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Rechtstipps von Fachanwälten für Strafrecht
Fragen und Antworten
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Was regelt das materielle Strafrecht?
Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen, z. B. Wertpapierhandelsgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz u. a. -
Strafrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Strafrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Strafrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache. -
Was macht einen guten Fachanwalt für Strafrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Strafrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Strafrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Strafrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Strafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese reguläre Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.
Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage
Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren.
Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.
Materielles und formelles Strafrecht
Das Strafrecht ist in das materielle und das formelle Strafrecht zu unterteilen:
Das materielle Strafrecht
Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen. Beispiele für solche Nebengesetze sind:
- Wertpapierhandelsgesetz
- Börsengesetz
- Depotgesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Tierschutzgesetz
- Patentgesetz
- Markengesetz
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
- Betäubungsmittelgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Sprengstoffgesetz
- Abgabenordnung
- Aktiengesetz
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Urheberrechtsgesetz
- Völkerstrafgesetzbuch
- Wehrstrafgesetz
- Waffengesetz
- Kriegswaffenkontrollgesetz
Das formelle Strafrecht
Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Diese Gesetzesnorm klärt unter anderem die folgenden Aspekte des Strafrechts:
- Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstand
- Zeugen
- Sachverständige und Augenschein
- Beschlagnahmung
- Verhaftung von Personen und vorläufige Festnahme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung
- Vernehmung
- Verteidigung durch Rechtsanwälte
- Öffentliche Klage
- Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Richter
- Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision)
- Beteiligung des Geschädigten am Verfahren (Privatklage, Nebenklage, Entschädigung)
- Strafvollstreckung
- Kosten des Verfahrens
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Es gibt einen Überblick über die Unterbringung und Ernährung der Gefangenen und klärt weitere wichtige Themen rund um Besuche, Briefe, Ausgang, Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Freizeit oder soziale Hilfe.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind. Hier sind Erziehungsmaßnahmen vorrangig vor der Anordnung von Gefängnisstrafen zu ergreifen. Ehe eine Jugendstrafe verhängt wird, arbeiten Richter für ihr Urteil mit Erziehungsmaßnahmen wie einer Verwarnung, einer Auflage oder einem Jugendarrest. Zudem regelt das Gesetz, wie sich Jugendgerichte zusammensetzen, wie die Ermittlungen ablaufen und dass Jugendgerichtsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen.
Das Strafgesetzbuch als Bestandteil des materiellen Strafrechts
Das Strafgesetzbuch gliedert sich als Gesetz mit 358 Paragraphen in einen allgemeinen und einen besonderen Abschnitt auf:
Der allgemeine Teil
Im allgemeinen Teil des Gesetzes werden zahlreiche generelle Vorschriften und Definitionen getroffen. Dieser Teil der Rechtsvorschrift zeigt in der Übersicht, wann überhaupt eine vollendete Straftat, ein Versuch oder ein Rücktritt vorliegt. Thema sind ebenfalls die Täterschaft, die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat. Das allgemeine Strafrecht zeigt auf, welche Strafarten die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen können - von der Freiheitsstrafe über die Geldstrafe und Vermögensstrafe bis hin zu Nebenstrafen wie der Erteilung eines Fahrverbots. Definiert wird zusätzlich, wie die Strafbemessung im Strafrecht abläuft. Das Strafgesetzbuch thematisiert außerdem Themen wie die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, freiheitsentziehende Maßregeln und die Führungsaufsicht.
Der besondere Teil
Im besonderen Teil des StGB sind die genauen Tatbestandsmerkmale der einzelnen durch das Gesetz erfassten Straftatbestände festgehalten. Dabei beschreibt das Gesetz nicht nur, welche Merkmale eine Straftat in der Praxis objektiv gesehen aufweist, sondern auch die subjektive Ebene. Sie hilft dabei, die Straftat nach fahrlässigen, vorsätzlichen oder absichtlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Gruppen von Straftaten:
§§ 110 - 122 Widerstand gegen die Staatsgewalt
Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Sinne des StGB liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Tatverdächtiger bei der Verhaftung den Vollstreckungsbeamten widersetzt. Auch die Gefangenenbefreiung und -meuterei fallen in diesen Bereich.
§§ 123 - 145d Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Als Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet man den Haus- und Landfriedensbruch, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch die Volksverhetzung, die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, die Amtsanmaßung und der Verwahrungsbruch fallen neben weiteren Delikten in diesen Abschnitt.
§§ 146 - 152b Geld- und Wertzeichenfälschung
Geld, Wertpapiere oder Wertzeichen (z. B. Briefmarken) zu fälschen, ist ebenso strafbar wie das Nachahmen von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln.
§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid
Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Ob es sich um eine uneidliche Falschaussage oder einen Meineid handelt, wird beim Strafmaß berücksichtigt.
§§ 164 - 165 Falsche Verdächtigung
Wer andere zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ihn verdächtigt, muss mit Konsequenzen rechnen und sollte besser einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
§§ 166 - 168 Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
Die Störung der Religionsausübung, einer Bestattungsfeier und der Totenruhe sind im Strafrecht strafbar. Rechtliche Konsequenzen muss außerdem derjenige befürchten, der Bekenntnisse, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.
§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
In diesen Bereich des besonderen Teils fällt die Strafbarkeit von Delikten wie der Personenstandsfälschung, der Verletzung der Unterhalts-, Fürsorge- oder Erziehungspflicht, der Doppelehe sowie der Beischlaf zwischen Verwandten.
§§ 174 - 184g Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen und Kindern kann im Strafrecht empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls zum Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen, die Verbreitung pornografischer, gewalt-, kinder-, oder tierpornografischer Schriften und Darbietungen und viele weitere Straftaten.
§§ 185 - 200 Beleidigung
Neben der einfachen Beleidigung gehören auch die üble Nachrede, die Verleumdung und die Verunglimpfung zum Abschnitt „Beleidigung“.
§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ebenso wie das Ausspähen von Daten, die Verletzung von Privatgeheimnissen, der Vertraulichkeit des Worts und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Straftat.
§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben
Als Straftaten gegen das Leben bezeichnet man Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch und die fahrlässige Tötung.
§§ 223 - 231 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Diese Straftaten sind darauf ausgerichtet, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen im Strafrecht die Tatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Beteiligung an einer Schlägerei.
§§ 232 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Wer andere durch Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung in ihrem Recht auf Freiheit einschränkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung
Diebstähle und Unterschlagungen sind ebenfalls im Strafrecht geregelt.
§§ 249 - 256 Raub und Erpressung
Welche Tatbestandsmerkmale ein Raub, ein schwerer Raub, ein Raub mit Todesfolge, ein räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung aufweisen, erklärt dieser Abschnitt des besonderen Teils.
§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei
Die Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Bandenhehlerei sind ebenso wie die Geldwäsche im Strafrecht verboten.
§§ 263 - 266b Betrug und Untreue
Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, darunter den Computer-, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, die Untreue sowie den Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Auch der Betrug im Internet wird immer mehr Teil der Rechtsprechung des BGH.
§§ 267 - 282 Urkundenfälschung
Zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte auch derjenige, der Dokumente, technische Aufzeichnungen oder beweiserhebliche Daten gefälscht, amtliche Ausweise verändert, Urkunden unterdrückt, oder Gesundheitszeugnisse gefälscht hat.
§ 283 - 283b Insolvenzstraftaten
Verletzen insolvente Bürger bestimmte Rechts von Gläubigern oder Schuldnern oder ihre Buchführungspflicht, so sieht das Rechtsgebiet „Strafrecht“ eine Bestrafung vor.
Über diese Bereiche hinaus kennt der besondere Teil des Strafgesetzbuchs noch weitere Abschnitte:
- Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
- Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302)
- Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a)
- Gemeingefährliche Straftaten (§ 306 - 323c)
- Straftaten gegen die Umwelt (§ 324 - 330d)
- Straftaten im Amt (§ 331 – 358)
- und andere
Ergänzt wird das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht, das besondere Regelungen für straffällig gewordene Jugendliche trifft.
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