4.703 Anwälte für Unterhalt | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Nelte
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Nelte, Bahnhofstr. 63, 65185 Wiesbaden 6800.8354271841 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Nelte ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Sehr professionell, zuverlässig und freundlich. Herr Nelte ist unser Vertrauensanwalt und absolut empfehlenswert. … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
(29.06.2022) Ser gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bähr-Heinen, Koogstr. 50, 25541 Brunsbüttel 6652.0979602254 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Ludwig
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Ludwig
Rechtsanwälte Ludwig & Peter, Merziger Straße 36, 66663 Merzig 6732.2552507261 km
Ihr Partner für Recht.
Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Ludwig ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 14 Bewertungen Sehr gute Beratung (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siniša Bolkovac
Rechtsanwalt Siniša Bolkovac
Kanzlei Siniša Bolkovac, Schillerstr. 4, 60313 Frankfurt am Main 6825.78072381 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Siniša Bolkovac
(02.03.2023) Schnelle Rückmeldung, sympathisches Gespräch! Gute Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Münkel-Weyrich
Rechtsanwältin Claudia Münkel-Weyrich
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Münkel-Weyrich
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731744883 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Neinhaus
Kanzlei Thomas Neinhaus, Gartenstr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.4864535663 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Neinhaus ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(15.11.2023) Çok icten tecrübeli,bir kanun adamı.
Profil-Bild Rechtsanwalt Azur Prnjavorac
sehr gut
Rechtsanwalt Azur Prnjavorac
Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Miška Jovanovića 10b, Tuzla 75000, Bosnien-Herzegowina 7795.4209441711 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Azur Prnjavorac für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 184 Bewertungen 100%ig zuverlässig. Antwortet innerhalb von 12 Stunden. Nimmt sich sehr viel Zeit. Preisleistung top.10⭐️Sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Schmidt
Joachim Schmidt, Westerfeldstraße 50 B, 33611 Bielefeld 6713.1438085596 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Schmidt gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Danke für die kompetente Beratung! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther W. Raths
Kanzlei Raths, Mühlenstrasse 24, 59348 Lüdinghausen 6661.7542397128 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Günther W. Raths hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen August 2021, ich hatte eine 14 tägige Reise nach Teneriffa gebucht. Nach Ankunft u. Bustransfer ins Hotel, stellte ich … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn
Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn
Rechtsanwaltskanzlei Peter Schmidt-Hahn, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt-Hahn
Profil-Bild Rechtsanwältin Leonarda Falk
sehr gut
Anwaltskanzlei Falk, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3031608473 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Leonarda Falk ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 13 Bewertungen Ich bin mit Frau Falk sehr zufrieden und würde sie jeden weiter empfehlen. Sie macht echt sehr gut beantwortet E … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Mayr
sehr gut
Kanzlei Mayr, Münchner Str. 12a, 85221 Dachau 7103.5660435013 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Josef Mayr gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Sehr Gute Rechtsanwalt mit langjährigen Erfahrung ich gehe gerne immer wen ich rechtlichen Problem habe (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Hans-Peter Jungkunz
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Hans-Peter Jungkunz
JUNGKUNZ Kanzlei.Recht.Steuern, Saarstrasse 17, 90443 Nürnberg 7015.6189017799 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Hans-Peter Jungkunz
aus 14 Bewertungen Sehr zufrieden, wirklich weiterzuempfehlen (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter
Möbert & Dr. Richter- Steuerkanzlei & Rechtsanwalt aus Leipzig, Lilienstr. 27, 04315 Leipzig 6984.1117255864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Die Schnelligkeit wie Frau Richter die Sache erledigt hat war beeindruckend.Meine beste Anwältin bisher. Nochmals … (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
aus 127 Bewertungen Frau Lenz-Maar ist eine sehr kompetente Anwältin mit großem, breitgefächertem Fachwissen. Sehr locker, nett, … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Kanzlei Claudia Weinmann, Hangweg 2, 71229 Leonberg 6919.3807195487 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Beier
Rechtsanwalt Jürgen Beier
Kanzlei Beier, Rottendorfer Str. 2c, 97072 Würzburg 6922.1680828654 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Beier unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(21.03.2020) Herr Rechtsanwalt Beier nahm sich Zeit , für meine Fragen ! Und beantwortete diese mit sehr großem Fachwissen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc M. Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Schneider Rechtsanwälte, Scheidungsanwalt24.de, Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg 7062.8026263268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 26 Bewertungen Zunächst bin ich von einer einvernehmlichen Scheidung ausgegangen. Meine Frau hielt sich jedoch nicht an Absprachen … (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwaltskanzlei Kalaitzi, Rathausstr. 6, 65203 Wiesbaden 6802.4681126988 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Themis Kalaitzi hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole van Schayck
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole van Schayck
Dr. Trompetter + Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Siebenmorgen 47, 51427 Bergisch Gladbach 6683.7541210495 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Nicole van Schayck
aus 20 Bewertungen Ich kann Frau van Schayck nur wärmstens empfehlen. Sie brachte mich sehr kompetent durch den Paragraphendschungel. … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Schilke
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Schilke
Kanzlei Martina Schilke, Fürther Str. 2a, 90429 Nürnberg 7011.0033900681 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Schilke für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Kompetent und freundlich (26.05.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill
Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill
Prill & Fidler Rechtsanwälte GbR, Am Krozinger Weg 15, 79189 Bad Krozingen 6883.7190698743 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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