464 Anwälte für Europäische Marke | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner
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Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner
Dr. Metzner Rechtsanwälte, Stubenlohstr. 8, 91052 Erlangen 6999.6278941592 km
Steigern Sie Ihren Unternehmenswert durch Markenschutz!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Europäische Marke
aus 29 Bewertungen Ich kann nur zu hundert Prozent sagen, dass Herr Metzner sich egal wann ich eine Frage habe, immer für mich Zeit … (10.07.2022)
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Rechtsanwalt Guido Busko
Kanzlei Guido Busko, Steinerne Furt 78, 86167 Augsburg 7063.6296788465 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Europäische Marke steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido Busko gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Busko hat uns in mehreren seiner Rechtsgebiete ehrlich, professionell und erfolgreich beraten und vertreten. … (10.10.2022)
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Patentanwalt Toralf Hüttner Dipl-Ing.
Patentanwaltskanzlei Hüttner, Wilhelm-von-Euch-Str. 31, 49090 Osnabrück 6670.1963346181 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Europäische Marke hilft Ihnen Herr Patentanwalt Toralf Hüttner Dipl-Ing.
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle und kompetetente Bearbeitung des Falles. Fall in kürzester Zeit gelöst. (12.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrè Schenk LL.M. Eur
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Rechtsanwalt Andrè Schenk LL.M. Eur
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
Die rechtliche Betreuung, Gestaltung und Absicherung von Unternehmen zählt zu den spannendsten und herausforderndsten Aufgaben meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Andrè Schenk LL.M. Eur ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Europäische Marke gerne behilflich
aus 29 Bewertungen Lieben Dank an Herrn Schenk und sein Team für die anwaltliche Begleitung unseres Unternehmens bei der Erweiterung … (22.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Anwaltskanzlei Epure & Lohmann, Ion Ghica 4, 030046 Bukarest, Rumänien 8259.2426912895 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Europäische Marke
aus 7 Bewertungen Thank You so much Miss Epure. You helped us so good and we would again work with You. Luiza + Jan (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Maris
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Rechtsanwältin Julia Maris
Rechtsanwältin Julia Maris Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Markenanmeldung Design Urheberrecht Wettbewerbsrecht, Marktstr. 110, 46045 Oberhausen 6641.3828708496 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
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Frau Rechtsanwältin Julia Maris ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Europäische Marke
aus 63 Bewertungen TOP (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Christian Berger
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Rechtsanwalt Tim Christian Berger
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1951015795 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Christian Berger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Europäische Marke
aus 31 Bewertungen Ich bedanke mich sehr herzlich für die Rechtsberatung. Herr Berger war sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit. Er … (13.05.2024)
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Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
Kanzlei Regnery - Fachanwalt IT Recht - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheber/Medienrecht, Torstraße 49, 10119 Berlin 6974.7712752942 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Europäische Marke beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
aus 5 Bewertungen Sofort erreichbar und alles bestens. (22.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Europäische Marke

Fragen und Antworten

  • Europäische Marke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Europäische Marke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Europäische Marke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Europäische Marke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Europäische Marke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Europäische Marke schützt nicht nur national – wie die Deutsche Marke – vor der Nachahmung der eigenen Produktbezeichnung, sondern wirkt auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die sog. Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV).

Die Europäische Marke und ihre Anmeldung

Form und Inhalt des Antrags

Um eine Europäische Marke erwerben zu können, muss man zunächst einen Antrag auf Eintragung der Marke in das Markenregister bei der zuständigen Behörde stellen. Das ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien. In Deutschland kann man den Antrag aber z. B. auch beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen, das ihn an das Harmonisierungsamt weiterleitet. Die Markenanmeldung sollte man in seiner Landessprache verfassen, da zukünftig in dieser sog. „ersten Sprache“ kommuniziert wird. Daneben muss man sich noch für eine „zweite Sprache“ entscheiden, die immer dann verwendet wird, wenn es wegen der Europäischen Marke zu einem Verfahren kommen sollte. Man kann hierbei zwischen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch wählen. Die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke stimmen grundsätzlich mit denen für eine Deutsche Marke überein, die im Markengesetz nachzulesen sind. So kann man im Markenrecht z. B. auch bei der Europäischen Marke zwischen verschiedenen Markenarten wie etwa der Bildmarke oder der Wortmarke wählen, die man dann in der Anmeldung so genau wie möglich beschreiben muss. Ferner ist eine Antragstellung über das Internet zulässig. Wer eine Europäische Marke beantragt, muss ferner – wie auch in Deutschland – eine oder mehrere Waren- bzw. Dienstleistungsklassen angeben. Damit wird mitgeteilt, wofür man die Europäische Marke nutzen möchte, z. B. Telekommunikation.

Markenrecherche durch Harmonisierungsamt

Während aber der Anmelder einer Deutschen Marke selbst recherchieren muss, ob die Marke bereits existiert, übernimmt diese Aufgabe bzgl. der Europäischen Marke gemäß Artikel 39 GMV das Harmonisierungsamt. Sofern keine Eintragungshindernisse bestehen, wird die Europäische Marke veröffentlicht.

Zu beachten ist hierbei: Auch ein Formmangel kann unter Umständen dazu führen, dass die zuständige Behörde einen ablehnenden Bescheid erlässt. Sollte ferner in auch nur einem Mitgliedsstaat ein Eintragungshindernis bestehen, wird der Antrag insgesamt abgelehnt – eine Beschränkung des Geltungsbereichs der Marke ist nicht möglich. So wird etwa ein Ablehnungsbescheid erlassen, wenn die Europäische Marke in einem Mitgliedsstaat bereits existiert, sie also keine Unterscheidungskraft zu anderen Marken besitzt. Sind für das Harmonisierungsamt keine absoluten Eintragungshindernisse erkennbar, so wird die Europäische Marke jedoch in das europäische Markenregister aufgenommen.

Widerspruch gegen die Markeneintragung

Nach der Veröffentlichung können Inhaber von älteren Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Bei Fristversäumnis kann der Inhaber einer älteren Marke unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Erhebt niemand einen Widerspruch und hat man die Eintragungsgebühren an die Behörde gezahlt, wird die Europäische Marke ins Markenregister eingetragen; dem Inhaber der Gemeinschaftsmarke steht nun das alleinige Nutzungsrecht daran zu. Das bedeutet, er kann z. B. gegenüber einem unberechtigten Nutzer der Gemeinschaftsmarke eine Abmahnung aussprechen und neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Schadenersatz bzw. Nutzungsentschädigung verlangen sowie gegen ihn eine Klage, sog. Unterlassungsklage, vor Gericht einreichen. Ferner kann der Markeninhaber den Zoll damit beauftragen, den Transport von Kopien über die Landesgrenzen mittels Beschlagnahme und evtl. Zerstörung der Fälschung zu verhindern.

Daneben kann der Markeninhaber einem Dritten mittels Vertrag, sog. Lizenzvertrag, gewisse (Mit)Nutzungsrechte an der Gemeinschaftsmarke einräumen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer für eine Europäische Marke beträgt zehn Jahre und kann regelmäßig verlängert werden, vgl. Artikel 46, 47 der Gemeinschaftsmarkenverordnung. Allerdings verfällt die Europäische Marke unter anderem, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung genutzt wurde. Dabei muss sie nicht in jedem Mitgliedsstaat benutzt werden; es kann sogar genügen, wenn sie in nur einem Mitgliedsstaat verwendet wird.

Welche Vorteile hat eine Europäische Marke?

Die Europäische Marke bietet sich besonders für Unternehmer an, die ihre Waren oder Dienstleistungen europaweit anbieten. Je nach Einzelfall sollte man sich bereits bei Firmengründung überlegen, ob sich ein Markenschutz innerhalb der EU anbietet – sodass man sich unter Umständen eine Europäische Marke in das europäische Markenregister eintragen lassen sollte.

Schließlich kann man seine Rechte als Markeninhaber einer Europäischen Marke in ganz Europa durchsetzen, also z. B. bei Produktpiraterie gegen den Rechteverletzer vorgehen. Das könnte man nicht, wenn man „nur“ Inhaber einer Deutschen Marke wäre. Zwar bestehen die Deutsche und die Europäische Marke gleichberechtigt nebeneinander. Wer aber eine Europäische Marke ins Register eintragen lässt, genießt den Markenschutz automatisch auch in Deutschland. Wer sich zuerst eine Deutsche Marke eintragen lässt, kann den sog. Grundsatz der Priorität nutzen. Danach gilt: Der Anmeldungstag der nationalen Marke ist auch der maßgebliche Anmeldetag für die Europäische Marke, sofern die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der nationalen Marke erfolgt.

Übrigens: Der Geltungsbereich der Gemeinschaftsmarke wächst automatisch mit, wenn weitere Staaten der EU beitreten; eine spezielle Anmeldung der Marke in diesen Ländern ist somit nicht nötig.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Europäische Marke umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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