans, Rechtsanwältin Susanne Bender, Kaiserstr. 10a, 33829 Borgholzhausen 6696.3004290707 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Bender ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Jörn LL.M
sehr gut
Kanzlei Jörn, Neuenhausplatz 73, 40699 Erkrath 6658.666964255 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Jörn LL.M
aus 46 Bewertungen Sehr netter und verbindlicher Kontakt, sehr schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Kann ich nur weiter empfehlen! (25.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Lapp, Schillerstr. 13 A, 35410 Hungen 6819.4938035121 km
" Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main " Schnelle Terminvergabe möglich
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Lapp
(08.03.2024) Schnell Reagiert,alles bestens.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Anwaltskanzlei Christos Perperidis, Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg 7010.7310744994 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(30.12.2023) Familien
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Voss + Bäurer Rechtsanwälte, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stenchly
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Stenchly, Babstadter Str. 5-9, 74906 Bad Rappenau 6900.3401544995 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Stenchly gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Frau Stenchly war sehr gut auf den Termin vorbereitet. Hat mir den Sachverhalt aus ihrer Sicht erläutert. Die … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Winkler
Kanzlei Sebastian Winkler, Neumarkt 16, 36251 Bad Hersfeld 6848.0082363941 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Winkler
aus 5 Bewertungen Kommt auf den Punkt und bringt den Klienten sachlich und ruhig dazu auch mal den eigenen Standpunkt zu überdenken. Der … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schöne
sehr gut
Kanzlei Schöne, Büchel 15, 41460 Neuss 6645.110373743 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schöne ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 27 Bewertungen Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor. Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und … (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl
Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl
Boehme & Szudobaj, Römerstr. 41-43, 52064 Aachen 6630.1110585712 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
(01.09.2021) Excellente zielorientierte Beratung. Zeitnahe Reaktion auf Problemstellung. Alle Rechtsstreitigkeiten bisher gewonnen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Rambow
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Rambow
Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG, Putlitzer Str. 43, 19370 Parchim 6834.0147797151 km
Das Recht ist genau so gut verschlüsselt wie Sky und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mathias Rambow
aus 47 Bewertungen Die besten Anwälte, die ich bis jetzt gehabt habe! Schnell, kompetent und immer an meiner Seite. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
Rechtsanwalt Rudolf Diekmann, Flintenstrasse 12, 48565 Steinfurt 6635.861013635 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
(02.02.2024) Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Obwohl die Lufthansa sich gewunden hat wie ein Aal, wurden unsere Rechte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Martina Dreher
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Martina Dreher
Dreher Lutz Rechtsanwälte, Annastr. 14, 64285 Darmstadt 6837.8225148446 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Martina Dreher gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Nachdem ich meinen Arbeitsvertrag gekündigt hatte, sollte mir mein Jahresbonus nicht mehr zustehen. Dank Frau Dr. … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Flinks
Rechtsanwältin Kristin Flinks
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1692654346 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Kristin Flinks
(13.06.2017) Sehr gute Kanzlei mit kompetenten Rechtsanwälten. Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit und kann die Kanzlei nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Laskowsky
Rechtsanwalt Thomas Laskowsky
Kanzlei Laskowsky, Neue Straße 48, 38154 Königslutter am Elm 6838.4256068834 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Laskowsky ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen M. Steinle
Rechtsanwalt Jürgen M. Steinle
Kanzlei Jürgen M. Steinle, Metzgergasse 5, 94469 Deggendorf 7164.5519663576 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jürgen M. Steinle
aus 7 Bewertungen Herr RA Steinle ist ein sehr kompetenter, sympathischer und motivierter Rechtsanwalt. Ich habe mich mit Herrn Steinle … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli
Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli
GENIA Rechtsanwaltskanzlei, Wilhelmstr. 64, 65183 Wiesbaden 6800.2699862118 km
Ein transparenter Partner für meine Mandanten. ♟
Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Spoth
gut
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Philipp Spoth Rechtsanwalt, Schwelmerstr. 115, 42389 Wuppertal 6675.9195463438 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Spoth ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Es ging um eine Erbsache, her Spoth nahm sich Zeit und hat uns sehr gut informiert und hat uns über alle vor und … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Kaessmann
Rechtsanwältin Carolin Kaessmann
Kaessmann & Schwarz Rechtsanwälte und Notar a.D., Kaiserstr. 61, 44135 Dortmund 6677.2974762807 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Carolin Kaessmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7834342898 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ammerich
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Ammerich
Rechtsanwälte Ammerich, Eick & Stolte, Johannisstr. 19, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.7035488322 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Ammerich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Er nimmt sich Zeit und hilft in jeder Lage. Sehr gepflegtes Büro, nette kompetente Angestellte. Sehr zu empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Kühn
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8056925955 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Kühn unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 35 Bewertungen Durch ein Schreiben von Herrn Kühn ging die ausstehende Summe komplett ein. Vielen Dank! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Geiger
Rechtsanwalt Michael Geiger
Geiger Starfinger & Kollegen, Leipziger Str. 85, 06108 Halle (Saale) 6950.4408631075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Geiger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(18.05.2023) Super Anwalt. Sehr kompetent. Bin richtig zufrieden. Auf jeden Fall sehr zu empfehlen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.