3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
Rechtsanwältin NİHAL BERK, Hauptstr. 12, 42651 Solingen 6670.8921504557 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Es ging alles reibungslos ab Frau Berk hat sich sehr gut um mich gekümmert und hat mir sehr gut geholfen bei alles … (22.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Solveig Rönsch
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rönsch, Tschaikowskistrasse 16, 04105 Leipzig 6981.147159146 km
Es gibt für alles eine Lösung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Solveig Rönsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen schnelle und zuverlässige Infos (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Immobilienkanzlei Ramm, Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg 6707.9154604808 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Frau Dr. Ramm und ihr Team haben meine Frau und mich bisher super unterstützt. Die Situation in unserer WEG ist … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger
Anwaltskanzlei Claudia Schmidtke-Sulzberger, Bismarckstr. 31, 72764 Reutlingen 6949.3238631277 km
Probleme sind dazu da, gut gelöst zu werden
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger gerne zur Verfügung
(29.12.2023) Ich kann Frau Schmidtke-Sulzberger nur empfehlen! Sie ist sehr freundlich und hat sich Zeit genommen. Zieht einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Murat Aydin gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Schindler
Rechtsanwalt Nils Schindler
Rechtsanwaltskanzlei Nils A. Schindler, Innere Plauensche Str 2a, 08056 Zwickau 7025.2165079431 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Nils Schindler
(13.12.2023) Sehr zielstrebiger Anwalt, habe ihn vor Jahren kennen und schätzen gelernt. Für uns eine gute Entscheidung, unser …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Freytag
Rechtsanwältin Julia Freytag
Anwaltskanzlei Freytag, Wintergerststr. 21, 73479 Ellwangen (Jagst) 6979.5842935664 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Freytag
(06.10.2023) Sie ist die beste Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Rechtsanwalt Ulrich Gerken
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Im Aatal 2, 33181 Bad Wünnenberg 6751.2367826036 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Gerken
(25.02.2022) Sehr sehr gute erfahrung, Nett, Hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 80 Bewertungen Als langjährige Kundin von Rechtsanwältin Prochnow in Rostock kann ich mit Zuversicht sagen, dass ihre professionelle … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kebsch
Rechtsanwalt Rainer Kebsch
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kebsch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(25.05.2022) Ich habe die zwei Briefe des gegnerischen Anwalts an Herrn Kerbsch per Post an Herrn Kerbsch gesandt und warte noch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz
Kanzlei Marcus Caesar Wiertz, Josef-Kohtes-Str. 38, 40670 Meerbusch 6638.803867747 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Wald
Rechtsanwalt Achim Wald
Kanzlei Achim Wald, Kölner Str. 33b, 53840 Troisdorf 6694.104650676 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Wald - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Erstklassige Arbeit...schnell und zuverlässig...kann Herrn Wald bestens nur weiter empfehlen. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Anwaltskanzlei Thomas Eichhorn, Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau 6839.4669733275 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Eichhorn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(29.12.2022) direkte Kontaktaufnahme vorab schon belesen und Informiert ich war positiv überrascht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kopf
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Kopf
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kopf ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 67 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe erhalten, freundlicher, humorvoller Kontakt. Sehr transparente … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Weber-Biesenbach Rechtsanwaltskanzlei, Bergheimer Str. 95/1, 69115 Heidelberg 6864.7341871536 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Trude
Rechtsanwalt Markus Trude
Trude Rechtsanwälte, Hansaring 45-47, 50670 Köln 6673.922975634 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Markus Trude
(12.02.2019) Die Beratung war kompetent und verständlich. Herr RA Trude hat sich die nötige Zeit genommen um die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Böth
Rechtsanwalt Achim Böth
Achim Böth, Rechtsanwalt, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.2347323544 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Achim Böth
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Furch
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Furch
Rechtsanwälte Lehnertz*, Dr. Lehnertz* & Furch, Mozartstr. 5, 53359 Rheinbach 6690.2863957268 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Furch
aus 34 Bewertungen Sehr gute Tipps bekommen. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan
Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan
Rechtsanwaltskanzlei Remdt, Ibenhainer Str. 27, 99880 Waltershausen 6898.6141692868 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brieger
Rechtsanwalt Christoph Brieger
Rechtsanwälte Goossens Brieger Zechlin PartGmbB, Poststr. 111-113, 53840 Troisdorf 6693.2616253714 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Brieger
(17.07.2021) Sehr kompetente, souveräne, schnelle, freundliche und preislich faire Beratung in Erbschaftsangelegenheiten! Gerne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rapp
Rechtsanwältin Elke Rapp
Rapp Fozouni Pondelik Rechtsanwälte Partnerschaft - RFP-Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 70734 Fellbach 6935.4084123028 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Rapp bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(15.09.2022) Frau Rapp geht optimal auf Ihre Klienten ein. Sie berät auch übers Telefon sachlich und treffsicher ( auch, wenn’s …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rojda Ersöz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ersöz, Utbremer Str. 127, 28217 Bremen 6673.5772381558 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Rojda Ersöz
aus 52 Bewertungen Bremenin en iyi Avukatlarından İlk mahkemem'de direk 3yillik oturum aldı gönül rahatlığıyla gidebilirsiniz (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Lipinski, Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1113498565 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verfassungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 31 Bewertungen Seit mehr als einem Jahr stehe ich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit unter der Beratung und Vertretung von Herrn … (20.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.