76 Anwälte für Erfindung | Seite 4

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Rechtsanwältin Jennifer Frank
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Jennifer Frank ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erfindung
(29.03.2022) Vielen Dank für die verständnisvolle Beratung und Ihre Hilfe. Ich kann Sie nur weiterempfehlen!
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Patentanwalt Mario Wagner Dipl.-Ing.
BAUER WAGNER PELLENGAHR SROKA Patent- & Rechtsanwalts PartGmbB, Grüner Weg 1, 52070 Aachen 6629.6083149157 km
Markenrecht • Designrecht • Patentrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
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Herr Patentanwalt Mario Wagner Dipl.-Ing. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erfindung
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sehr gut
Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. Klaus Castell Europ. Attorney
Patentanwaltskanzlei Liermann-Castell, Zamboninistraße 5, 80638 München 7114.2859299957 km
Erfahren, überlegt, präzise und verständlich
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erfindung unterstützt Sie Herr Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. Klaus Castell Europ. Attorney
aus 22 Bewertungen Engagiert, schnell zu erreichen und erfolgreich! (10.01.2024)
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Rechtsanwältin Katrin Freihof
RESMEDIA, Markisches Ufer 28, 10179 Berlin 6976.9983625786 km
Spezialisiert. Erfahren. Mit Spaß an der Arbeit und pragmatischer Problemlöser
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
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Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erfindung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Freihof gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Frau Freihof, war pünktlich und vorbereitet und konnte meine Fragen umfassend beantworten! (30.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfindung

Fragen und Antworten

  • Erfindung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfindung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erfindung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfindung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfindung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Erfindung wird die Schöpfung von etwas Neuem - einem Erzeugnis oder einem Verfahren, etwa zur Herstellung eines Erzeugnisses - bezeichnet, mit dem man z. B. bisherige Probleme lösen kann oder das eine effektivere Arbeitsweise ermöglicht. Hier ist beispielsweise das Fracking oder die Röntgenmaschine zu nennen.

Ein Erfinder kann seine Erfindung mit Schutzrechten wie einem Patent oder einem Gebrauchsmuster vor einer rechtswidrigen Nachahmung bzw. der Produktpiraterie bewahren. Schließlich steht etwa einem Patentinhaber das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung zu. Voraussetzung für den Ideenschutz ist allerdings, dass es sich um eine technische Erfindung handeln muss, die neu und gewerblich nutzbar ist sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Damit können etwa Entdeckungen oder Pläne nicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt werden.

Denn eine Entdeckung wird vielmehr dann angenommen, wenn lediglich etwas schon Existierendes, aber bisher Unbekanntes gefunden wird, z. B. die Schwerkraft, Röntgenstrahlung oder eine bisher unentdeckte Tier- oder Pflanzenart. Bei einer Erfindung dagegen werden z. B. häufig der bisherige Stand der Technik als Grundlage für die Forschung herangezogen und bestehende Erzeugnisse weiterentwickelt. So wurde etwa das Telefon nicht allein von Alexander Graham Bell erfunden. Auch andere Forscher, wie z. B. Philipp Reis, beschäftigten sich zuvor mit der elektrischen Übertragung von Signalen, sodass Alexander Graham Bells Erfindung auf deren Arbeit basierte.

Im Erfinderrecht gilt daher: Wer verhindern möchte, dass seine Erfindung „gestohlen" wird, sollte sie rechtzeitig beim Patentamt anmelden und z. B. Patentschutz anstreben. Im Falle einer Patentverletzung muss der Hersteller einer Fälschung mit einer Abmahnung durch den Patentinhaber oder sogar einer Unterlassungsklage rechnen. Hier kann ein Patentanwalt bestimmt weiterhelfen.

Wurde die Erfindung von einem Beschäftigten während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, stellt sich die Frage, wem die Rechte daran zustehen: dem Arbeitgeber oder seinem Mitarbeiter? Denn grundsätzlich steht das Recht an einer Erfindung dem Erfinder selbst zu. Ausnahmen gibt es aber im Arbeitsrecht. Hier ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden, wonach eine Diensterfindung dem Chef zusteht. Der Arbeitgeber muss seinem kreativen Angestellten jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine angemessene Vergütung als Ausgleich für den Rechtsverlust an der Erfindung zahlen.

(VOI)

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