4.237 Anwälte für Revision | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
JHB.LEGAL, Kaistraße 90, 24114 Kiel 6687.7783195424 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Ich hätte nicht gedacht, dass ich sowas mal schreibe, aber die Verhandlung hatte einen derart hohen Unterhaltungswert, … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Uhl bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(11.03.2024) Ich habe kurzfristig einen persönlichen Termin bekommen und meine Problematik wurde auf Anhieb verstanden. Über die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Tietje
sehr gut
Kanzlei Uwe Tietje, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.7010112736 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Tietje vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Sehr hohe Fachkompetenz und Fachwissen zum empfehlen Dankeschön (01.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja von Oettingen
sehr gut
Kanzlei Maja von Oettingen, Frölichstr. 10 1/3, 86150 Augsburg 7062.3569478354 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Wir möchten Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie hat uns äußerst kompetent und … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Froese
Rechtsanwalt Rainer Froese
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer Froese
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Buddeke
Kanzlei Stefan Buddeke, Große Str. 67, 49074 Osnabrück 6671.9872105465 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Migrationsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominik Heimberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dominik Heimberg
Weisner Partner mbB, Große Bleichen 34, 20354 Hamburg 6719.6477161732 km
Es gibt immer einen Weg.
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Dominik Heimberg
aus 10 Bewertungen RA Heimberg vertrat mein Unternehmen gegenüber einem Lieferanten, nachdem dieser aus unserer Sicht unberechtigte … (10.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Robert Funck
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-Robert Funck
Anwaltskanzlei Funck, Schleinitzstr 14, 38106 Braunschweig 6820.139701666 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Robert Funck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 260 Bewertungen Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung für die hervorragende Arbeit des Pflichtverteidigers meines … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Reifenrath
Kanzlei Reifenrath, Blücherstraße 64, 40477 Düsseldorf 6648.8290677732 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Reifenrath bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Reifenrath hat mich sehr kompetent beraten. Vielen Dank. (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
Rechtsanwälte Dr. Breuer, Proskauer Straße 31, 10247 Berlin 6978.3705902068 km
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht Zertifizierter Verteidiger in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Finke
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Finke
Kanzlei RechtEffizient - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Wilhelmstr. 53, 49808 Lingen (Ems) 6615.5561155446 km
Erfahren - kompetent - zuverlässig
Steuerrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thilo Finke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Hallo zusammen, ich habe den Support von Herrn Finke ein 2. Mal in Anspruch genommen, wieder mit erfolgreichem … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vassilios Bantis
Rechtsanwaltskanzlei Bantis, Bahnhofstr. 7, 35576 Wetzlar 6790.5734060932 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Vassilios Bantis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(15.05.2023) Er ist sehr freundlich und der beste Anwalt, den ich jedem gerne empfehlen würde
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
H/T Defensio Strafverteidiger, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Dr. Justine Diebel und ihr Team nutzten ihr Fachwissen, um mir zu helfen und alle meine Fragen wurden umgehend … (09.02.2024)
Profil-Bild Anwältin Elina Cakste LL.M.
Anwältin Elina Cakste LL.M.
Spilbridge Anwälte, Valnu iela 3-24 Riga 1050, Lettland 7273.5377083038 km
Auch wenn die Krise da ist, man hat wieder aufzustehen, bewerten, was passiert ist und neue Bescheide treffen – dann wieder weiter gehen!
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Anwältin Elina Cakste LL.M. gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Schnell und deutlich .. (04.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Haake
sehr gut
Neu und Partner, Finkenweg 22, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2719580585 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mirja Haake bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Vielen Dank (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
Kanzlei Lukas Wintersohl, Heckinghauser Str. 55, 42289 Wuppertal 6673.2639075999 km
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Wintersohl ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 95 Bewertungen Herr Wintersohl war bisher mein erster Pflichtverteidiger, und soviel besser als alle anderen Anwälte um die ich mich … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schwarz
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Rechtsanwalt Helmut Schwarz
Rechtsanwaltskanzlei | Helmut Schwarz, Hauptstraße 31, 91315 Höchstadt an der Aisch 6980.430917859 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Umweltrecht • Beamtenrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helmut Schwarz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Sehr freundliche Mitarbeiter und ohne Probleme war Herr RA Schwarz auch für mich persönlich erreichbar. Der … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Irrgarten
Rechtsanwalt Ralf Irrgarten
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Irrgarten gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwaltskanzlei Menzel & Partner GbR, Weststr. 47 a, 59174 Kamen 6684.0147516443 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sören Eckardt ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Manger
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Manger
Kanzlei Rister, Wulf & Partner, Marientorgraben 3-5, 90402 Nürnberg 7012.2536132998 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Franziska Manger
aus 20 Bewertungen Nach jahrelangem Kampf und Zahlungen ohne Ende um Unterhalt hat diese Frau es geschafft , ich muss nix mehr zahlen ! … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Mohr
Kanzlei Mohr, Residenzstr. 65 a, 86633 Neuburg an der Donau 7059.3713348694 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Mohr ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Golik
Rechtsanwältin Olga Golik
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Olga Golik bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Golik macht ihre Arbeit mit viel Engagement, gesetzeskonform und gewissenhaft... sie ist sehr zielstrebig und … (11.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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