4.237 Anwälte für Revision | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Frick
Rechtsanwalt Daniel Frick
Sommerfeld van Suntum Frick, Petersstr. 15, 04109 Leipzig 6982.3105063184 km
Im Arbeitsrecht brauchen Sie vor allem eines: Einen juristischen Sparringspartner, der Ihnen kompetent, persönlich, erreichbar und erfahren den Rücken freihält. Ihren Anwalt auf Augenhöhe.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Frick
(10.09.2022) Hohe fachliche Kompetenz. Sehr freundlich und lösungsorientiert. Vermittelt Sicherheit. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Shehbaz Khan
sehr gut
Kanzlei Shehbaz Khan, Münchener Str. 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6761046772 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Shehbaz Khan unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen The matter was related to job visa (type D) expiry and employer not allowing to join even with a contract in corona … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Goczol
Rechtsanwalt Christian Goczol
G & S Rechtsanwälte, Alexanderstr. 42, 70182 Stuttgart 6931.7997299298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Goczol hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw
Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(14.04.2023) Sehr strukturiert, sehr kompetent, juristisch wie forensisch versiert, sehr menschlich. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Kardinal-Volk-Platz 3, 63456 Hanau 6840.8489462729 km
Ich verstehe einseitige Parteilichkeit bei Betrachtung des eigenen Standpunktes aus Gegnersicht als vornehmste Anwaltstugend.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Tolle kompetente Beratung, die ich sehr weiterempfehlen kann (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
„Es ist leichter, Probleme zu lösen, als mit ihnen zu leben!“ Albert Einstein
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne May
(27.12.2023) Ich wurde freundlich und umfassend beraten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Bissa
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Bissa
MICHALSKY BISSA Proksch RECHTSANWÄLTE, Neue Linner Str. 78-80, 47799 Krefeld 6630.5676191635 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Bissa gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Seit meinem Arbeitsunfall ist Frau Bissa und ihr Team an meine Seite ,und ich muss sagen sie nimmt sich jedesmal sehr … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
sehr gut
Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Husni Celik ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
H2 Rechtsanwälte, Odeonsplatz 2, 80539 München 7119.0479995827 km
Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tom Heindl für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(21.05.2024) Sehr gute Erreichbarkeit. Hat uns toll geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
PUIGSERVER ABOGADOS RECHTSANWÄLTE, AV. ALEMANYA 15, ESC. A, 1º1ª, 15, 07012 Palma de Mallorca, Spanien 7003.6462140528 km
Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alejandra Puigserver - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hofmann
Rechtsanwältin Katharina Hofmann
EISMANN Rechtsanwälte, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth 7013.0241047827 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Hofmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(08.01.2024) Es wurde alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Kanzlei Joachim Zehnter, Spargasse 18, 97688 Bad Kissingen 6907.5830676669 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Zehnter
(22.12.2020) Danke an RA Zehnter. Durch seine ruhige und fachlich bezogene Art begleitete er mich erfolgreich durch die mehrjährige …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Wittrowski
sehr gut
Kanzlei Nina Wittrowski, Kirchstraße 2, 10557 Berlin 6971.4840627298 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nina Wittrowski gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Frau wittrowski hat mich mit ihrer professionellen und schlagfertigen Art vor der hölle bewart . Ein Staatsanwalt … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Beneke
sehr gut
Kanzlei Bernhard Beneke, Bahnhofstr. 48, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1583198839 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Beneke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen RA Beneke vertrat uns und unsere drei Kinder in einem schwierigen Mietrechtsstreit. Er machte dies mit sehr viel … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Wirth
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Wirth
Wirth Rechtsanwälte, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Wirth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Kompetente Beratung gute Betreuung (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Vogelsang
Rechtsanwalt Michael Vogelsang
Riverside Rechtsanwälte Mauritz Depken Vogelsang Scharninghausen Mäurer Bahnsen P, Neuer Wall 50, 20354 Hamburg 6719.7466038694 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Vogelsang bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(09.09.2022) Sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt der zuhören kann und hilft. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
sehr gut
Kanzlei Dimitrova & Toleva, Dragoman 3/3/1, 9002 Warna, Bulgarien 8459.0803754473 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
aus 20 Bewertungen Ich hatte den Eindruck, dass Frau Dimitrova eine sehr kompetente und gewissenhafte Rechtsanwältin ist. Auch … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Fest
sehr gut
Rechtsanwalt Gerd Fest
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Erfahren. Engagiert. Kompetent.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Gerd Fest
aus 16 Bewertungen Herr RA Fest ist sehr fachkompetent, realistisch einschätzbar für erste rechtliche Schritte, äußerst menschlich und … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwaltskanzlei Klostermeier, Schwenninger Straße 20, 78052 Villingen-Schwenningen 6926.7016467738 km
Kompetenz, Einsatz & Empathie
Medizinrecht • Strafrecht • Mediation • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Datenschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schomberg
Rechtsanwalt Bernd Schomberg
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Schomberg gerne zur Verfügung
(18.10.2020) Ich habe Herrn Schomberg wegen einer Verkehrsrechtsangelegenheit eingeschaltet. Ich wurde von ihm umfassend beraten, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Möhring
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Möhring
Gilliand & Collegen, Heinz-Nixdorf-Str. 20, 41179 Mönchengladbach 6627.9219783152 km
SCHACH dem AMTSSCHIMMEL!
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Möhring ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 143 Bewertungen Herr Möhring hat mich in der Angelegenheit verständlich, sachlich und professionell beraten. Nachfragen wurden … (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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