4.724 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Dreesen
Rechtsanwältin Alexandra Dreesen
Anwaltskanzlei Dreesen, Alzeyer Str. 65d, 67549 Worms 6830.029070599 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Dreesen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Fricke & Partner, Hansastraße 4, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.0647552795 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Olga Karimow
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Kanzlei Diane Waterstradt, Goldbacher Str. 23, 63739 Aschaffenburg 6862.5132919718 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Diane Waterstradt
(10.09.2021) Kurzfristiges Termin Angebot
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Botz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Botz
Kanzlei Jana Botz, Pohlhausenstr. 12, 53332 Bornheim 6686.1954259276 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Jana Botz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 29 Bewertungen Jana Botz und ihr Team haben uns bereits in zwei Fällen im Bereich Verkehrsrecht vertreten. Vor etwa einem Jahr war es … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Alberth
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Alberth
Kanzlei Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand 7005.931640066 km
"In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten" (Albert Einstein)
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Cordula Alberth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 218 Bewertungen Die Terminvereinbarung erfolgte sehr zeitnah. Frau Alberth beriet sehr kompetent und umfassend. Ich bin sehr zufrieden. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Ganser
Kanzlei Karin Ganser, Manhardtwinkl 3, 83714 Miesbach 7155.9808431336 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Karin Ganser
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp
Rechtsanwaltskanzlei Heukamp, Von-Stauffenberg-Straße 1A, 21365 Adendorf 6760.4190019691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Becker
Rechtsanwältin Heike Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Lenzhahner Weg 1a, 65527 Niedernhausen 6800.6212189072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Becker bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(01.06.2023) Ich hatte ein fundiertes Erstgespräch, bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte und freue mich, dass …
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Göttling
Guido Göttling, Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg 6719.2961617299 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Guido Göttling
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Khiem
Kanzlei Khiem, Auf dem Zehnthöbel 14c, 64572 Büttelborn 6827.9434660377 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Khiem vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Gellner
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Gellner
Rechtsanwälte Gellner & Collegen, Paderborner Straße 21, 33415 Verl 6720.6315755683 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Gellner für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 26 Bewertungen Gute, kompetente Beratung mit entsprechendem Erfolg. (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Hofmann
Zeiser & Kollegen, Siemensstr. 11, 63071 Offenbach am Main 6833.3462190745 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Hofmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(29.09.2022) Alles positiv !
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Häming bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Leuthold
Rechtsanwältin Christiane Leuthold
JENEWEIN KUFNER § LEUTHOLD Rechtsanwältinnen, Bezirksstraße 52, 85716 Unterschleißheim 7110.7769572397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Leuthold
(20.07.2022) Absolut gute, fundierte und mandantenorientierte Beratung, ich bin sehr glücklich darüber dass Frau Leuthold sich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Rubinstein
sehr gut
Kanzlei Vadim Rubinstein, Wilmersdorfer Str. 128, 10627 Berlin 6969.7853620518 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Vadim Rubinstein – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 146 Bewertungen Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Hilfe. Ich würde Herr Rubinstein jedem empfehlen. Wer sucht eine … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
Rechtsanwaltskanzlei Beate Scheuten-Brodbeck, Grütstraße 11, 40878 Ratingen 6649.7105467419 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(05.03.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Scheuten-Brodbeck, ich wollte mich schon jetzt vielmals für die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
Anwaltsmediation Karlsruhe, Moltkestr. 119, 76185 Karlsruhe 6866.4573315951 km
- für umfassende Lösungen in jeder Beziehung -
Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
(09.10.2022) Danke für die schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linack
sehr gut
Kanzlei Dirk Linack, Industriering 44, 41751 Viersen 6620.4362827298 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Linack
aus 82 Bewertungen Mich haben die möglichen Kosten interessiert, wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muß. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Banten
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Banten
Kanzlei Busenthür + Banten, Wallaustraße 38, 55118 Mainz 6805.4485243311 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Banten ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 26 Bewertungen Frau Banten hat mir bei einer versorgungsrechtlichen Angelegenheit geholfen. Mit meinem ungewöhnlichen Lebenslauf war … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Kamp 21, 33098 Paderborn 6744.1227971234 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
aus 13 Bewertungen Herr Brockhoff hat uns in einer familiären Auseinandersetzung sehr gut begleitet. Unser Ziel war eine schnelle und … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sylvia Stechow
(23.02.2023) Das Gespräch über den Kindesunterhalt war informativ und alle meine Fragen und welterführende Probleme würden zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Merle
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle/Datenschutzbüro Rößner, Karl-Bröger-Str. 10, 36304 Alsfeld 6827.2168960773 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Merle ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(18.08.2020) Kompetente Anwältin, die mit mir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Trennung von meinem Partner durchgegangen ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Klein | Rechtsanwälte, Auguste-Kirchhoff-Straße 3, 66117 Saarbrücken 6767.1210830014 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver R. Klein unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Klein hat einen der wichtigsten Prozesse in meinem Leben sehr erfolgreich zum Abschluss gebracht. … (20.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.