249 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Elisabeth Groschupf
Rechtsanwältin und Mediatorin Elisabeth Groschupf
JACKWERTH Rechtsanwälte, Thomas-Mann-Straße 3, 37075 Göttingen 6826.1815445441 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Elisabeth Groschupf
aus 9 Bewertungen Kompetente und sehr nette Anwältin (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Daglianakis
Kanzlei Christos Daglianakis, Rösrather Str. 565, 51107 Köln 6683.56946303 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Christos Daglianakis ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler
sehr gut
Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler
Kanzlei Marta Matkowska, Quellengrund 4, 51647 Gummersbach 6711.8887369904 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin/Abogada Marta Matkowska-Haßler für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 20 Bewertungen Sehr schnelle Beratung Kompetent Menschlich (13.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Dr. Stock & Wullenkord, Detmolder Str. 17, 33604 Bielefeld 6715.0098544558 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Gutes Gespräch (05.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Seel
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Seel
Athena Law & Strategy, Rue Lesbroussart 45, 1050 Brüssel, Belgien 6519.0204289559 km
Immobilienrecht. Für Deutschsprachige. In Belgien.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Seel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 30 Bewertungen Sehr kompetent, hilfsbereit, sympathisch und unkompliziert. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Haake
sehr gut
Neu und Partner, Finkenweg 22, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2719580585 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mirja Haake - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 22 Bewertungen Vielen Dank (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwälte Hayens & Werthschulte, Frankendamm 30, 18439 Stralsund 6856.0569625902 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Werthschulte hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
(24.02.2019) Ich leide hier Not und bekam nur`nen Adressenverweis, na super.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Saß
sehr gut
Rechtsanwältin Kornelia Saß
Kanzlei Kornelia Saß, Bayerischer Platz 5, 10779 Berlin 6972.9160917131 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Saß - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Hatte kompliziertes Problem im Scheidungsprozess, hat kurz zurückgerufen und sehr klar und verständlich Lösung … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Klatt
Rechtsanwalt Alexander Klatt
Kanzlei Alexander Klatt, Simsonstraße 5, 04107 Leipzig 6982.4397861332 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Klatt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
(10.04.2023) Sehr nett,kompetent mit klaren Aussagen
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wadim Gertsev
sehr gut
Kanzlei Wadim Gertsev, Tymoshenka Str. 29, Kiew, 04205, Ukraine 8058.9471070883 km
Verantwortung und Gerechtigkeit stehen für uns an erster Stelle!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wadim Gertsev hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 24 Bewertungen Habe Herrn Gertsev im Rahmen eines internationalen Rechtsstreites kennengelernt und mit ihm gearbeitet.Ein sehr … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Hans G. Fritsche
Rechts- und Fachanwalt Hans G. Fritsche
KSB INTAX v. Bismarck Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover 6769.2375454304 km
Hoffnung ist keine Strategie
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Hans G. Fritsche ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Meine Erfahrungen mit Herrn Rechtsanwalt Fritsche waren absolut und durchweg positiv. Ein sehr netter Mensch der mir … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
Dr. Trompetter + Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Siebenmorgen 47, 51427 Bergisch Gladbach 6683.7541210495 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
(02.02.2021) Sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nayel
Rechtsanwältin Ute Nayel
Rechtsanwaltskanzlei Nayel, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg 7012.0436474802 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Ute Nayel
aus 5 Bewertungen Umfangreiches Wissen über jedes kleine Problem das dazu kam. (30.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
del Torre & partners, via Cussignacco, 5, Udine, Italien 7350.089549772 km
In keinem Land ist es besser oder schlechter - nur eben anders.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Frau Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
aus 5 Bewertungen Wir haben an der mittleren Adria in Italien eine Ferienwohnung geerbte und verkauft. Frau Dr. Ulrike Walter hat uns … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.
CDR Legal - Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Waidmarkt 11, 50676 Köln 6675.2774813599 km
Ihre Anwälte für Ihre Finanzen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M. gerne zur Verfügung
aus 244 Bewertungen Frau Ruppel hat mich schnell zurückgerufen und mich kostenlos beraten. Vielen Dank (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Herrmanns
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Herrmanns
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2473357526 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Herrmanns
aus 15 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Herrmanns, sehr kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt und nicht nur ein sehr Guter Anwalt, … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Erlach
Kanzlei Olaf Erlach, Friedrich-Engels-Str. 18, 03238 Finsterwalde 7044.1196760378 km
Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Erlach
(10.08.2023) Wir hatten keine Absprache. Inkasso hat sich bei mir verabschiedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Weydt
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Weydt
Rechtsanwaltskanzlei Weydt, Stempelstraße 7, 47167 Duisburg 6637.397913778 km
So Weydt, so gut...
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Thilo Weydt
aus 11 Bewertungen Ich bin seit Jahren Mandant in dieser Kanzlei. Im Juni hat mir jemand die Vorfahrt genommen und einen großen Schaden, … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Etude Kayser & Becker, Avocats à la Cour, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit C. Genot
sehr gut
Kanzlei Birgit C. Genot, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee 6974.6373517691 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Birgit C. Genot für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Schnelle Reaktion, strukturiertes Vorgehen, nüchterne Analyse. (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
Rechtsanwalt Gudrun Fuchs Kanzlei Fuchs, Maximilianstr. 14/ III, 93047 Regensburg 7100.1897991845 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
(21.08.2023) Meine Angelegenheit wurde von Rechtsanwältin Fuchs schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zwangsverwaltung
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schebur
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur, Pfälzerstr. 31, 75177 Pforzheim 6894.2809834897 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Schebur
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort, sehr bemüht (25.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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