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Strafrecht: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

  • 14 Minuten Lesezeit
Strafrecht: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Sie sind als Verdächtiger in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten? Ob unschuldig oder nicht, jetzt gilt es, trotz der emotionalen Belastung Fehler zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, den besten Anwalt zu finden, um einen optimalen Verfahrensausgang zu erreichen.

Die wichtigsten Fakten

  • Sie sind nicht verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen.
  • Im Ermittlungsverfahren ist die Chance am größten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
  • Gelingt es nicht, den Tatvorwurf zu entkräften, und besteht die realistische Möglichkeit einer Verurteilung, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren gegen Sie.
  • Wird Ihnen eine weniger schwere Straftat vorgeworfen, kommt der Erlass eines Strafbefehls ohne Hauptverhandlung in Betracht.
  • Wird die Anklage zugelassen, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren.

So gehen Sie vor

  1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine unbedachten Äußerungen gegenüber der Polizei.
  2. Beauftragen Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt.
  3. Lassen Sie von Ihrem Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
  4. Erarbeiten Sie mit Ihrem Anwalt eine optimale Verteidigungsstrategie.
  5. Kommt es dennoch zu einem Strafbefehl oder einer Verurteilung, können Sie innerhalb bestimmter Fristen Einspruch oder Rechtsmittel einlegen.

Was steht im Strafgesetzbuch?

Das Strafgesetzbuch, kurz StGB, definiert grundsätzliche Begriffe des Strafrechts und die Bedingungen, die ein Handeln strafbar machen. Es ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt.

Es trat am 1. Januar 1872 als „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich“ in Kraft. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 unterliegt das StGB immer wieder Neuerungen, die von der ständigen Veränderung von Gesellschaft und Moral rühren.

Erst seit 1953 ist das StGB tatsächlich als „Strafgesetzbuch“ bekannt. Im selben Jahr wurde auch die Todesstrafe aus § 211 StGB entfernt.

Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs enthält grundsätzliche Definitionen, z. B. den Geltungsbereich des Gesetzes, die Bedeutung von Täterschaft, Notwehr etc. sowie die Verjährung von Straftaten.

Besonderer Teil

Der besondere Teil des Strafgesetzbuchs hingegen führt die einzelnen Strafbestände wie Beleidigung, Vergewaltigung, Diebstahl u. v. m. auf.

Was ist die Strafprozessordnung?

Die Strafprozessordnung (StPO) trat am 1. Oktober 1879 in Kraft und beinhaltet alle speziellen Regelungen für die Durchführung des Strafverfahrens.

Der allgemeine Teil der StPO definiert den Verlauf des Strafverfahrens. Der besondere Teil umfasst Vorschriften für Opfer von Straftaten, besondere Verfahrensarten (z. B. das beschleunigte Verfahren), die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Kinder und Jugendliche im Strafrecht

Strafmündigkeit

Schuldfähig ist, wer die Folgen seines Handelns abschätzen, seinen Mitmenschen bewusst schaden und damit auch (straf-)rechtlich Verantwortung übernehmen kann. Die Strafmündigkeit beginnt mit der Vollendung des 14. Lebensjahres – wer bei der Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist laut § 19 StGB schuldunfähig.

Das heißt aber nicht, dass jüngere Kinder für eine Tat nicht bestraft werden können. In solchen Fällen hat das Familiengericht die Möglichkeit, Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahrens zu verhängen. Gegen das Kind oder dessen Eltern bzw. Aufsichtspflichtige kann unter Umständen auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG), auch Jugendstrafrecht, ist ein Sonderstrafrecht sowie ein Sonderstrafprozessrecht, das für Täter gilt, die sich zum Zeitpunkt der Tat zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es gilt u. a. deswegen, weil jungen Tätern die Reife fehlen kann, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, oder, weil junge Täter trotz dieser Einsicht nicht entsprechend handeln können.

Bei jeder Straftat mit einem jugendlichen Täter muss das Gericht also feststellen, ob die sogenannte Verantwortungsreife gemäß § 3 JGG besteht. Es bewertet die Reife des Täters und die begangene Tat selbstständig, anders als bei der Schuldunfähigkeit im Erwachsenenstrafrecht.

Die Strafen, die das Jugendstrafrecht vorsieht, zeichnen sich – im Gegensatz zu den Strafen im allgemeinen Strafrecht – durch einen Erziehungscharakter aus. Mit Strafen, die auf Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung abzielen, steht bei jungen Menschen vor allem die Wiederanpassung an die Gesellschaft im Mittelpunkt.

Was ist ein Bagatelldelikt?

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich dazu verpflichtet, eine Straftat strafrechtlich auch zu verfolgen. Eine Ausnahme stellen sogenannte Bagatelldelikte dar, d. h. geringfügige Vergehen, bei denen auch die Schuld des Täters minimal ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Beleidigungen oder Diebstähle etwa können Bagatelldelikte sein, wenn sich die Vergehen nicht wiederholen, der Wert des Diebesguts gering ist oder die Beleidigung keine Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten hat.

Das Recht zu schweigen

Aussageverweigerungsrecht – einer der obersten Grundsätze im Strafrecht

Entweder man ertappt Sie auf frischer Tat oder Sie erfahren spätestens mit der Post, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Unterdrücken Sie jetzt das Verlangen, selbst den Hörer in die Hand zu nehmen und sich zu erklären oder zu rechtfertigen. Menschen, die von ihrer Unschuld überzeugt sind, neigen dazu, alles sofort richtigstellen zu wollen. Betroffene begehen dabei fatale Fehler, die später vom Strafverteidiger nur schwer zu korrigieren sind.

Vernimmt Sie die Polizei als Beschuldigter, können Sie von Ihrem Schweigerecht (Aussageverweigerungsrecht) Gebrauch machen. Sie sind zwar verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, wie die Nennung von Namen, Anschrift, Geburtsort und Beruf, können aber Angaben zur Sache unterlassen.

Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr, dürfen Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen. Es ist Ihr gutes Recht und Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen.

Zeugnisverweigerungsrecht

Die Polizei kann Sie auch als Zeuge einer Straftat anstatt eines Beschuldigten vernehmen. Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt Sie im Strafverfahren, wenn Ihre Aussage einen nahestehenden Dritten belasten würde, z. B. Ihren Ehepartner oder den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe wie einen Geistlichen, Arzt, Anwalt, Steuerberater, Apotheker oder Journalisten.

Auch für Zeugen gilt das Aussageverweigerungsrecht aus § 55 StPO. Das gilt schon allein deswegen, weil es dem Zeugen unzumutbar wäre, durch Aussage bei einem Prozess gegen einen Dritten sich selbst dem Verdacht einer Straftat auszusetzen.

Das Ermittlungsverfahren

Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren beginnt mit der Akteneinsicht

Ein Beschuldigter kann zwar auch Akteneinsicht beantragen, die Strafverteidigung besitzt jedoch das umfassendste Akteneinsichtsrecht. Die Ermittlungsakte ist eine Sammlung aller Dokumente und Beweismittel eines Falles, den die Ermittlungsbehörden aufklären wollen. In ihr befinden sich insbesondere die Protokolle aller Zeugenaussagen, die Aussagen der Beschuldigten und tatrelevante Fotos.

Mit Kenntnis der Ermittlungsakte weiß Ihr Verteidiger genau, auf welchem Stand die Ermittlungsbehörde ist. Er kann so einschätzen, ob die Staatsanwaltschaft genügend Beweismittel in der Hand hat, um Sie zu überführen.

Die Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft

Nach der Akteneinsicht verfasst der Rechtsanwalt üblicherweise nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Stellungnahme. Diese kann neben Ihrer Äußerung zum Anklagevorwurf Beweise enthalten, die Sie entlasten, wie zum Beispiel Zeugen.

Die Einstellung des Verfahrens ohne oder mit Auflagen

Nach Abgabe der Stellungnahme nimmt der Rechtsanwalt in der Regel telefonischen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und verhandelt über die Einstellung des Verfahrens. Scheidet eine Einstellung ohne Auflagen aus, versucht der Anwalt eine Einstellung mit Auflagen zu erreichen. Das heißt, es kommt nicht zur Anklage oder zum Strafbefehl, wenn der Angeklagte bestimmte Bedingungen wie die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags erfüllt.

Anzahl erledigte Ermittlungsverfahren
Quelle: Statistisches Bundesamt

Das Strafbefehlsverfahren – Urteil ohne Verhandlung

Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und glaubt, Sie als Beschuldigten überführen zu können, kann sie, wenn es sich um einen weniger schwerwiegenden Fall handelt, einen Strafbefehl erlassen.

Das Strafbefehlsverfahren weist folgende Besonderheiten auf:

  • Es handelt sich um ein vereinfachtes, rein schriftliches Verfahren.
  • Es gibt somit keine Hauptverhandlung.
  • Die Staatsanwaltschaft stellt einen Antrag an das zuständige Gericht, einen Strafbefehl gegen Sie zu erlassen.
  • Wenn das Gericht diesem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Brief einen Strafbefehl.
    Auf diese Weise erspart es Ihnen als Beschuldigten unter Umständen einen demütigenden öffentlichen Prozess.

Das Hauptverfahren

Hält das Gericht die Anklage für begründet, eröffnet es das Hauptverfahren. Spätestens in diesem Stadium des Verfahrens sollten Sie einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen, wenn Sie noch eine Einstellung des Verfahrens erreichen wollen. Ihr Rechtsanwalt wird dann je nach Verfahrenssituation entscheiden, wie er das Verfahren gestaltet.

In der Praxis trifft man dabei auf die Prozesstaktiken von sogenannten Konfliktverteidigern oder Konsensualverteidigern.

Konfliktverteidiger sind durch die folgende Arbeitsweise gekennzeichnet:

  • Sie stellen viele Verfahrensanträge
  • Sie rügen Verfahrensfehler des Gerichts
  • Sie wollen sich in der nächsten Stufe des Verfahrens Möglichkeiten offenhalten, das Urteil zu Ihren Gunsten zu korrigieren

Konsensualverteidiger gehen üblicherweise wie folgt vor:

  • Sie bauen auf die Zusammenarbeit mit dem Gericht
  • Sie erwarten im Gegenzug ein Entgegenkommen des Gerichts

Konsensual- und Konfliktverteidigung können auch kombiniert werden. Da kein Fall dem anderen gleicht, entwickelt Ihr Rechtsanwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihr Verfahren.

Der Pflichtverteidiger

Wirft man Ihnen schwere Straftaten vor oder droht Ihnen sonst eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, so haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dasselbe gilt, wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden oder sonst nicht in der Lage sind, sich ordnungsgemäß zu verteidigen.

Das bedeutet, dass Sie einen Rechtsanwalt wählen können und dieser seine Kosten mit der Staatskasse abrechnet. In Fall einer Verurteilung müssen Sie diese Kosten allerdings grundsätzlich erstatten. Wählen Sie nach Aufforderung des Gerichts selbst keinen Pflichtverteidiger, ordnet Ihnen das Gericht einen zu.

Das Urteil

Nicht jede Straftat zieht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach sich – oder zumindest nicht nur. Dem Gericht stehen mehrere Möglichkeiten der Bestrafung zu, etwa die Verhängung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe oder eines Berufsverbots.

Jede Strafe verfolgt den sog. Resozialisierungsgedanken: Ein Mensch soll nach einer Straftat die Chance haben, sich gerade durch die Strafe wieder in das gesellschaftliche Leben eingliedern und fortan ein Leben ohne Straftaten führen können.

Was beeinflusst das Strafmaß?

Für die Höhe der Strafe sind verschiedene Merkmale maßgeblich, z. B. die Nachweisbarkeit der Tat (Schuldprinzip), die Schwere der Tat oder die Schuldfähigkeit des Täters.

Die Merkmale für eine Schuldunfähigkeit des Täters sind in § 20 StGB festgelegt und können gegebenenfalls eine Strafmilderung bewirken. Die Frage, die sich hier stellt: Erkannte der Täter im Moment der Tat die Schuldhaftigkeit seines Handelns oder war er nicht in der Lage, sich zu steuern? Grundsätzlich geht das Gesetz von einer Schuldfähigkeit aus.

Freiheitsstrafe

Das Mindestmaß für eine Freiheitsstrafe beträgt einen Monat (§ 38 Abs. 2 StGB), eine Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein Strafmaß von weniger als einem Monat darf nur verhängt werden, wenn eigentlich eine Geldstrafe vorgesehen war, die der Verurteilte aber nicht begleichen kann (Ersatzfreiheitsstrafe).

Die Freiheitsstrafe wird in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, sprich: im Gefängnis.

Wie lange ist lebenslänglich?

Die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann, ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Der Verurteilte muss für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Bei bestimmten Straftaten ist lebenslänglich zwingend vorgesehen, in der Regel bei vorsätzlichen Taten, bei denen mindestens eine Person ums Leben kommt, etwa Mord oder besonders schwere Fälle von Totschlag.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nach 15 Jahren unter bestimmten Umständen in eine Bewährungsstrafe übergehen, z. B., wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde und vom Verurteilten keine weiteren Straftaten mehr zu erwarten sind. Letzteres muss ein Gutachten bestätigen.

Sicherheitsverwahrung

Gutachter können nicht immer bestätigen, dass von einem verurteilten Täter nach Beendigung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht. In solchen Fällen muss er nach der Beendigung seiner Gefängnisstrafe in die sogenannte Sicherheitsverwahrung (§ 66 StGB), die jedoch als Schutzmaßnahme dient, nicht der weiteren Bestrafung.

Das Gericht muss eine Sicherheitsverwahrung bereits mit dem Urteilsspruch anordnen.

Eine Frist für die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung gibt es nicht. Da aber auch hier der Resozialisierungsgedanke im Vordergrund steht, muss alle zwei Jahre überprüft werden, ob vom Täter weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.

Maßregelvollzug

Psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter werden unter bestimmten Umständen in einer Klinik für Forensische Psychiatrie untergebracht (§ 63 und § 64 StGB), also in Fachkrankenhäusern oder Abteilungen an psychiatrischen Kliniken. Straftäter im Maßregelvollzug gelten in erster Linie als Patienten, nicht als Häftlinge.

Voraussetzung für eine Unterbringung ist, dass zwischen der Straftat und der psychischen Krankheit oder der Suchtkrankheit ein Zusammenhang besteht.

  • Bei einer psychischen Krankheit setzt die Unterbringung im Maßregelvollzug eine eingeschränkte Schuldfähigkeit voraus und ist unbefristet.
  • Bei einer Suchterkrankung setzt die Unterbringung im Maßregelvollzug keine eingeschränkte Schuldfähigkeit voraus und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Rechtsmittel: Berufung und Revision

Die bekanntesten Rechtsmittel im Strafrecht sind wohl die Berufung und die Revision. Dabei gibt es durchaus mehr Rechtsmittel: den Einspruch gegen den Strafbefehl z. B., ein Sonderfall der Berufung, oder Beschwerde gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft (etwa die Verfahrenseinstellung).

Worin unterscheiden sich Berufung und Revision?

Gemäß § 312 StPO kann ein Angeklagter innerhalb einer Woche nach einem Urteilsspruch Berufung gegen das Urteil einlegen, mit der Einschränkung, dass es vom Amtsgericht gesprochen wurde.

In der Berufung geht es darum, das Urteil rechtlich, also auf Verfahrensfehler, und tatsächlich zu überprüfen. Für die tatsächliche Überprüfung muss das Berufungsgericht gegebenenfalls die Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.

Revision hingegen kann im Strafprozess gegen alle Urteile eingelegt werden, wenn es sich nicht bereits um ein Revisionsurteil handelt. Bei ihr geht es ausschließlich um die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler, nicht um die Überprüfung der tatsächlichen Umstände.

Was bedeutet Rechtsfrieden?

Rechtsfrieden heißt, dass ein Rechtsstreit nun ruht – z. B., wenn ein Täter rechtskräftig verurteilt wurde oder seine Tat verjährt ist. Rechtsfrieden bedeutet nicht gleichzeitig Gerechtigkeit, denn nach der Verjährung einer Tat etwa kann die Schuld des Täters nicht mehr gesühnt werden.

Das Wiederaufnahmeverfahren

Ein Gerichtsverfahren gilt mit einem rechtskräftigen Urteil als beendet – eigentlich. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, so ein Verfahren noch einmal aufzunehmen, z. B., wenn Zweifel an der Schuld des Verurteilten bestehen. Das Wiederaufnahmeverfahren ist nur auf Antrag möglich und an strenge Anforderungen geknüpft – grundsätzlich kann nämlich auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil nicht mehr so einfach aufgehoben werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Verfahrensaufnahme, nämlich

  • zugunsten des Verurteilten oder
  • zulasten des Angeklagten.

Ein häufiger Grund für die Eröffnung eines Wiederaufnahmeverfahrens ist das Auftauchen neuer Beweismittel oder Tatsachen.

Wann verjährt eine Straftat?

Ganz grundsätzlich unterscheidet das Strafrecht zwischen zwei Arten der Verjährung: der Verfolgungsverjährung (§ 78 StGB) und der Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB).

  • Die Verfolgungsverjährung bestimmt, ab welchem Zeitpunkt nach der Begehung einer Tat keine Ermittlungen mehr aufgenommen oder fortgeführt werden dürfen.
  • Die Vollstreckungsverjährung hingegen bestimmt, wie lange eine Strafe oder Maßnahme nach einem rechtskräftigen Urteil vollstreckt werden kann.

Die Verfolgungsverjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist, und richtet sich nach dem Höchstmaß der möglichen Strafe.

Die Straftat in Deutschland, die keine Verjährungsfrist kennt, ist der Mord nach § 211 StGB.

Opfer einer Straftat

Nebenklage

Die Nebenklage gibt Opfern einer Straftat die Möglichkeit, dem Straftäter eben nicht als Opfer gegenüberzutreten, sondern als Geschädigter. Auch das Ziel der Nebenklage stärkt dem Geschädigten den Rücken – nämlich die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten.

Der Nebenkläger schließt sich der Anklage der Staatsanwaltschaft an und hat besondere Rechte, z. B. die ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie die Befragung des Angeklagten oder der Zeugen.

Adhäsionsverfahren

Im Adhäsionsverfahren geht es – im Gegensatz zur Nebenklage – in erster Linie um die Geltendmachung zivilrechtlicher Folgeansprüche (d. h., Schadensersatz), die aus einer Straftat entstehen.

Video-Zusammenfassung: Strafrecht

Foto(s): ©AdobeStock/Kzenon

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