1.519 Anwälte für Pflichtverletzung | Seite 64

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Böhler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Böhler
Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler, Hussenstr. 19, 78462 Konstanz 6993.8234103934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflichtverletzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Böhler
aus 82 Bewertungen Ich bin zu meine Anliegen gut Beraten worden und konnte entsprechend handeln. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Wenter – Dr. Rosalba Marsico, Dante-Straße, 20/b, Bozen, Italien 7201.9648884048 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflichtverletzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Grebe
sehr gut
Kanzlei Oliver Grebe, Jägerallee 16, 14469 Potsdam 6961.1158748107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Pflichtverletzung bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Grebe
aus 31 Bewertungen Herr RA. Grebe antwortete wie immer schriftlich zeitnah und gab eine Verhaltensempfehlung (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann bietet im Bereich Pflichtverletzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Schillmann hat mich in mehreren rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ihre Professionalität, Fachkenntnisse und … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6825.0083412855 km
Lieber gleich zum Spezialisten, denn …guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick P. de Backer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflichtverletzung
aus 78 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer sehr dankbar, dass sich mein Schufa-Score erheblich verbessert hat und … (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juraj Eperjesi
Rechtsanwalt Juraj Eperjesi
Kanzlei Juraj Eperjesi, Holzhausenstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Juraj Eperjesi ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pflichtverletzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröger
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Rechtsanwalt Michael Tröger
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröger ist Ihr Ansprechpartner für Pflichtverletzung
aus 29 Bewertungen Super Verteidigung, immer erreichbar und sehr freundlich, alles bestens, sehr zu empfehlen! (06.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflichtverletzung

Fragen und Antworten

  • Pflichtverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflichtverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflichtverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflichtverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflichtverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Pflichtverletzung liegt immer dann vor, wenn man eine bestimmte Pflicht, etwas zu tun oder zu unterlassen, verletzt hat. Die jeweilige Pflicht kann sich aus einem Rechtsgeschäft oder aus Gesetz ergeben.

Die Pflichtverletzung beim Schuldverhältnis

Sofern ein (vertragliches oder vertragsähnliches) Schuldverhältnis vorliegt, ist eine Pflichtverletzung anzunehmen, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht oder nur unzureichend erbringt. Folgen sind etwa Baumängel bei neuen Immobilien.

Beispiele

Um eine Pflichtverletzung zu vermeiden, hat der Schuldner z. B. im Kaufrecht darauf zu achten, dass er die Ware gemäß dem Kaufvertrag ohne einen Mangel an den Erwerber übergibt.
Auch im Arbeitsrecht kann eine Pflichtverletzung begangen werden. Das wäre etwa der Fall, wenn der Beschäftigte gegen ein Rauchverbot verstößt, das der Arbeitgeber wirksam mittels Direktionsrecht eingeführt hat. Unter Umständen muss dieser dann gegenüber dem Pflichtenverletzer vor der (fristlosen) Kündigung nicht einmal mehr eine Abmahnung aussprechen. Auch der Verstoß gegen ein im Arbeitsvertrag geregeltes Wettbewerbsverbot stellt eine Pflichtverletzung des früheren Mitarbeiters – das könnte etwa ein Handelsvertreter gewesen sein – dar. In diesem Fall riskiert der frühere Angestellte nicht nur Schadensersatzforderungen des früheren Chefs, sondern auch eine Vertragsstrafe.
Im Werkvertragsrecht dagegen muss der Handwerker bzw. der Hersteller dafür sorgen, dass das Werk bei der Abnahme mangelfrei ist bzw. es rechtzeitig fertiggestellt wird.
Darüber hinaus ist im Bankrecht & Kapitalmarktrecht eine Pflichtverletzung möglich. Für Schlagzeilen sorgt immer wieder die nicht anleger- und anlagegerechte Anlageberatung. So wird häufig sicherheitsbedürftigen Anlegern ein hochriskanter Fonds – etwa ein Investmentfonds – als Kapitalanlage angeboten. Diese Pflichtverletzung kann die Bank bzw. den Anlageberater teuer zu stehen kommen.
Begeht etwa ein Anwalt bei der Bearbeitung eines Falls eine Pflichtverletzung, indem er gegen seine Anwaltspflichten wie z. B. die Schweigepflicht verstößt, kann sein Mandant ebenfalls Schadenersatz einfordern.
Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass eine Pflichtverletzung in vielen Rechtsbereichen möglich ist und sowohl ein Verstoß gegen Hauptleistungspflichten – z. B. wird der Bank das Darlehen bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt – als auch ein Verstoß gegen Nebenpflichten – etwa der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht über Mängel bei einem Gebrauchtwagenkauf – möglich ist.

Pflichtverletzung ursächlich für Schaden?

Allein die Pflichtverletzung führt in der Regel aber noch nicht zum Schadenersatz, z. B. nach den §§ 280 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie bereits erläutert, darf keine ordnungsgemäße Erfüllung von einem Vertrag vorliegen, die Pflichtverletzung muss also vor, bei oder nach Vertragsschluss begangen worden sein. Ferner ist für einen Schadensersatzanspruch erforderlich, dass die Pflichtverletzung für den erlittenen Schaden ursächlich gewesen sein muss. Hier hilft § 280 I 2 BGB dem Gläubiger. Denn nach der Vorschrift wird zunächst vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat, also bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Er kann diese Vermutung aber widerlegen, sog. Exkulpation. Kann er etwa nachweisen, dass der Schaden auch bei Beachtung der notwendigen Sorgfalt entstanden wäre, haftet er nicht.

Dazu ein Beispiel aus dem Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht: Begeht der Arzt während einer Operation einen Behandlungsfehler, liegt zunächst eine Pflichtverletzung vor. Resultiert aus diesem Fehler aber kein Schaden bzw. beruht der Schaden nicht auf dem Fehler des Arztes, geht der Patient leer aus. Das Gleiche gilt, wenn der Arzt einen Diagnosefehler begeht und es daraufhin zu einer Falschbehandlung kommt. Nur wenn die Behandlung auch zu einem Personenschaden führt, kann der Patient im Rahmen der Arzthaftung Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen.

Rechtsgrundlagen

Im BGB sind verschiedene Tatbestände aufgenommen worden, nach denen der Betroffene Schadenersatz verlangen kann, z. B. Schadenersatz statt der Leistung nach den §§ 280 I, 281 BGB oder Schadenersatz wegen Verzugs des Schuldners nach den §§ 280 I, II, 286 BGB. Diese Vorschriften gelten aber nur, sofern keine speziellen Regelungen im Rahmen des jeweiligen Schuldverhältnisses gelten, wie etwa im Kaufrecht. Ferner können unter Umständen weitere Rechte aus Gewährleistung geltend gemacht werden, z. B. der Rücktritt vom Vertrag.

Aus welcher Vorschrift man einen Anspruch herleiten kann, ist für einen Laien schwer ersichtlich. Er kann aber rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um eine Verjährung der Forderung zu vermeiden.

Die Verletzung gesetzlicher Pflichten

Es gibt aber auch viele gesetzlich festgelegte Pflichten, gegen die verstoßen werden kann. So wurde etwa im Schulrecht für Schüler die Schulpflicht festgelegt. Verhindern Eltern danach, dass ihr Kind die Schule besucht, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese Pflichtverletzung kann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass ihnen das Sorgerecht – zumindest teilweise – entzogen wird.
Darüber hinaus bestimmt das Familienrecht, dass Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben – als sog. Beschützergaranten – und müssen somit z. B. dafür sorgen, dass ihre Sprösslinge einem Dritten keinen Vermögensschaden oder Sachschaden zufügen.
In bestimmten Fällen muss die sog. Verkehrssicherungspflicht beachtet werden. Wer etwa eine Gefahrenquelle schafft, muss dafür sorgen, dass es ihretwegen nicht zu einem Unfall kommt. So verpflichtet etwa das Eigentum an einer Immobilie, während des Winters für geräumte Wege um das Gebäude herum zu sorgen, damit niemand auf der Straße ausrutscht. Der Hauseigentümer ist daher ein sog. Überwachergarant. Der Winterdienst kann aber im Mietvertrag auf den/die Mieter übertragen werden.
Auch nach dem Verkehrsrecht muss jeder Verkehrsteilnehmer gewisse Pflichten einhalten. Häufige Pflichtverletzungen sind hier etwa: eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein zu geringer Sicherheitsabstand, das Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, Fahrerflucht, das Falschparken oder das Nichtbeachten einer roten Ampel. Eine Pflichtverletzung kann bei einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld sowie zur Eintragung diverser Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei und bei einer Straftat zu einem Strafverfahren führen.

(VOI)

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