3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Hacker
Rechtsanwältin Martina Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstr. 3, 85375 Neufahrn bei Freising 7114.4500680089 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Hacker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Emel Gördü
sehr gut
Rechtsanwältin Emel Gördü
Rechtsanwaltskanzlei - Emel Gördü, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg 6633.3660730755 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Emel Gördü
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Anwältin. Sie ist sehr freundlich und nimmt mein Anliegen ernst. Sie arbeitet sehr … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Haubner
Rechtsanwältin Mirjam Haubner
Kühlborn Rechtsanwälte, Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale) 6950.4870631872 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mirjam Haubner
(11.04.2023) Frau RA M. Haubner ist eine sehr nette Anwältin die sich sehr bemüht einem zu helfen. Sie nimmt sich Zeit und verfügt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hauke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Göcken
Kanzlei Göcken, Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf 6649.3145924424 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katharina Göcken für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
Anwaltskanzlei Oliver Metzlaff, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6474682472 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Metzlaff gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Ich kann Herrn Metzlaff und sein Team sehr danken bei meiner arbeitsrechtlichen zeitraum . Ich wurde kurzfristig … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Berger
Berger & Coll., Hauptstr. 10, 01589 Riesa 7039.9855042343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Berger
aus 17 Bewertungen Alle anderen Anwälte haben mir keine Hoffnung gemacht, außer Herr Berger. Und zum Schluss top Ergebnis (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Thies
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Thies
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11-13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pflegerecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Thies hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Ging alle Akten durch, hat alles transparent erklärt und ehrlich eingeschätzt. Kommunikativ und Menschlich. … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Fiedler
Rechtsanwalt Ulrich Fiedler
Rechtsanwalt Fiedler, Brettener Str. 5, 75031 Eppingen 6893.9935332806 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Fiedler
aus 7 Bewertungen All went well (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg 6762.0449195649 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
(05.02.2024) Leider konnte mir Herr Marquard nicht weiterhelfen aber er hat sich schnell gemeldet um mir dies mitzuteilen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Weber
Rechtsanwalt Gerd Weber
Bürogemeinschaft Eschenbächer, Ellwanger u. Jung, Otto-Beck-Str. 28, 68165 Mannheim 6848.265854366 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Weber unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Ich habe Herrn Brinkschröder wegen eines Rechtsstreits mit einem Handwerker konsultiert. Anfänglich gab es zwischen … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krolla
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krolla
Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Stromberger Str. 2, 55545 Bad Kreuznach 6789.0331701682 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Krolla vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Herr Krolla vertrat mich in einem sehr aussichtslosem Fall. Wir haben den Fall zu meiner Überraschung doch gewonnen. … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR, Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln 6674.954413317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
Rechtsanwaltskanzlei Stakemeier, Rudolfplatz 3, 50674 Köln 6674.0645981936 km
Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
aus 22 Bewertungen Danke für die freundliche telefonische Beratung! (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Engberding
sehr gut
Holger Engberding Rechtsanwaltskanzlei, Kronenstraße 56, 40217 Düsseldorf 6649.558550862 km
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Engberding
aus 70 Bewertungen Herr Engberding ist ein "alter Hase" der mit allen Wassern gewaschen ist. Mit diesem Anwalt sind sie maximal … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hintermayr
sehr gut
Kanzlei Jörg Hintermayr, Katharinenheimstraße 12, 83093 Bad Endorf 7178.578706843 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Hintermayr
aus 17 Bewertungen Herr Hintermayr hat mir super geholfen als mir jemand ins auto gefahren ist, ich habe mich um nichts groß kümmern … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Spigt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Merten
Rechtsanwältin Jana Merten
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Merten gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elke Göhring bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Kanzlei Winnie Behnisch, Dresdner Str. 16, 01662 Meißen 7058.4140252019 km
"Man sollte nicht das Unrecht verurteilen, sondern vielmehr das Recht, weil es sich vom Unrecht hat verdrängen lassen."
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Winnie Behnisch
aus 8 Bewertungen Der Kontakt war 👍 und In der Sache kompetent gelöst. (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann
sehr gut
Kanzlei Christian Altmann, Bahnhofsstrasse 24, 70734 Fellbach 6935.169900536 km
Ihre Alternative zum klein beigeben
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 28 Bewertungen Er war sehr hilfsbereit und sprach Englisch mit mir. Sehr kompetent und auf den Punkt. Er hat sich sogar etwas mehr … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
sehr gut
Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
Salvador & Partner, Avda. Alfahuir, 41 F 34, 46019 Valencia, Spanien 6785.6442490068 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
aus 28 Bewertungen Herr Salvador hat für uns Übertragungen von Immobilien durchgeführt. Das Repertoire reichte von Erbschaftschafts- und … (24.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Timucin Dagli

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.