3.414 Anwälte für Renovierungspflicht | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Streit
Rechtsanwalt Dominik Streit
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Renovierungspflicht bietet Herr Rechtsanwalt Dominik Streit
aus 6 Bewertungen Gut (05.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
Kanzlei Bregenzer, Pulverweg 6, 72488 Sigmaringen 6972.747624808 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer im Bereich Renovierungspflicht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Bis jetzt läuft der Kontakt zufriedenstellend. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heigl
sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Renovierungspflicht
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Dr. Lang & Kollegen, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8425457041 km
Heute schon an Morgen denken
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Renovierungspflicht
aus 26 Bewertungen Bis jetzt bin ich zufrieden. Kompetent. Vielen Dank (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hauser
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hauser
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2385529037 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hauser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Renovierungspflicht
aus 69 Bewertungen Sehr gute und kompetente Kanzlei. Herr Hauser hat mich bei meiner Urheberrechtsverletzung vertreten. Da war ich sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Seidler
Rechtsanwältin Veronika Seidler
Kanzlei Veronika Seidler, Schmiedstr. 14, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.9683012294 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Seidler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Renovierungspflicht
(16.08.2023) Frau Seidler war sehr freundlich und kompetent, ich war sehr zufrieden mit ihren Erläuterungen und Ratschlägen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Renovierungspflicht

Fragen und Antworten

  • Renovierungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Renovierungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Renovierungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Renovierungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Renovierungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Wort Renovierungspflicht fällt häufig in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen im Rahmen von Mietverhältnissen. Nahezu jeder Mietvertrag enthält dabei Klauseln zur Renovierungspflicht. In der Regel übertragen sie die Pflicht zur Renovierung dem Mieter, obwohl laut Mietrecht die Instandhaltung der Mietsache eigentlich dem Vermieter obliegt. Per Vertrag lässt sich von dieser gesetzlichen Regelung jedoch abweichen. Grund für den häufigen Gebrauch dieser Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierungskosten nicht in die Miete einkalkulieren muss. Das hat in der Regel niedrigere Mietkosten für den Mieter zur Folge. Daneben sind in engen Grenzen auch Kleinreparaturen auf den Mieter per Vertrag übertragbar. Besenrein meint nur das Kehren der Räume und Entfernen grober Verschmutzungen. Renovierung ist strikt von einer Modernisierung zu unterscheiden. Im Übrigen besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Wohnraummietvertrag und Gewerbemietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer öfter fest, dass es keine Gründe gibt, Gewerberäume anders als Mietwohnungen zu behandeln.

Renovierungsklauseln unterliegen als AGB besonderer Kontrolle

Häufig stellen sich Mietvertragsklauseln zur Renovierungspflicht nach gerichtlicher Prüfung als unwirksam heraus. Das liegt insbesondere an den meist bei der Vermietung verwendeten Formularverträgen. Denn die darin enthaltenen vorformulierten Klauseln, die für eine vielfache Verwendung vorgesehen sind, gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB unterwirft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wiederum einer umfangreichen Kontrolle, um Benachteiligungen des Vertragspartners auszuschließen. An dieser AGB-Kontrolle nach dem BGB scheitern die Formularklauseln jedoch häufig.

Renovierungspflicht entfällt bei unwirksamer Klausel ersatzlos

Stellt sich eine Renovierungsklausel als unwirksam heraus, entfällt die Renovierungspflicht des Mieters. Der Vermieter kann deswegen jedoch keine Mieterhöhung verlangen. Ebenso kann der Vermieter den Mieter nicht zu einer Vertragsänderung zwingen oder die Mietkaution einbehalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt im Übrigen die gesetzliche Regelung, die meist mieterfreundlicher ausfällt.

Häufige Fälle unwirksamer Klauseln

Die Renovierungspflicht scheitert oft daran, dass die ihr zugrunde liegenden Regelungen zu starr sind oder zu weit gehen, etwa indem sie zu einem besseren Zustand der Mietsache als vor der Anmietung, führen würden. Denn die Renovierung soll lediglich wieder zu einem vermietbaren Zustand führen. Die normale Abnutzung muss der Vermieter daher hinnehmen. Schließlich erhält er dafür auch die Miete.

Handwerkerklausel und Eigenleistung

Das betrifft zum einen Handwerkerklauseln. Eine Renovierungspflicht unter ausschließlichem Einsatz von Profis ist unwirksam und nicht zu befolgen. Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen daher in Eigenleistung erbringen. Die fehlende Notwendigkeit, Handwerker mit den Arbeiten zu beauftragen, schafft gerade bei der Endrenovierung Kostenvorteile. Da der folgende Umzug in dieser Zeit ohnehin weitere Kosten verursacht, kommt das vielen nicht ungelegen.

Farbwahlklausel und Streichen

Eine Renovierungspflicht entfällt zudem, wenn eine Klausel das Streichen beim Auszug in einer bestimmten Farbe verlangt. Lediglich eine helle, neutrale Farbe darf der Vermieter verlangen. Aus diesem Grund sind auch Regelungen, die das Weißen der Wohnung verlangen, unwirksam.

Genauso wenig darf ein Vermieter einen Außenanstrich verlangen. Der Mieter muss deshalb z. B. den Balkon, die Fensterrahmen von außen bzw. Außentüren oder gar im Treppenhaus nicht streichen. Hingegen ist es zulässig, das Streichen bzw. Renovieren von Gegenständen, die etwa zur Heizung gehören, von Bad, Dusche und mitvermieteter Einbauküche zu verlangen.

Starre Fristen und Renovierungsbedürfnis

Die Renovierungspflicht ist des Weiteren nicht gegeben, wenn das Renovieren nach starren Fristvorgaben oder willkürlich erfolgen muss. Denn die Renovierungspflicht ist vom Zustand der Wohnung abhängig. Richtet sie sich nach fest bestimmten Zeitabständen, sind entsprechende Klauseln unwirksam. Selbst wenn sie wirksam sind, kann eine beim Auszug verlangte Renovierungspflicht entfallen, wenn die Wohnung bzw. die Räume wegen der zuvor erfolgten Renovierung keinen renovierungsbedürftigen Zustand aufweisen.

Aufgrund der Vielzahl weiterer möglicher Formulierungen im Mietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht, bei denen mitunter nur ein Wort über wirksam oder unwirksam entscheidet, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Denn sonst droht bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen wegen irrtümlich angenommener Unwirksamkeit neben dem rechtmäßigen Einbehalt der Kaution durch den Vermieter auch eine Klage auf Schadenersatz. Auf der anderen Seite kann aber bei trotz unwirksamer Regelungen zur Renovierungspflicht erfolgten Schönheitsreparaturen auch ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter möglich sein.

(GUE)

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