4.728 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
gut
Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
Kanzlei Stefan-Alois Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main 6818.1510158247 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Herr Becker hat einen Unfall für mich abgewickelt, ich habe beste Erfahrungen mit ihm und kann nur jedem raten, zu ihm … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Begenat
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Begenat
Kanzlei Begenat & Müller, Amalienstr. 22, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.7104154502 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Begenat bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 141 Bewertungen Möchte einfach danke sagen der großartigen Frau Begenat und dem tollen Team der gesamten Kanzlei. Absolut … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Nordhausen & Blattmann, Spremberger Strasse 4, 03046 Cottbus 7073.2759403162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden Alles zu meinen gunsten abgelaufen Kompetente ehrliche Beratung (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Leitmann
Rechtsanwalt Christian Leitmann
Anwaltskanzlei Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch 6872.3161524187 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Leitmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(22.12.2023) Herr Leitmann war sehr zuvorkommend und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wollweber
Rechtsanwalt Vincent Wollweber
Rechtsanwalt Vincent Wollweber, In den Birken 73, 42113 Wuppertal 6667.2016286049 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vincent Wollweber
aus 7 Bewertungen Persona gentile che sa far bene il suo lavoro , complimenti (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erdmann, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3072538323 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
aus 18 Bewertungen Dr. Erdmann hat geduldig zugehört, bei Unklarheiten nachgefragt und kompetent geantwortet und uns weitere wichtige … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
sehr gut
Anwaltskanzlei Lehnert, Große Altefähre 25, 23552 Lübeck 6742.9655338089 km
Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
aus 11 Bewertungen Frau Lehnert ist absolut herausragend. Sie hat ein phänomenales Gedächtnis auch für Kleinigkeiten, ist stets extrem … (01.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Rohden
Rohden Rechtsanwälte, Eisenbahnstr. 49, 67655 Kaiserslautern 6805.600916992 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Winfried Rohden ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M.
Dr. Kleffmann & Partner, Bergischer Ring 11, 58095 Hagen 6685.2067312085 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Carsten Kleffmann LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Kleffmann hat mich herausragend beraten in einer familienrechtlichen Angelegenheit … (08.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
sehr gut
Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6834897719 km
Regelmäßige Fortbildungen führen dazu, dass ich Sie zuverlässig beraten und Ihre Interessen in Ihrem Sinne unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wahrnehmen kann.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
aus 21 Bewertungen Die Anwältin hat mir sehr geholfen den, durch den Autofahrer entstandenen Schaden an mir und meinem Fahrrad ersetzt zu … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg Kanzlei Wollenberg, Gneisenaustr. 8, 40477 Düsseldorf 6648.5946312209 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Irene Wollenberg - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(15.09.2022) Die Rechtsanwältin hat mir meine Meinung bestätigt, und ich werde sie weiter kontaktieren.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer Fiesel
Rechtsanwalt Peer Fiesel, Redtenbacherstr. 30, 44139 Dortmund 6676.3042240232 km
Fachanwalt Familienrecht • Recht rund ums Tier • Medizinrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peer Fiesel
aus 5 Bewertungen Sehr guter Anwalt Löste bisher jeden Fall von mir und unserer FAMILIE bzw. unseres Freundeskreis!!!!♥️♥️♥️♥️ Kann ich … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann
Anwaltskanzlei Hans-Gerd Herrmann, Dr.-Wolff-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5597589843 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Ajami
Rechtsanwältin Suzan Ajami
Kanzlei Ajami, Eschersheimer Landstr. 60/62, 60322 Frankfurt am Main 6825.1846337743 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Suzan Ajami hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Endlich mal ein Anwalt der sich einsetzt. Vielen Dank für Alles. (29.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Veit
Rechtsanwalt Jochen Veit
PBWG Pering & Partner, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf 6957.7178123726 km
Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochen Veit
(11.02.2021) Ich bin sehr zu Frieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka Kanzlei Dorka, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Dorka vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Spitze Beratung, man kommt zur ihr wie zum gutem Arzt. Man kann alles offen erzählen und Frau Dorka macht daraus … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jane Vornberger
Rechtsanwältin Jane Vornberger
KANZLEI VORNBERGER, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg 6862.2860605861 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(07.07.2022) Frau Vornberger hat sich viel Zeit genommen mir meine Möglichkeiten zu erläutern. Ich habe mich gut bei ihr aufgehoben …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer
sehr gut
Kanzlei Middel, Ferdinand-Braun-Str. 6, 74074 Heilbronn 6914.3256689627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer
aus 11 Bewertungen Hört umfassend zu, fokussiert auf das Wesentliche, zeigt Möglichkeiten und Risiken auf, geht auf Präferenzen ein. (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Trimpl
Kanzlei Georg Trimpl, Landshuter Str. 41, 94315 Straubing 7138.1495652579 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Georg Trimpl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(09.12.2022) Trotz weiter Entfernung(300km/Österreich)immer voll i formiert über den aktuellen Stand der Sachlage.Telefonisch und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
aus 214 Bewertungen Herr Kahnau hat mir geholfen meine Ansprüche (Nachtzuschläge) gegenüber meinem Arbeitgeber durchzusetzen. Zudem wurde … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Kanzlei Wilfried Mertes, Alter Markt 3, 19370 Parchim 6833.9119662038 km
Always look on the bright side of life
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Mertes unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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