Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens
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Experten-Autorin dieses Themas
Selbstständig machen mit dem eigenen Unternehmen
Wenn Sie mit einem Dasein im Angestelltenverhältnis nicht mehr zufrieden sind und überlegen, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn die Entscheidung für eine Existenzgründung hat viele rechtlichen Folgen. So sind Sie dann nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen selbst vorsorgen und sich um eine private Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung kümmern. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nicht mehr. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen aber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die Geschäftsidee gut genug ist, um sich am Markt zu behaupten, kann sich erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. So hat man weiter ein sicheres Gehalt aus dem Hauptberuf, kann sich aber nur zeitlich eingeschränkt dem Aufbau des eigenen Unternehmens widmen.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss man von Anfang an seinen Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem eigenen Unternehmen bestreiten können, auch wenn man zunächst noch nicht so viele Kunden hat. Bei dieser Vorgehensweise sollte man daher über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee und ein Businessplan, der belegt, dass sich das Vorhaben rechnet. Banken verlangen vor Bewilligung eines Kredits im Regelfall einen Businessplan. Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, benötigen Sie ebenfalls einen solchen Businessplan. Hilfreich sind auch eine Marktanalyse und ein Alleinstellungsmerkmal (USP – Unique Selling Point), das Sie von anderen Marktteilnehmern abhebt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
In der Vorbereitungsphase sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken zur richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Wenn Ihnen die Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen wichtig ist, kommen vor allem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) in Betracht. Bei der GmbH benötigt man ein Stammkapital von 25.000 €, bei der UG nur von 1 €. Allerdings muss das geringe Kapital bei der UG jährlich durch Rücklagen aus den Gewinnen erhöht werden. Unbürokratischer und unkomplizierter ist das Einzelunternehmen oder – bei mehreren Personen – die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise BGB-Gesellschaft). Dafür haftet man hier aber auch mit dem Privatvermögen.
Unternehmensübernahme als Alternative?
Wer kein eigenes Unternehmen gründen und am Markt etablieren will, kann auch ein bestehendes übernehmen. Viele Familienunternehmen finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen daher einen externen Erwerber, der das Unternehmen fortführt. Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen schon aufgebaut ist und über einen entsprechenden Kundenstamm verfügt. Dafür muss man aber auch einen – mehr oder weniger hohen – Kaufpreis zahlen.
Was kostet es, sich selbstständig zu machen?
Die Höhe der Kosten für eine Existenzgründung hängt von vielen Faktoren ab und kann recht unterschiedlich sein. Insbesondere kommen Kosten für einen Anwalt (Beratung, Erstellung Musterverträge), Steuerberater (Beratung, Businessplan, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanz bzw. Jahresabschluss, Steuererklärung), Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag u. Einreichung beim Handelsregister) und Registerkosten (Eintragung beim Handelsregister) in Betracht. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro zu rechnen. Für die Beratung kann es finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben.
Gründung ohne Eigenkapital
Eine Existenzgründung ganz ohne Eigenkapital ist schwierig. Bei der UG ist zwar nur ein Stammkapital von 1 € nötig und beim Einzelunternehmen beziehungsweise der GbR gar keins, Ausgaben hat aber jedes Unternehmen. Da die Einnahmen in der Anfangsphase der Selbstständigkeit meist noch nicht so hoch sind, um die Ausgaben zu decken, ist im Regelfall ein gewisses Eigenkapital beziehungsweise eine gewisse Rücklage nötig.
Bankkredit
Wer nicht genügend Eigenkapital hat, sollte über einen Kredit nachdenken. Günstiger als ein normaler Bankkredit sind vom Staat geförderte KfW-Kredite. Sie sind aber an strenge Voraussetzungen und Auflagen gebunden. Zudem darf ein Kredit im Regelfall nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden (also für Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.), sondern nur für bestimmte Investitionen (Büroraum beziehungsweise Ladenlokal, Laptop, Drucker, Maschinen, Büroeinrichtung, Personalkosten).
Finanzielle Förderung
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. In Betracht kommen insbesondere ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld. Die jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für eine Förderung erfährt man vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Um Fehler in der Gründungsphase zu vermeiden und die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Die Beratung kann sich auf alle relevanten Themen oder auf ausgewählte Aspekte beziehen. Außerdem sollten Sie die Vertragsmuster und AGB, die Sie verwenden, von einem Anwalt erstellen lassen, der sich mit Vertragsrecht beziehungsweise Arbeitsrecht auskennt.
Was Sie für die Selbstständigkeit noch wissen müssen
Anmeldung beim Finanzamt
Egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, jeder Selbstständige muss sich beim Finanzamt anmelden und eine Umsatzsteuernummer beantragen. Diese ist dann in den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, anzugeben.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist nötig, um der Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse nachzukommen, also um ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die Sozialabgaben an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie schwierig vermittelbare oder ältere Bewerber als Arbeitnehmer einstellen, können Sie einen Eingliederungszuschuss oder Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur bekommen.
Gewerbemietvertrag
Wenn die eigene Wohnung nicht als Arbeitsplatz reicht, sondern Sie Büroräume, Geschäftsräume, ein Ladenlokal oder ein Lager benötigen, müssen Sie sich passende und für den Zweck geeignete Räumlichkeiten suchen und mit dem Vermieter einen Gewerbemietvertrag abschließen. Dieser richtet sich nach anderen gesetzlichen Vorgaben als ein Wohnraummietvertrag. Es gibt insbesondere keinen Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Mietdauer und der Umlage von Kosten auf den Mieter. Typisch für Gewerbemietverträge sind zudem eine längere Festlaufzeit (z. B. fünf oder zehn Jahre) und ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit.
Vertragsmuster
Je nach Ihrer Tätigkeit benötigen Sie Musterverträge für Ihre Kunden und Lieferanten sowie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Schließlich macht es keinen Sinn, für jeden Kunden einen individuellen Vertrag zu erstellen. In den AGB geht es um Themen wie Lieferfristen, Zahlungsarten und Haftungsfragen (insbesondere Haftungsbeschränkung). Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, ist zudem ein Muster eines Arbeitsvertrages für Ihre Arbeitnehmer nötig.
Liquidität
Generell ist auf eine stets ausreichende Liquidität auf dem Geschäftskonto zu achten, um z. B. nach der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer fristgerecht ans Finanzamt abführen zu können beziehungsweise nach Einreichung der Steuerklärung und Erhalt des Steuerbescheids die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmern, die nur das Nettogehalt ausbezahlt bekommen, müssen Sie als Selbstständiger die komplette Einkommensteuer im Nachhinein zahlen (eventuell abzüglich vom Finanzamt festgesetzter Vorauszahlungen). Beim Krankenkassenbeitrag müssen Sie den gesamten Beitrag allein zahlen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der rund die Hälfte der Kosten – Arbeitgeberbeitrag – übernimmt. Eine Ausnahme besteht für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten. Versichern diese sich über die KSK (Künstlersozialkasse), übernimmt sie etwa die Hälfte der Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Selbstständig machen mit Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kleingewerbetreibende sind daher keine Kaufleute. Es handelt sich meist um kleinere Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auf Kleingewerbetreibende finden die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung, das Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführung ist einfacher (keine Bilanz und keine Inventur nötig).
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und können ihre Leistungen daher – da sie von ihren Kunden nur den Nettobetrag verlangen müssen – von vornherein 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz. Im Gegenzug gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug, d. h., die Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, bekommen sie nicht vom Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer können ihre Umsätze jedoch freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten. Kleinunternehmer können Kleingewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Land- und Forstwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Freiberufler und ähnliche Selbstständige
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Freiberufler sind Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben wie etwa selbstständige Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.
Unter ähnlichen Selbstständigen versteht man Selbstständige, die Dienstleistungen höherer Art anbieten, für die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind. Darunter können z. B. Softwareprogrammierer und Unternehmensberater fallen.
Auch Land- und Forstwirte sind keine Gewerbetreibenden. Selbstständige, die keine Gewerbetreibenden sind, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind auch nicht Mitglied in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Teilweise haben sie aber eigene Kammern (z. B. Anwaltskammer, Architektenkammer).
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Rechtstipps zu "Selbstständig" | Seite 74
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20.03.2017 Rechtsanwalt Frank Vormbaum„I In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und Wissenswertes zu der Umorganisationspflicht der Selbstständigen …“ Weiterlesen
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19.03.2017 Rechtsanwalt Frank Vormbaum„… falsche Angaben gemacht worden sein sollen. Hierbei kann es so gewesen sein, dass der Versicherte dem Makler gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat, der Makler jedoch selbstständig falsche …“ Weiterlesen
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17.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181) Fachanwalt Bredereck hilft Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige und Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um …“ Weiterlesen
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16.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Sören Gemmerich„… seiner Mandanten auf die „richtige Bahn“ bringen kann. Hierzu ist erforderlich, an den entsprechenden gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen anzusetzen. 1. Arbeitnehmereigenschaft Eine Selbstständigkeit „zum Schein …“ Weiterlesen
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16.03.2017 Rechtsanwalt Markus Brehm„… BearShare-Entscheidung aus, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast genüge, wenn er vorträgt, ob und ggfs. welche Personen selbstständig Zugang zu dem Anschluss hatten und daher als Täter …“ Weiterlesen
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09.06.2021 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… zusammensetzen, sind in der Regel zu hoch angesetzt und können reduziert werden. Die Unterlassungserklärung stellt in ihrer ursprünglichen Form ein selbstständiges Schuldanerkenntnis mit ganz verheerenden …“ Weiterlesen
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15.03.2017 Rechtsanwalt Markus Brehm„… Darlegungslast. Sie müssen dann konkret vortragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen zur konkreten Tatzeit selbstständigen Zugang zu dem Internetanschluss hatten. Der BGH (Bundesgerichtshof …“ Weiterlesen
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13.03.2017 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… ), keine KSA-Abgabe auf die Honorare (Entnahmen) der Gesellschafter/innen zu zahlen ist und bei Gastspielverträgen von einer selbstständigen Arbeit ausgegangen wird (keine Versicherungspflicht …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„… , dass seine Ehefrau den Internetanschluss ebenfalls selbstständig nutzen würde. Er machte zudem geltend, dass der von ihm eingesetzte Router eine massive Sicherheitslücke aufgewiesen habe, sodass …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwalt Torben Schultz„… Anknüpfungspunkt, wonach Zubringerflug und Anschlussflug separat zu betrachten sind, die Grundlage entzogen. Der EuGH und der BGH haben ausdrücklich entschieden, dass die Selbstständigkeit der Flüge nichts daran …“ Weiterlesen
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08.03.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… . Was sollte bei Erhalt einer Abmahnung getan werden? Wir müssen davon abraten, selbstständig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig sind Abmahnungen auch vorformulierte …“ Weiterlesen
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07.03.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… erfolgreich verteidigen und so unseren Mandanten zu einem guten Ergebnis verhelfen. Das Ziel lautet dabei stets die schnelle, kostengünstige und rechtssichere Beilegung der Angelegenheit. Selbstständige …“ Weiterlesen
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06.03.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… es daher unbedingt zu verhindern. Auch sollten Sie nicht selbstständig auf eine Abmahnung reagieren, da Ihnen, wenn Ihnen hierbei Fehler unterlaufen, schwerwiegende Konsequenzen drohen könnten. Einerseits …“ Weiterlesen
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06.03.2017 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… zu handeln. In der Praxis geht man von Testierfähigkeit aus, wenn eine Person selbstständig handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen mit vernünftigen Erwägungen treffen kann. Zudem muss die Person …“ Weiterlesen
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05.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer„… dem Versicherungsnehmer hierzu zunächst ein zum Teil 20 oder mehr Seiten umfassendes Formular zu. Hinzu kommen Zusatzformulare bei psychischen Erkrankungen oder Selbstständigen. Der kranke Versicherungsnehmer …“ Weiterlesen
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04.03.2017 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… , die eben dafür gedacht ist, das eigene erwachsene Kind bei seinem Weg zu einem selbstständigen Leben zu unterstützen, zu befreien. Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/familienrecht-hagen“ Weiterlesen
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27.02.2017 Rechtsanwältin Alica Rusta„… und gerade erst gekündigt wurden, haben Sie gute Chancen darauf, ALG II zu erhalten, ebenso, wenn sie selbstständig waren und nun keine Aufträge mehr bekommen. Wer arbeitet und wem sein Arbeitgeber nur …“ Weiterlesen
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03.07.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… , wenn Sie nicht aktiv werden, dann kann es dazu kommen, dass Waldorf Frommer beim zuständigen Gericht Klage gegen Sie einreicht! Nehmen Sie selbstständig keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer …“ Weiterlesen
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21.02.2017 Rechtsanwalt Jan Bergmann„… zwischen 15,00 € und 30,00 € für eine Bescheinigung entstehen. 8. Als Selbstständiger bekomme ich bestimmt kein P-Konto, oder? Doch, denn bei einem P-Konto ist die Art des Einkommens egal …“ Weiterlesen
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17.02.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… für Sie herausholen. Zum anderen ist das Selbst-Tätigwerden mit Risiken verbunden. Wenn sie bspw. eine selbstständig modifizierte Unterlassungserklärung abgeben …“ Weiterlesen
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26.11.2018 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„… zu gewähren, aber ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren zu beginnen, um die Ursachen einer Schimmelpilzbildung und die zur Beseitigung notwendigen Maßnahmen gerichtsfest feststellen …“ Weiterlesen
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16.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck„… geht es? Verbraucherdarlehen ist – vereinfacht gesagt – jedes Darlehen, dass nicht für eine gewerbliche oder beruflich selbstständige Tätigkeit bei einer Bank aufgenommen wird. Darunter fällt …“ Weiterlesen
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15.02.2017 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… vermarkten zu können. Man muss sich dessen bewusst sein, dass der Franchisenehmer rechtlich selbstständig vom Franchisegeber agiert und ein von diesem unabhängiger Unternehmer ist. Der Franchisenehmer …“ Weiterlesen
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25.02.2020 anwalt.de-Redaktion„… Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt dagegen künftig auf die vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers ab und berücksichtigt damit körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen …“ Weiterlesen