4.703 Anwälte für Unterhalt | Seite 13

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jürgen Wabbel
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Jürgen Wabbel
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Jürgen Wabbel
aus 31 Bewertungen Wir haben uns mit unserem Anliegen bei Herrn Wabbel gut aufgehoben gefühlt und würden ihn weiterempfehlen. (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Hofmann & Rothenbucher Rechtsanwälte, Rathausgasse 9, 91126 Schwabach 7015.420970508 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Profil-Bild Rechtsanwältin Raika Urbanitz
Kanzlei Raika Urbanitz, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm 6807.5202297478 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Raika Urbanitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Frau Urbanitz ist sehr kompetent und auch jederzeit erreichbar. Beherrscht einen sehr guten Schriftverkehr mit dem … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Neupert
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Neupert
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tim Neupert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 55 Bewertungen Wenn ich hier 6 Sterne vergeben könnte würde ich es tun!! Ich kann Herrn Neupert uneingeschränkt empfehlen. Er … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Lennartz
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Lennartz
Anwaltskanzlei Bernd Lennartz, Horchheimer Straße 5, 53881 Euskirchen 6684.74513461 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Lennartz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 28 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lennartz stand mir mit Rat und Tat zur Seite, freundlich, schnell und auf den Punkt genau. Mit … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Attorney at Law (NY) Jutta Bosch LL.M.
Kanzlei Jutta Bosch, LL.M. (Boston Univ.), Gerhofstr. 1 - 3, 20354 Hamburg 6719.5576341123 km
Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Attorney at Law (NY) Jutta Bosch LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(08.01.2022) Frau Bosch ist eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Bei Bedarf meldet sie sich auch mehrmals telefonisch. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Schäfer
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Schäfer
Kanzlei Monika Schäfer, Kirchplatz 6, 48351 Everswinkel 6677.9751107742 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Monika Schäfer
aus 26 Bewertungen Frau Schäfer ist super freundlich und sehr kompetent. Sie hat uns jederzeit schnell geantwortet und es war auch auf … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Haaß
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Haaß
Kanzlei Haaß & Lupa, Neckargasse 6, 69412 Eberbach 6879.1135295708 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Tanja Haaß
aus 17 Bewertungen Frau Haaß und ihr Team waren immer kompetent, hilfsbereit und vor allem bei allen Problemen immer mit viel Empathie an … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meike Görres
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Rechtsanwältin Meike Görres
Rechtsanwaltskanzlei Görres, Am Büscherhof 3c, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6670.125760344 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Meike Görres ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 20 Bewertungen Hochkommunikativ und inhaltlich präzise hat Frau Görres unser Thema gelöst. Vielen Dank dafür. (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft
Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft
Kanzlei Anft & Feller, Eichgärtenallee 14, 35394 Gießen 6800.621974184 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 103 Bewertungen Kompetente, menschliche und hilfreiche Beratung! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Mittmann
Kanzlei Frank Mittmann, Goldammerweg 149, 50829 Köln 6668.5457948408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Mittmann gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Seit fast 10 Jahren ist Herr Mittmann mein Anwalt. Er überzeugt durch gute Beratung, Freundlichkeit und Kompetenz. … (30.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Kunz
Fachanwaltskanzlei Annette Kunz, Teisendorferstraße 26, 83364 Neukirchen 7212.0202910382 km
Ich nehme Sie mit Ihren Probleme ernst und biete Ihnen eine individuelle Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zur Lösung Ihres Falles.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Kunz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(08.08.2021) Ich habe nur gute Erfahrungen mit Frau Kunz gemacht. Frau Kunz hat sich für mich eingesetzt und gut beraten. Immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Kortmann
sehr gut
Kanzlei Carsten Kortmann, Hohe Straße 12, 44139 Dortmund 6676.3878475871 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Kortmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 112 Bewertungen Gut (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik
Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik
Anwaltskanzlei Dr. jur. Kay Achtelik, Freiherr-vom-Stein-Promenade 5, 04758 Oschatz 7028.5501986853 km
Familienrecht . Arbeitsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Abogada Dr. Yvonne Rieser
sehr gut
Abogada Dr. Yvonne Rieser
BBR RIESER ALVAREZ ABOGADOS, Calle 116 No 20 31, 110231 Bogota, Kolumbien 4025.3135437715 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Rechtsanwältin Frau Abogada Dr. Yvonne Rieser
aus 41 Bewertungen Dr. Yvonne Rieser hat mich sofort und sehr ausführlich geantwortet, sodass ich mir schnell einen Überblick über meine … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
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Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Eimer hat sich viel Zeit gelassen, war super informiert und hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, … (15.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff
sehr gut
Kanzlei Barbara Kästner - Wolff, Lange Herzogstraße 61/62, 38300 Wolfenbüttel 6826.6309996007 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 14 Bewertungen Erste Beratung sehr freundlich... geht auf die Sorgen ein und bemüht sich ... das ganze Team sehr nett . (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay
Dr. Doganay & Doganay, Biebricher Allee 163, 65203 Wiesbaden 6801.9822115615 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gebro Doganay gerne zur Verfügung
aus 215 Bewertungen Herr Dr. Doganay hat große Erfahrung in entspr. Fällen und hat mir sehr geholfen. (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Kotte
Kanzlei Kotte, Herforder Str. 261, 33609 Bielefeld 6715.5885044442 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kornelia Kotte
(11.08.2020) Frau Kotte hat meine Interessen sehr gut vertreten.Die Sachverhalte wurden von ihr ausführlich erklärt und die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Paetow
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Rechtsanwältin Mareike Paetow
Rechtsanwälte Witten, Karnapp 25, 21079 Hamburg 6724.2138868877 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mareike Paetow gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Liebe Frau Paetow, auch heute möchte ich mich von Herzen für ihre Vertretung vor Gericht bedanken. Seit nun mehr als … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hayat El Doukhi
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Rechtsanwältin Hayat El Doukhi
Rechtsanwaltskanzlei El Doukhi, Thorner Str. 16, 29683 Bad Fallingbostel 6738.6732391459 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Hayat El Doukhi
aus 21 Bewertungen تم توكيلها من فترة قريبة ..اتمنى ان ننجح في قضيتنا معا ..سوف اكتب تقيم اخر اثناء اجراءات القضية (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwaltskanzlei Spiertz, Tassilostr. 24 A, 82131 Gauting 7109.6884011392 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Marina Spiertz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.