970 Fachanwälte für Strafrecht | Seite 41

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bertil Jakobson
sehr gut
Rechtsanwalt Bertil Jakobson
Kanzlei Jakobson, Zechenstraße 62, 47443 Moers 6630.2617186664 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 82 Bewertungen Ich hatte Herrn Jakobson um dringenden Rechtsbeistand gebeten, da meine Ex-Partnerin mir mehrere Straftaten vorwarf, … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Okolisan
Rechtsanwalt Okolisan, Königstraße 49, 70173 Stuttgart 6931.0449837636 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Sportrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel
Kanzlei Voggel, Neckarstr. 86, 70190 Stuttgart 6931.3404986193 km
Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 27 Bewertungen Das er wie besprochen in meinem Sinne gehandelt hat. (06.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Kager
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Rechtsanwältin Caroline Kager
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Fachanwältin für Strafrecht
aus 15 Bewertungen Super schnelle Reaktion trotz kurzer Fristen und immer mit dem Herzen und offen Ohr dabei. Positiver hätte es nicht … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Fittschen
sehr gut
Rechtsanwalt Dierk Fittschen
Kanzlei Fittschen, Hermann-Burgdorf-Str. 1, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.5474778905 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 28 Bewertungen Herr Fitschen hat mich super vertreten und für einen guten Abschluss gesorgt. Er ist sehr zu empfehlen und ich würde … (26.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
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Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
Rechtsanwaltskanzlei Peter Christian Jähnig - Strafrechtliche Verteidigung, Quebecallee 6, 49090 Osnabrück 6667.0909474099 km
Strafrecht ist unsere Passion
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 97 Bewertungen Ich bin super zufrieden mit dem Herrn Jähning. Wir haben bis zum heutigen Tag alles super gemeistert und immer im … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
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Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
Kanzlei Dirk Bachmann, Feldstraße 60, 20357 Hamburg 6718.6379621499 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 139 Bewertungen Herr Dr. Bachmann hat einen kurzfristigen Termin ermöglicht und sich des Vorgangs kompetent und professionell … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Advopartner Fachanwaltskanzlei Belitz, Haydnstr. 13, 44534 Lünen 6673.1793917289 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)
Kanzlei Hery, Adam-Karrillon-Straße 19, 55118 Mainz 6805.7476246068 km
„Medicus curat, advocatus defindit“ - Ihr Anliegen trifft meine Leidenschaft! Online Terminbuchung unter https://medizinrecht-hery.de/
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwältin für Strafrecht
aus 22 Bewertungen Ich habe in Frau Hery eine hochkompetente und zugleich sehr einfühlsame Anwältin kennengelernt, die mich durch eine … (29.02.2024)

Rechtstipps von Fachanwälten für Strafrecht

Fragen und Antworten

  • Was ist Strafrecht?
    Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese regulären Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.
  • Strafrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Strafrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Strafrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Was macht einen guten Fachanwalt für Strafrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Strafrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Strafrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
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Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese reguläre Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.

Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage

Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren.

Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.

Materielles und formelles Strafrecht

Das Strafrecht ist in das materielle und das formelle Strafrecht zu unterteilen:

Das materielle Strafrecht

Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen. Beispiele für solche Nebengesetze sind:

Das formelle Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Diese Gesetzesnorm klärt unter anderem die folgenden Aspekte des Strafrechts:

  • Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstand
  • Zeugen
  • Sachverständige und Augenschein
  • Beschlagnahmung
  • Verhaftung von Personen und vorläufige Festnahme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung
  • Vernehmung
  • Verteidigung durch Rechtsanwälte
  • Öffentliche Klage
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Richter
  • Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision)
  • Beteiligung des Geschädigten am Verfahren (Privatklage, Nebenklage, Entschädigung)
  • Strafvollstreckung
  • Kosten des Verfahrens
  • Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht

Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Es gibt einen Überblick über die Unterbringung und Ernährung der Gefangenen und klärt weitere wichtige Themen rund um Besuche, Briefe, Ausgang, Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Freizeit oder soziale Hilfe.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind. Hier sind Erziehungsmaßnahmen vorrangig vor der Anordnung von Gefängnisstrafen zu ergreifen. Ehe eine Jugendstrafe verhängt wird, arbeiten Richter für ihr Urteil mit Erziehungsmaßnahmen wie einer Verwarnung, einer Auflage oder einem Jugendarrest. Zudem regelt das Gesetz, wie sich Jugendgerichte zusammensetzen, wie die Ermittlungen ablaufen und dass Jugendgerichtsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen.

Das Strafgesetzbuch als Bestandteil des materiellen Strafrechts

Das Strafgesetzbuch gliedert sich als Gesetz mit 358 Paragraphen in einen allgemeinen und einen besonderen Abschnitt auf:

Der allgemeine Teil

Im allgemeinen Teil des Gesetzes werden zahlreiche generelle Vorschriften und Definitionen getroffen. Dieser Teil der Rechtsvorschrift zeigt in der Übersicht, wann überhaupt eine vollendete Straftat, ein Versuch oder ein Rücktritt vorliegt. Thema sind ebenfalls die Täterschaft, die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat. Das allgemeine Strafrecht zeigt auf, welche Strafarten die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen können - von der Freiheitsstrafe über die Geldstrafe und Vermögensstrafe bis hin zu Nebenstrafen wie der Erteilung eines Fahrverbots. Definiert wird zusätzlich, wie die Strafbemessung im Strafrecht abläuft. Das Strafgesetzbuch thematisiert außerdem Themen wie die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, freiheitsentziehende Maßregeln und die Führungsaufsicht.

Der besondere Teil

Im besonderen Teil des StGB sind die genauen Tatbestandsmerkmale der einzelnen durch das Gesetz erfassten Straftatbestände festgehalten. Dabei beschreibt das Gesetz nicht nur, welche Merkmale eine Straftat in der Praxis objektiv gesehen aufweist, sondern auch die subjektive Ebene. Sie hilft dabei, die Straftat nach fahrlässigen, vorsätzlichen oder absichtlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Gruppen von Straftaten:

§§ 110 - 122 Widerstand gegen die Staatsgewalt

Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Sinne des StGB liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Tatverdächtiger bei der Verhaftung den Vollstreckungsbeamten widersetzt. Auch die Gefangenenbefreiung und -meuterei fallen in diesen Bereich.

§§ 123 - 145d Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Als Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet man den Haus- und Landfriedensbruch, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch die Volksverhetzung, die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, die Amtsanmaßung und der Verwahrungsbruch fallen neben weiteren Delikten in diesen Abschnitt.

§§ 146 - 152b Geld- und Wertzeichenfälschung

Geld, Wertpapiere oder Wertzeichen (z. B. Briefmarken) zu fälschen, ist ebenso strafbar wie das Nachahmen von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln.

§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Ob es sich um eine uneidliche Falschaussage oder einen Meineid handelt, wird beim Strafmaß berücksichtigt.

§§ 164 - 165 Falsche Verdächtigung

Wer andere zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ihn verdächtigt, muss mit Konsequenzen rechnen und sollte besser einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

§§ 166 - 168 Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Die Störung der Religionsausübung, einer Bestattungsfeier und der Totenruhe sind im Strafrecht strafbar. Rechtliche Konsequenzen muss außerdem derjenige befürchten, der Bekenntnisse, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.

§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

In diesen Bereich des besonderen Teils fällt die Strafbarkeit von Delikten wie der Personenstandsfälschung, der Verletzung der Unterhalts-, Fürsorge- oder Erziehungspflicht, der Doppelehe sowie der Beischlaf zwischen Verwandten.

§§ 174 - 184g Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen und Kindern kann im Strafrecht empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls zum Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen, die Verbreitung pornografischer, gewalt-, kinder-, oder tierpornografischer Schriften und Darbietungen und viele weitere Straftaten.

§§ 185 - 200 Beleidigung

Neben der einfachen Beleidigung gehören auch die üble Nachrede, die Verleumdung und die Verunglimpfung zum Abschnitt „Beleidigung“.

§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ebenso wie das Ausspähen von Daten, die Verletzung von Privatgeheimnissen, der Vertraulichkeit des Worts und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Straftat.

§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben

Als Straftaten gegen das Leben bezeichnet man Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch und die fahrlässige Tötung.

§§ 223 - 231 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Diese Straftaten sind darauf ausgerichtet, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen im Strafrecht die Tatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Beteiligung an einer Schlägerei.

§§ 232 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Wer andere durch Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung in ihrem Recht auf Freiheit einschränkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung

Diebstähle und Unterschlagungen sind ebenfalls im Strafrecht geregelt.

§§ 249 - 256 Raub und Erpressung

Welche Tatbestandsmerkmale ein Raub, ein schwerer Raub, ein Raub mit Todesfolge, ein räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung aufweisen, erklärt dieser Abschnitt des besonderen Teils.

§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei

Die Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Bandenhehlerei sind ebenso wie die Geldwäsche im Strafrecht verboten.

§§ 263 - 266b Betrug und Untreue

Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, darunter den Computer-, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, die Untreue sowie den Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Auch der Betrug im Internet wird immer mehr Teil der Rechtsprechung des BGH.

§§ 267 - 282 Urkundenfälschung

Zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte auch derjenige, der Dokumente, technische Aufzeichnungen oder beweiserhebliche Daten gefälscht, amtliche Ausweise verändert, Urkunden unterdrückt, oder Gesundheitszeugnisse gefälscht hat.

§ 283 - 283b Insolvenzstraftaten

Verletzen insolvente Bürger bestimmte Rechts von Gläubigern oder Schuldnern oder ihre Buchführungspflicht, so sieht das Rechtsgebiet „Strafrecht“ eine Bestrafung vor.

Über diese Bereiche hinaus kennt der besondere Teil des Strafgesetzbuchs noch weitere Abschnitte:

  • Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302)
  • Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a)
  • Gemeingefährliche Straftaten (§ 306 - 323c)
  • Straftaten gegen die Umwelt (§ 324 - 330d)
  • Straftaten im Amt (§ 331 – 358)
  • und andere

Ergänzt wird das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht, das besondere Regelungen für straffällig gewordene Jugendliche trifft.

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