75 Anwälte für Vergabe | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sturm
Rechtsanwalt Roland Sturm
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9058289191 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vergabe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roland Sturm
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Sommer
Anwaltskanzlei Sommer, Ratzeburger Allee 2a, 23564 Lübeck 6743.9760219594 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Maike Sommer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vergabe
aus 7 Bewertungen Sehr nettes und unkompliziertes Gespräch mit klarer plausibler Handlungsempfehlung. Hier spürt man die Fachkompetenz … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6948.2739230826 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
(30.10.2021) Sehr zufrieden mit den ersten Anlaufgesprächen und den fachlichen Hinweisen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Franke
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Norbert Franke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe
aus 46 Bewertungen Herr RA Franke hat uns sehr gut und mit fachlicher Kompetenz beraten und vor Gericht ausgezeichnet vertreten. (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Martin
Rechtsanwältin Iris Martin
Baurechtskanzlei Martin, Bismarckstr. 67, 45128 Essen 6651.9140854274 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Iris Martin
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
sehr gut
Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
BDKD Rechtsanwälte Kunze Dietrich Duhme Partnerschaft mbB, Hohenzollerndamm 184, 10713 Berlin 6971.5248378103 km
Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme für Rechtsfragen rund um den Bereich Vergabe
aus 10 Bewertungen Wir würden immer wieder und ausschliesslich Herrn RA Duhme bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich Grundstück und Haus, … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Terstegge
Rechtsanwalt Thomas Terstegge
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Terstegge
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Meincke
Rechtsanwältin Christina Meincke
Meincke Bienmüller Rechtsanwälte, Voßstraße 20, 10117 Berlin 6973.8939766923 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe bietet Frau Rechtsanwältin Christina Meincke
aus 5 Bewertungen - hohe Fachkompetenz - arbeitet schnell, zuverlässig und auf den Punkt - sehr freundliche und angenehme … (15.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll
Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vergabe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Kroll
Rechtsanwalt Fritz Kroll
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Fritz Kroll ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Folker Schönigt
sehr gut
Göhmann Rechtsanwälte Stb Partnerschaft mbB, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen 6675.6131754121 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Folker Schönigt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vergabe
aus 16 Bewertungen Herr Schönigt begleitet seit vielen Jahren mein Familiy-Business. Dies betriff vor allem den Immobilienbestand, seien … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Martin Proksch
Rechts- und Fachanwalt Martin Proksch
Kanzlei Jehle & Kollegen, Ludwigstraße 73, 84524 Neuötting 7182.8347913434 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Vergaberecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Martin Proksch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
aus 5 Bewertungen Habe angerufe, wir haben massive Probleme mit unseren Vermietern. Die Anwaltsgehilfin war sehr freundlich und … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
Rechtsanwalt - Avvocato, Universitätsplatz, Sernesistraße, 34, Bozen, Italien 7202.0472195598 km
Schnell, zuverlässig und kompetent - Ihr Rechtsanwalt in Italien
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
aus 11 Bewertungen Herr Dr. Mahlknecht hat einen schwierigen Immobilienkauf endlich in die richtige Bahn gebracht; als die Termine eng … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schotten
Rechtsanwalt Thomas Schotten
Schotten und Partner mbB Rechtsanwälte, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Fachanwalt Vergaberecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Schotten
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Werthschützky
sehr gut
WERTHSCHÜTZKY Rechtsanwaltskanzlei, Brandenburgische Straße 38, 10707 Berlin 6970.6085353831 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Werthschützky - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vergabe
aus 19 Bewertungen herzlichen Dank, für die klare Darstellung der Stolperfallen (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Blecha Mag.
Rechtsanwalt Thomas Blecha Mag.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Thomas Blecha, Franz-Josefs-Kai 53/10c, 1010 Wien, Österreich 7411.8204440287 km
Vergaberecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Blecha Mag. im Bereich Vergabe bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Koernicke
Rechtsanwältin Silke Koernicke
HWL Ebsworth, Level 14 Australia Square 264-278 George Street, Sydney 2000, Australien
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Vergaberecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Koernicke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Vergabe
(03.02.2022) Sehr kompetente Rechtsberatung iS Geschäftsgründung und Führung deutscher Firmen in Australien. Vielen Dank Silke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Kanzlei Jeanette Sulz, Arndtstraße 19, 44787 Bochum
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Vergaberecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Kühlborn
Rechtsanwältin Anja Kühlborn
Kühlborn Rechtsanwälte, Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale) 6950.4870631872 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Vergaberecht • Fachanwältin Medizinrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Anja Kühlborn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Pertenais
Rechtsanwältin Jutta Pertenais
KANZLEI PERTENAIS, Groß-Berliner Damm 73 C, 12487 Berlin 6985.7049058593 km
Vergaberecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jutta Pertenais hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
(05.01.2024) Normalerweise lassen wir uns von einer mittelständischen Kanzlei beraten, allerdings hat uns dort die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Petersen
Rechtsanwaltskanzlei Niels Petersen, Augustusweg 105, 01445 Radebeul 7073.7295515229 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Niels Petersen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Kurtztisch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Krinner
Rechtsanwalt Ernst Krinner
Dr. Kastl Krinner PartmbB Rechtsanwälte, Hohe Gred 5, 84034 Landshut 7131.3170473299 km
Frühzeitig beraten - Streit vermeiden
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ernst Krinner gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr RA Krinner hat mich in einem Rechtsstreit im Baurecht vertreten. Kurz gesagt : kompetent, zuverlässig, … (14.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabe

Fragen und Antworten

  • Vergabe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergabe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vergabe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mit Vergabe ist das Verfahren zur Erteilung öffentlicher Aufträge gemeint. Vor allem Inhalt und Umfang des Auftrags bestimmen dabei die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Öffentliches Vergaberecht ist dabei wesentlich geprägt durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV ), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabe- und Vertragsordnungen in Form der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Hinzukommen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, die Vergabegesetze der Bundesländer sowie EU-Recht in Form mehrerer europäische Richtlinien. Die bei einer EU-Richtlinie notwendige Umsetzung in nationales Recht hat sich dabei vor allem im GWB niedergeschlagen. Es ist daher auch entscheidende Grundlage für die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge. Wesentlichen Einfluss darauf haben wie auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie eventuellen Rechtsschutz für unterlegene Bieter sogenannte Schwellenwerte. Sie entscheiden darüber, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit oder national auszuschreiben ist.

Prinzipien bei der Vergabe

Die Vergabe beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Wettbewerbsprinzip
  • Transparenzgebot
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Verbot der Diskriminierung
  • Gebot der Losvergabe und der
  • Grundsatz der Bietereignung

Zur Vergabe verpflichtete Auftraggeber

Zur Vergabe verpflichtet sind nur öffentliche Auftraggeber. Dazu zählen Bund, Länder und Gemeinden. Des Weiteren Verbände und Sektorenauftraggeber. Außerdem kann eine Vergabe für Einrichtungen verpflichtend sein, die als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, den Zweck haben, Aufgaben von Allgemeininteresse zu erfüllen und auf deren Leitung die bereits zuvor genannten Auftraggeber wesentlichen Einfluss haben. Andererseits könnte ein Auftraggeber auch einen Auftrag an eine solche von ihm kontrollierte Einrichtung vergeben. Er wäre dabei nicht an das Vergaberecht gebunden. Diese sogenannte In-House-Vergabe ist jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Öffentliche Ausschreibung und Auftragsinhalte

Aufträge der genannten Stellen, bei denen eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat, beruhen auf einem entgeltlichen, privatrechtlichen Vertrag, den sie entweder untereinander oder mit privaten Unternehmen abschließen wollen. Des Weiteren unterfallen Baukonzessionen und Auslobungsverfahren für spätere Dienstleistungsaufträge dem Vergaberecht. Ob es sich bei Verträgen um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder eine andere Vertragsart handelt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass das zugrundeliegende Geschäft die Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen umfasst. Die reine Vermietung oder Veräußerung an Außenstehende seitens öffentlicher Auftraggeber ist jedoch nicht umfasst.

Bei Verträgen, die verschiedene Leistungen beinhalten - sogenannte gemischte Verträge - kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, welche Leistung den Schwerpunkt bildet. Maßstab ist der Wert der Leistungsbestandteile. Dies bestimmt insbesondere die Auswahl der richtigen Vergabeordnung in Form der VOB, VOL oder VOF.

Verschiedene Arten von Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben verschiedene Möglichkeit, die Durchführung einer Vergabe zu organisieren. Ihre Anwendung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich existieren

  • offenes Verfahren,
  • nichtoffenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren und
  • wettbewerblicher Dialog.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren sind Unternehmen in unbegrenzter Zahl öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Es wird auch als öffentliche Ausschreibung unterhalb der Schwelle bezeichnet. Interessenten müssen mit Angebotsabgabe zugleich einen verlangten Eignungsnachweis, der oft auf einer Zertifizierung beruht, einreichen. Das offene Verfahren ist im Übrigen vorrangig vor den im Folgenden genannten Verfahren anzuwenden.

Dieser Vorrang gilt generell nicht bei Aufträgen aus den Bereichen Verkehr sowie Trinkwasser- und Energieversorgung. Zudem bestehen Ausnahmen, wenn beispielsweise nur ein eingeschränkter Unternehmenskreis für die Erfüllung eines Auftrags in Frage kommt. Ein Grund dafür kann sein, dass ein Auftrag Aspekte der Verteidigung bzw. Sicherheit berührt wie etwa der Bau eines Gefängnisses. Derartige Umstände eröffnet die Durchführung des nichtoffenen Verfahrens und Verhandlungsverfahrens.

Nichtoffenes Verfahren

Das nichtoffene Verfahren trägt auch die Bezeichnung beschränkte Ausschreibung unterhalb der Schwelle. Ein Auftraggeber ruft öffentlich zur Teilnahme auf. Gefordert werden regelmäßig nur Eignungsnachweise. Im folgenden Schritt bestimmt er aus dem Bewerberkreis mindestens fünf Unternehmen, die ein Angebot abgeben sollen und so später für einen Zuschlag in Frage kommen.

Verhandlungsverfahren

Auch als freihändige Vergabe unterhalb der Schwelle bekannt, wendet sich ein Auftraggeber hier selbst an Unternehmen. Mit diesen verhandelt es über die Auftragsbedingungen. Das Verhandlungsverfahren bietet aufgrunddessen Vorteile bei schwierigeren Aufträgen und erleichtert die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung. Die Grenzen des Vergaberechts müssen jedoch auch hier gewahrt bleiben.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist nur oberhalb der Schwellenwerte zulässig. Da es den Wettbewerb einschränkt, ist dieses Vergabeverfahren nur bei besonders komplexen Aufträgen zulässig, jedoch nicht wenn sie Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung betreffen. Nach der Aufforderung zur Teilnahme folgen Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über den Auftrag.

Regelmäßige Prüfungspunkte im Rahmen der Vergabe

Prüfungsreihenfolge

Den Zuschlag erhält nicht automatisch der billigste Bewerber. Sonst droht die Gefahr, dass ein Auftragnehmer, um Kosten zu sparen, einen Mangel bei der Auftragserfüllung in Kauf nimmt. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen. Es besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass der Beauftragte in Insolvenz gerät. In diesem Fall scheitern dann meist Ansprüche auf Gewährleistung und insbesondere Schadenersatz, sodass anstelle einer Ersparnis erhebliche Mehrkosten entstehen.

Um diese und andere Nachteile zu vermeiden, erfolgt eine vierstufige Prüfung vor dem Zuschlag:

1. Prüfen von Ausschlussgründen und Einhaltung formeller Vorgaben

Angebote können aufgrund eines Ausschlussgrundes schon zu Beginn ausgeschlossen werden. In bestimmten Fällen ist ein Ausschluss sogar vorgeschrieben. Zu den in der VOB/A bzw. VOL/A enthaltenen Gründen zählen beispielsweise Angebote hinsichtlich derer Unternehmen eine den Wettbewerb verfälschende Abrede getroffen haben, verspätet abgegebene Angebote, eine Unternehmensinsolvenz oder eine fehlende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der Vergabe im Vorfeld führt insbesondere auch eine aufgrund vorher erwiesener Unzuverlässigkeit verhängte Auftragssperre. Dies erfordert Rechtsverstöße von einigem Gewicht. Diese müssen nicht zwingend notwendig eine Straftat darstellen. So kann eine erhebliche Pflichtverletzung im Rahmen einer früheren Auftragserteilung ausreichen. Meist ging der Aufnahme in eine Sperrliste jedoch ein Strafverfahren voraus, an dessen Ende die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat im Rahmen des Geschäftsverkehrs vorausging. Zu den typischen Straftaten zählen dabei Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung.

2. Einhaltung formeller Vorgaben

  • insb. vollständig eingereichte Unterlagen (z. B. Unterschrift, Preis)
  • keine unrichtigen und zweifelhaften Angaben sowie spätere unzulässige Veränderung
  • beim Zugang verschlossenes Angebot
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
3. Prüfung der Eignung
  • Feststellung von Fachkenntnissen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • insb. anhand vorzulegender Zertifikate und Auskünften über das Unternehmen hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (z. B. Beschäftigte, Ausstattung, vorherige Projekte, Geschäftszahlen etc.)
  • bei offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog nur Umstände, die Zweifel an der Eignung begründen
4. Wertung des Angebots
  • Bewertung in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Übereinstimmung des Angebots mit dem Auftragsinhalt
  • Berücksichtigung von Kriterien, die dem Bieter vorab genannt wurden; Beispiele sind Qualität, Preis, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Ausführungsfrist
  • könnten Subventionen zu einem niedrigeren Angebotspreis geführt haben, müssen Bieter auf Anfrage nur die Rechtmäßigkeit der Beihilfe beweisen
  • insb. kein zu niedriger oder zu hoher Preis für die zu erbringende Leistung
  • angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung

Vor der Zuschlagserteilung müssen unterlegene Bieter informiert werden. Wer am Ende den Zuschlag erhält muss dessen Annahme erklären. Bei einem Bauauftrag muss hierüber zudem eine Bekanntmachung erfolgen.

Rechtliche Möglichkeiten unterlegener Beteiligter

Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte entscheiden auch über die Rechtsschutzmöglichkeiten unterlegener Beteiligter bei der Vergabe wegen eventueller Verstöße. Bei europaweit auszuschreibenden Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte können leer ausgegangene Bieter ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren beantragen.

Eine bereits zuvor mögliche Rüge bei Verstößen im Vergabeverfahren schließt diese Möglichkeit jedoch aus, wenn diese nicht unverzüglich erhoben wurde.

Zuständig dafür ist die jeweilige Vergabekammer auf Landes- oder Bundesebene. Letztere befindet sich beim Kartellamt. Entscheidungen der Vergabekammern werden in zweiter Instanz aufgrund sofortiger Beschwerde vom Vergabesenat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) überprüft. Beteiligte müssen sich hier von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor Abschluss des Verfahrens darf ein Zuschlag nur auf Antrag und darauffolgender Entscheidung anhand der Erfolgsaussichten durch das OLG erteilt werden. Ansonsten zielt das Verfahren auf eine erneute Durchführung des Vergabeverfahrens ab.  

De-facto-Vergabe

Ein ohne vorgeschriebenes Vergabeverfahren vergebener Auftrag - sogenannte De-facto-Vergabe - kann mittels Nachprüfung erzwungen werden.

Zuschlag bereits erteilt

Ein bereits erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsschutzmöglichkeiten enden in diesem Fall. Aufgrunddessen kann ein Anspruch auf Entschädigung für entstandenen Aufwand und Zahlung entgangenen Gewinns gegen den öffentlichen Auftraggeber bestehen. Die in einem bereits begonnen Rechtsschutzverfahren gewonnen Erkenntnisse können dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Für Vergabeverfahren auf nationaler Ebene existiert hingegen deutschlandweit kein gesetzlich normierter Rechtsschutz. Diese Situation ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte abgelehnt. Stattdessen seien die Zivilgerichte zuständig. Bei diesen ist rechtzeitig vor dem Zuschlag eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein gewisser Rechtsschutz kann sich inzwischen jedoch aus dem Vergabegesetz eines jeweiligen Bundeslandes ergeben.

Nicht zuletzt spielen beim Rechtsschutz allgemein dadurch mögliche Einblicke in das Bieterverfahren und entsprechende Unterlagen eine Rolle.

(GUE)

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