4.237 Anwälte für Revision | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(12.05.2024) In meinem Fall handelte es sich um betrügerischen Schmuckverkauf in Nordzypern. Frau Müller konnte eine Reduzierung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Mohrmann
Rechtsanwalt Hans Mohrmann
mohrmann & kollegen rechtsanwälte, Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt 6837.0856659048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Mohrmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen War nett und freundlich (27.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Rother
Rechtsanwalt Henrik Rother
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Henrik Rother
aus 6 Bewertungen Unverzügliche Antwort mit entsprechendem Ansprechpartner erhalten (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel.
Martin Rechtsanwälte, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe 6867.2209774965 km
Medizinrecht • Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Broicher
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Broicher
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Broicher vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Broicher hat mir sehr geholfen. Er ist menschlich und fachlich top! Ich kann ihn weiterempfehlen und würde mich … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Etude Kayser & Becker, Avocats à la Cour, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willmann
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Willmann
Rechtsanwalt Uwe Willmann Anwaltskanzlei Uwe Willmann, Freiligrathstr. 5, 90482 Nürnberg 7014.6717953128 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn RA Willmann wärmstens weiter empfehlen..... Herr Willmann wurde auch mir empfohlen. Ich habe zügig … (11.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz
Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz
Kanzlei Obergfell, Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim 6894.3408961696 km
Gerechtigkeit durch starke Verteidigung – Ihre verlässliche Partnerin im Strafrecht.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz
(25.05.2024) Top Anwältin die weiß was Sie tut. Herzlichen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kläner
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Kläner Rechtsanwälte Tobias Kläner & Nils Roreger Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Mainzer Str. 73 a, 56068 Koblenz 6745.8161442384 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kläner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 59 Bewertungen Wir sind bereits seit mehreren Jahren Kunde und sind seither sehr zufrieden mit der Beratung und der Umsetzung der … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
Fertig ᛫ Frenzel & Kollegen, Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 7079.479544604 km
Wegelagerei darf keinen Erfolg haben!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 143 Bewertungen Sehr Kompetent, freundlich und direkt. Gute Zusammenarbeit und Erklärung des Vorgangs. Kann ich nur weiter empfehlen. … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Karwiese
Rechtsanwalt Bernd Karwiese, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Karwiese ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(06.07.2020) Die Ruhe und die genaue fachliche und umfassende Beratung haben mich überzeugt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Burkard
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Burkard
Anwaltskanzlei Burkard, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin 6978.1011493466 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Burkard gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Frau Burkard hat uns bei unseren Anliegen sehr gut beraten, so das wir mit unseren neuen Wissen gut bei der Klärung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lotz
Rechtsanwalt Stefan Lotz
Kanzlei Stefan Lotz, Nikolausberger Weg 31, 37073 Göttingen 6825.283178854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Lotz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Schenke
aus 10 Bewertungen Fühle mich gut Vertreten, bleibt Realistisch und wird jede Handlung Erklärt und Abgesprochen. Auch die Mitarbeiterin … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach 6879.5702642555 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Yvonne Müller
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Antunovic ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 5 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Macht - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(23.01.2020) Herr Macht hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem konkret zu betrachten. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lukat
Kanzlei Uwe Lukat, Nürnberger Str. 65, 91052 Erlangen 6999.4684817238 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Lukat ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(05.04.2024) Sie sind sehr nett hilfsbereit mit Freundlich und volle Respekt. Danke Herrn Uwe lukat alles was Sie mir getan haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander D. Klein
Rechtsanwalt Alexander D. Klein
anwaltskanzlei alexander d. klein, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München 7126.3665362725 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander D. Klein gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Laxner
Kanzlei Laxner, Schierstr. 7, 31558 Hagenburg 6740.2539673943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Laxner gerne zur Verfügung
(05.10.2023) Eine super Unterstützung und vertrauenswürdige Begleitung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Hentschel
Rechtsanwalt Mike Hentschel
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6634.3857816244 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mike Hentschel für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(27.10.2023) Super Beratung, fundiertes Wissen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Breuer
Kanzlei Breuer, Wolfenbütteler Str. 84, 38102 Braunschweig 6821.114650385 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Breuer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(27.08.2019) Die Beratung war sehr hilfreich, das Ergebnis äußerst gut. Meinen Dank dafür. Ich werde Sie selbstverständlich gerne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
ISIK Rechtsanwälte, Hohenzollernstraße 20, 30161 Hannover 6768.5456942501 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
aus 1.166 Bewertungen Ich habe mich über die Jahre mehrmals an Herrn Isik gewandt und bin jedesmal begeistert über seine Beratungsweise, … (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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